kleiner 'Rundumschlag' bezüglich der Themen der letzten paar Postings
frank_aus_wedau:
Ja, dieses "Rundschreiben" der Verbraucherzentrale, eigentlich eher Musterschreiben, ist genau die Basis meiner Schufa- und-ähnliche-Auskunfteien-Anfrage. Dieses Musterschreiben ziehe ich, da "unparteilich bzw. aus Verbrauchersicht formuliert", gerne dem schufa-eigenen Formular vor!
Wenn man mit dem Schufa-eigenen Formblatt vergleicht, ist die Frage nach dem Score viel klarer konkreter gefasst , und auch die Forderung nach den einzelfallbezogenen Erläuterungen der einzelnen Daten / Scores findet sich so nur im Anfrageschreiben der Verbraucherzentrale (dass die Schufa das eher elastisch handhabt oder auch teilweise "nicht versteht", steht auf einem anderen Blatt - da müsste man nochmal nachfassen im Bedarfsfall.)
Zum anderen bezgl. "E-Mail-Anfrage":
ein echter Datenschützer "von altem Schrot und Korn" wird natürlich niemals der Schufa seine E-Mail-Adresse freiwillig verraten - die fügt das ja ihrem Datenbestand zu
Somit scheidet die Anfrage per E-Mail für viele Anfragenden schon von vornherein aus prinzipiellen Überlegungen aus, auch wenn es verführerisch einfach klingt ....
Zu Personalausweiskopie ja /nein:
In Anbetracht der langen Bearbeitungszeiten, wo dann evtl. erstmal Rückfragen nach der Persokopie stattfinden, erscheint es ratsam, hier proaktiv vorzugehen. Ist Frage der eigenen Abwägung was einem lieber ist: Anfrage in einem Rutsch erledigt, oder Aufwand und Mühe (zunächst) sparen und das Risiko einer zeitraubenden brieflichen Rückfrage eingehen.
Zu guter Letzt:
Die Bearbeitungszeiten sind länglich ... entsprechend dem Musterschreiben der Verbraucherzentrale habe ich bisher immer 14 Tage Frist gesetzt (ist das eigentlich unhöflich, eine Frist vorzugeben? ich meine nein, wenn sie lang genug ist. Und das rauslassen einer Datenschutz-Selbstauskunft per Knopfdruck scheint ein automatisierter Prozess zu sein - wenig händische Aktivität erforderlich - ). Und dennoch tragen die bisherigen Antworten der Schufa IIRC des öfteren als Bearbeitungsdatum (Absendedatum) ca. 3 Tage nach Ablauf der Frist.
Soll damit dem anfragenden Konsumenten gezeigt werden, wer hier Koch und wer Kellner ist?
Oder soll ich es nächstes Jahr mal mit 3 Wochen statt 2 Wochen Frist versuchen? wenn dann wieder 3 Tage nach der Frist die Auskunft angefertigt ist, dann wäre die These ja bestätigt ....