OK, trotzdem ist die Firma selber schuld, wenn sie sich fast drei Jahre mit dem Lastschrifteinzug Zeit lässt. Denn wie gesagt - es kann mir ja niemand verbieten, meine Bankverb. zu wechseln.
"Theoretisch" könnte er es schon drauf ankommen lassen, wenn es sich, wie er schrieb, nur um einen normalen Brief (nicht als Einschreiben versandt) handelte und er nur dort angerufen hat. Ist im Zweifelsfalle alles nicht nachweisbar. Wichtig wäre halt noch, wann die Firma den Mahnbescheid beantragt hat. Wenn noch in 2003, dann keine Verjährung.
Da die Firma hier m.E. völlig zu Unrecht die Forderung nach der Rücklastschriftgebühr erhebt, obwohl man selber Schuld war, wenn man nicht in der Lage war, zeitnah einen Lastschrifteinzug zu erledigen, hätte ich offen gesagt mit dieser Art von Spitzfindigkeit in diesem speziellen Fall kein großes Problem. Ohne natürlich hier alle Begleitumstände zu kennen...