GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • TIP


    Man muss sich anpassen, um GEZ-GEbühren zu minimieren:


    Bislang habe ich meinen 130 cm breiten Fernseher immer in meine drei Wohnungen mitgenommen. Dadurch brauchte ich nur eine Anmeldung bei der GEZ.


    Wenn denn nun GEZ nach Haushalt (Haushalt kommt m.E. durch eine Küche zustande) abgerechnet wird, dann müsste ich wohl künftig nur noch eine Küche haben und diese dann in meine drei Wohnungen mitnehmen ; aber dann kann ich mir endlich in jeder Wohnung einen Fernseher aufstellen.


    Ps.: meine Küche könnte dann aus einer Mikrowelle bestehen. Die läßt sich gut transportieren.

  • Ich zahle seit 1,5 Jahren nur den Satz für Radio, weil ich ein "Internetfähiges Gerät" zum Fernsehen verwende (Beamer), dass keinen Empfangsteil besitzt.


    Da hat sich die GEZ selbst ein Bein gestellt. :D

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Re: TIP


    Zitat

    Original geschrieben von JST123
    (Haushalt kommt m.E. durch eine Küche zustande)


    das dürfte nicht zutreffen. du wirst dreimal zahlen dürfen.

  • Ich bin ja mal gespannt wie das ab 2013 laufen wird. Wann und wie bekommt man bescheid? Kommt da so ein GEZ-Dödel vorbei?
    Wie werden die Daten zur Erfassung der Haushalte erhoben? Was ist mit der Zweitwohnung? Fragen über Fragen...

    MagentaMobil L flex ff
    Samsung Galaxy S23U, Galaxy S9

  • Es wird wohl laufen wie immer. Die können ja nicht wissen, wer in welchem Haushalt wohnt. Von daher wird wieder so ein "Gebührenbeauftragter" Klinken putzen gehen müssen, weil man ja anhand der Meldedaten nur die Verteilung der Bewohner auf die Hausnummern nachvollziehen kann, nicht aber in welcher Wohnung diejenigen leben. ;)


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • bloß dass ein blick aufs klingelschild/postkasten dann schon zusammen mit den daten des einwohnermeldeamts genügt...
    wird schwierig sich da noch rauszureden... allenfalls noch bei zweitwohnsitzen und vernachlässigen der meldepflicht.

  • Mal ne Frage zu juristischen Spitzfindigkeiten:





    In § 9 des neuen Staatsvertrages wird unter anderem geregelt,


    ... dass die GEZ beim Hauseigentümer Auskunft über den Mieter einholen darf, wenn gewisse Daten der GEZ nicht vorliegen. Diese Daten sind Vor- und Nachname, frühere Namen, Geburtstag, Anschrift und Angaben zur Lage der Wohnung, letzte gemeldete Anschrift, Beginn des Mietsverhältnisses, beitragspflichtige Kraftfahrzeuge und mehr.


    Zitat Ende.


    Ich bin Hauseigentümer, meine Frau hat aber keinen Mietvertrag und auch sonst habe ich keine Flächen vermietet.


    Woraus ergibt sich meine Auskunftspflicht, welche "Mieter" in meinem Haus wohnen? Meine Frau und Kinder zahlen ja keine Miete und ich habe denen auch nichts vermietet.


    Gruß Boris

  • Woher soll mein Vermieter denn wissen ob ich beitragspflichtige Kraftfahrzeuge besitze? Selbst wenn er sehen sollte das immer eins bei mir vorm Haus steht weiß er ja nicht auf wen es zugelassen ist, kann ja auch ein Firmenwagen sein bei dem die Firma das Radio angemeldet hat.

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