verweigern bringt nix. Aktuell ist doch die Rechtslage gültig. Ergo würde es Mahnbescheide geben und Vollstreckungsbescheide, wenn nicht gezahlt wird. Wem nützt das? Wenn man etwas erreichen will und die Verfassungsmässigkeit anzweifelt, ist das einzige, was helfen kann, eine Klage.
GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)
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Original geschrieben von Erik Meijer
verweigern bringt nix. Aktuell ist doch die Rechtslage gültig. Ergo würde es Mahnbescheide geben und Vollstreckungsbescheide, wenn nicht gezahlt wird. Wem nützt das? Wenn man etwas erreichen will und die Verfassungsmässigkeit anzweifelt, ist das einzige, was helfen kann, eine Klage.Das ist vielleicht und wahrscheinlich richtig. Aber wenn die Deutschen sich "zusammentun" und es sehr viele verweigern dann würde erstmal der Aufwand bei dem Beitragsservice enorme Ausmaße anhemen. Und die Politik müßte sich gezwungenermaßen noch einmal mit der Kritik daran beschäftigen und zu einer einwandfreieren besseren Lösung kommen.
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Re: Re: Hausbesuche
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
was machen denn dann jetzt all die klinkenputzer? gehen die jetzt alle in die buchhaltung, weil das geld so sprudelt? bei der qualifikation glaube ich das kaum
IMHO wurde doch sogar das personal noch aufgestockt...
ob sie nun anders heissen, ist ja letztlich egal.und dass es beim einmaligen abgleich bleibt, glaube ich ebenfalls nicht. das wird schon regelmäßig passieren, sonst gehen ihnen ja neugeborene und zugereiste durch die lappen.
Der Datenabgleich mit den Eimwohnermeldeämtern erfolgt einmal jedes Jahr im Monat März. -
Re: Re: Re: Hausbesuche
ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Der Datenabgleich mit den Eimwohnermeldeämtern erfolgt einmal jedes Jahr im Monat März.Woher hast du das?
Es wird keinen jährlichen Abgleich der Bestandsdaten geben. Nach dem einmaligen Abgleich (Übermittlung der Daten aller volljährigen Einwohner an den Beitragsservice für den Stichtag 3. März 2013), der nach und nach im Laufe der nächsten zwei Jahre stattfindet, werden nur noch die Änderungsdaten übermittelt, also Ein- und Auszüge, so wie bisher auch schon.
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
Wie Wohnung definiert ist, kannst Du auf gez.de nachlesen.
Seit 1.1.13 ist das rundfunkbeitrag.de. -
Na ja, ein Brief an die GEZ zu senden mit dem Hinweis, dass du nicht zahlen willst, weil es Auffassungen gibt, die neue Gebühr sei verfassungswidrig, wird wohl nichts bringen.
Wenn dann musst du schon aufführen, was genau daran verfassungswidrig ist.
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Original geschrieben von Nokia6233
Wenn dann musst du schon aufführen, was genau daran verfassungswidrig ist.Selbst das wird nichts bringen. Ein Gesetz ist so lange verfassungsmäßig, bis das BVerfG es verfassungswidrig erklärt.
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Original geschrieben von stanglwirt
selbst aktiv werde ich sicher nicht.
erstmal den datenabgleich abwarten und schauen ob denn dann was haltbares kommt. sprich: ein ordentlich zugestellter gebührenbescheid.
ich persönlich werde dann vermutlich "unter vorbehalt" selbst überweisen und verfolgen was die gerichtsverfahren so machen.Das ist vermutlich der beste Weg um erstmal (im besten Fall) einige Hundert Euro zu sparen: Denn da sich der Datenabgleich bis 2014 hinziehen wird, bekommt man ggf. auch erst in der zweiten Jahreshälfte 2014 die Zahlungsaufforderung. Und es scheint so zu sein, dass auch der Beitrag - genau wie die Gebühr bisher - nicht rückwirkend eingefordert wird, obwohl dies rechtlich möglich wäre und der Zahlungspflichtige seiner Anmeldepflicht nicht nachgekommen ist. Auch in Zukunft gilt also: Der Ehrliche ist der Dumme.
Eine Zahlung "unter Vorbehalt" hat bei einem Bescheid übrigens keine rechtliche Wirkung. Wenn du gegen den Bescheid nicht durch Widerspruch und dann gerichtlich vorgehst, wird es bestandskräftig und eine spätere Gerichtsentscheidung zugunsten eines anderen wirkt sich nicht mehr aus.
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Original geschrieben von Bielefelder
Das ist vielleicht und wahrscheinlich richtig. Aber wenn die Deutschen sich "zusammentun" und es sehr viele verweigern dann würde erstmal der Aufwand bei dem Beitragsservice enorme Ausmaße anhemen. Und die Politik müßte sich gezwungenermaßen noch einmal mit der Kritik daran beschäftigen und zu einer einwandfreieren besseren Lösung kommen.vielleicht (!) würde sie das dann tun - was ich allerdings sehr anzweifle. Alle die, die nicht gezahlt haben, hätten dann aber einen Mahnbescheid / Vollstreckung / Gerichtsvollzieher / versaute Schufa...kein vernünftig denkender Mensch kann das als ernsthafte Alternative betrachten.
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Original geschrieben von phonefux
Und es scheint so zu sein, dass auch der Beitrag - genau wie die Gebühr bisher - nicht rückwirkend eingefordert wird, obwohl dies rechtlich möglich wäre und der Zahlungspflichtige seiner Anmeldepflicht nicht nachgekommen ist. Auch in Zukunft gilt also: Der Ehrliche ist der Dumme.Vielleicht ist es doch anders und der Beitrag wird dann rückwirkend zum 1. Januar 2013 erhoben. Siehe dieser Artikel bei golem.de:
ZitatHermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks, hatte im Oktober 2012 erklärt, dass mit dem neuen Rundfunkbeitrag ab Januar 2013 keine Rückforderungen an GEZ-Boykotteure verbunden sein würden. Neue Forderungen würden nur bis zum 1. Januar 2013 rückwirkend eingetrieben. Eicher sagte Golem.de: "Es geht dabei nicht darum, bisherige Schwarzseher und -hörer zu schonen, es ist vielmehr hochgradig aufwendig oder gar unmöglich zu beweisen, dass jemand vor mehreren Jahren tatsächlich Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten hat."
Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit wäre das die richtige Lösung. Denn es kann nicht sein, dass die tatsächliche Zahlungspflichtung von dem zufälligen Zeitpunkt abhängig ist, wann im Laufe der nächsten zwei Jahre die Daten vom Einwohnermeldeamt übermittelt werden (es soll wohl vier Termine geben).
Wenn dann jemand Mitte 2014 den Bescheid über gut 300 € kriegt, wird die Heulerei groß sein.
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