ZitatOriginal geschrieben von Arminius
*lol*
:confused:
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von Arminius
*lol*
:confused:
Thema: Ferienwohnung
was kann man da denn nun machen?
Für mich ist die Fewo eigentlich nur eine sichere Geldanlageform -Vermeidung von Geldanlagen bei Pleitebanken-, da ich das super liegende Objekt mit einem kräftigen Gewinn einmal verkaufen will.
Die Wohnung ist innerhalb von 5 Jahren bereits 15 % gestiegen.
Wenn der Streit mit der GEZ kommt, kläre ich auch einmal den Deckungsschutz mit der Rechtschutz.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
:confused:
Ich will es Dir erklären:
Der Schutz der Daten wird nicht dadurch obsolet, wenn der Staat meint, diese für die Finanzierung seiner Propaganda nutzen zu müssen.
Deutsche Politiker und Medien labern von Datenschutz, aber wenn es um ihre Zwecke geht, ist Datenschutz kein Thema mehr.
Staatspropaganda, Politiker "labern" ... so macht diskutieren keinen Spass. Du bist doch keine 16 mehr, oder? Vielleicht können wir hier ja ein gewisses Mindestniveau halten.
Wie kann ich rechtlich gegen einen zu unrecht eingezogenen GEZ-Beitrag vorgehen?
Ich würde die Lastschrift zurückgehen lassen und die GEZ kommen lassen.
ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Wie kann ich rechtlich gegen einen zu unrecht eingezogenen GEZ-Beitrag vorgehen?
Suchst du Streit?
Aber Spaß beiseite!
Einfach bei der Bank zurück buchen lassen;das kostet die GEZ je nach Bank 6-9€.
Es geht mir nicht darum, dass es der GEZ was kostet, sondern ich möchte den Beitrag für einen Monat, in dem ich die Wohnung nicht mehr innehatte, weil ich kein Mieter mehr war und diese auch nicht bewohnt habe, einfach anfechten.
Kontakt zum Beitragsservice:
https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html
Vielleicht zunächst einfach mal nur 'leidenschaftslos' anfragen,
an wen du dich zur Klärung wenden kannst/musst, wenn du deinen Beitrag
oder einen Teil davon für zu unrecht eingezogen hälst.
Habe überlegt, ob ich den Aufwand für 17,98 Euro betreiben soll oder es einfach nur ums Recht geht. Meine Neugier und die Sparkasse haben mich aber zum Handeln gedrängt, indem ich schauen wollte, ob man für die Rückforderung einer Lastschrift einen TAN braucht. Dies ist leider der Fall und der wurde mir gleich für 10 Cent per SMS zugesandt.
In dessen Folge, damit der Betrag nicht in wenigen Tagen wieder abgebucht wird, habe ich per Fax meine Einzugsermächtigung widerrufen und meinen Widerspruch von damals bekräftigt.
Ich berichte, wie es weitergehen wird.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!