GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von pennyknock
    bei der gez DAUERT alles lang!!! .


    Nein, 100% nicht! Melde dich dort mal an; die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 1-2 Tagen! Das geht richtig Flott....


    Als ich "wegen Zusammenziehen" das "Konto" schließen wollte, kam Monate Lang keine "wirkliche" Reaktion - bitte belegen Sie die verschrottung der Geräte, etc. (bei einer Haushaltszusammenlegung tztz). Ich habe alle Lastschriften zurückgehen lassen, und auf jede Nachfrage der GEZ das Abmeldeformular als Anlage gefaxt. Nach ca. 3/4 Jahr war es denen scheinbar zu teuer (Lastschriftrückgabe), und die haben aufgehört ;)

  • Moin,


    es gibt ja Leute, die bisher sich nicht bei der GEZ gemeldet haben, und die Runkfunkgebührenpflicht somit aus dem Wege gegangen sind. Laut der Webseite rundfunkbeitrag.de werden die bisherigen Kunden automatisch auf das neue Modell umgestellt, und die für die sich Änderungen ergeben, sollen sich bei der GEZ melden. Das bedeutet doch, dass die, die bisher einen ungeklärten Status haben, und sich nicht melden, erst einmal wahrscheinlich weiterhin nix hören würden.
    Aber nun ist schliesslich jeder Haushalt unmissverständlich dran, denn von einer Befreiung aufgrund nicht vorhandener Geräte habe ich nichts mehr gelesen. Kann dann, wenn es zu einer Forderung kommt, die GEZ später rückwirkend Beiträge erheben?


    greetz

  • Zitat

    Original geschrieben von Tommy13
    Weiss jemand wie lange es dauert, bis eine Abmeldung bestätigt wird?


    Ich ziehe mit meiner Freundin zusammen und habe mich daher vor 2,5 Wochen per Einschreiben abgemeldet, weil wir nur noch die Geräte meiner Freundin nutzen werden.


    Ich habe sicherheitshalber die Abmeldung nochmal gefaxt und über das Kontaktformular geschickt, bisher noch keine Antwort erhalten.


    Heute kam ein Brief von der GEZ.
    Um mein Anliegen abschließend bearbeiten zu können benötigen sie noch 2 weitere beigefügte Zettel.
    Dort soll angegeben werden wo ich hinziehe, Name meiner Freundin sowie die Anzahl der Geräte.


    Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich das ausfülle, wahrscheinlich ist es das einfachste.

  • Ah ha, wie schon von mir vermutet (weiter oben): Die übliche Hinhaltetaktik der GEZ!


    Ich habe denen bei meiner Abmeldung geschrieben:



    Danach kam in relativ kurzer Zeit die Abmeldebestätigung.
    Es gibt keine rechtliche Grundlage, nach der die GEZ nach dem Verbleib der Geräte fragen darf. Die hat die Abmeldung zu bestätigen und fertig.


    Edit: Dies ist natürlich keine Rechtsberatung!

  • "Sobald Sie uns den beigefügten Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden, können wir den Sachverhalt abschließend bearbeiten"
    Auf der ersten Seit wird nach den Daten meiner Freundin gefragt und der neuen Anschrift.
    Auf dem nächsten Blatt wird nach Geräten gefragt, die wir zum Empfang bereit halten und ob ein KFZ auf mich zugelassen ist.


    Unten steht "Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich dazu verpflichtet (§4 Abs 5 Rundfunkvertrag.."


    §4 Abs. 5 sagt "Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.
    Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben."


    Du musst einen anderen Brief bekommen haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tommy13


    Unten steht "Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich dazu verpflichtet (§4 Abs 5 Rundfunkvertrag.."


    Du hälst aber doch keine Rundfunkgeräte mehr bereit...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Da kommt dann "Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben" aus dem Rundfunkvertrag ins Spiel.


    Ich glaube ich schicke denen die Zettel und gut ist.
    Alles anderes it wieder Ärger ohne Ende und die scheinen ja auch im Recht zu sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von g-town-andreas
    Nein, 100% nicht! Melde dich dort mal an; die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 1-2 Tagen! Das geht richtig Flott....


    Als ich "wegen Zusammenziehen" das "Konto" schließen wollte, kam Monate Lang keine "wirkliche" Reaktion - bitte belegen Sie die verschrottung der Geräte, etc. (bei einer Haushaltszusammenlegung tztz). Ich habe alle Lastschriften zurückgehen lassen, und auf jede Nachfrage der GEZ das Abmeldeformular als Anlage gefaxt. Nach ca. 3/4 Jahr war es denen scheinbar zu teuer (Lastschriftrückgabe), und die haben aufgehört ;)

    Wenn die das bei dir so gehandhabt haben, offenbar sogar ohne nachträgliche Entschuldigung, dann werden die das doch sicher auch bei anderen oder sogar allgemein so handhaben? Und das müsste dann doch ein Fall für Verbraucherzentrale, Petitionsausschuss, Gericht, Monopolkommission und ähnliches sein. Was die da mit dir abgezogen haben ist ja zumindest Nötigung und Betrug.

    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    Es gibt ja Leute, die bisher sich nicht bei der GEZ gemeldet haben[...]Aber nun ist schliesslich jeder Haushalt unmissverständlich dran, denn von einer Befreiung aufgrund nicht vorhandener Geräte habe ich nichts mehr gelesen. Kann dann, wenn es zu einer Forderung kommt, die GEZ später rückwirkend Beiträge erheben?

    Ob der Haushalt Geräte vorhält spielt ab 1.1. ja keine Rolle mehr, weshalb es auch nicht mehr einen Befreiungsgrund darstellen kann. Weil sich die Frage nach Geräten dann gar nicht mehr stellt wäre es schon krass, wenn die GEZ dann trotzdem noch in die Vergangenheit forschen wollte bei den neuen Zwangsmitgliedern.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von Tommy13
    Unten steht "Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich dazu verpflichtet (§4 Abs 5 Rundfunkvertrag.."


    §4 Abs. 5 sagt "Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.
    Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben."


    Du musst einen anderen Brief bekommen haben.


    Ne, ist immer der gleiche Standardquatsch.
    Wollen wir mal aufbröseln:


    1. Du bist Rundfunkteilnehmer
    2. Du hast Rundfunkgeräte angemeldet, sonst wärst Du nicht 1.
    3. Du möchtest abmelden.


    Wo liegen da jetzt Anhaltspunkte vor? Die GEZ ist in der Beweispflicht.
    Aber mach wie Du willst. Ich habe es jedenfalls so gemacht und da kam sehr schnell die Abmeldebestätigung. Der GEZ geht es einen feuchten Dreck an, ob z.B. auf meinen Namen ein Auto zugelassen ist. Wenn ich sage, dass ich keine Geräte habe, dann habe ich keine und dann sollen Sie mir erst einmal das Gegenteil beweisen! Alle Briefe, die nach der Abmeldebestätigung verschickt werden, gehen natürlich komplett ins Altpapier.

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