Rechtliche Frage

  • Moina!


    Was heißt das für mich als Käufer?


    Zitat

    Rechnung erfolgt laut § 25 Ust als 2. Hand ware auf ihren namen


    Danke :)


    Greets and Happiness DvMo


    OT: Danke Mods für die Korrigierung "Retchliche Frage" zu "Rechtliche Frage" (auch wenn ihr den kurzen Umweg über "Rechltiche Frage" gegangen seid :p ;) )

  • Ich habe mal den Schreibfehler aus dem Topic entfernt und ins richtige Forum verschoben, denn mit Mobilfunk Allgemein hat die Frage ja wenig zu tun. ;)
    Bitte künftig darauf achten, danke.


    Ansonsten kann ich mit der Fragestellung auch nicht viel anfangen, denn § 25 sowohl der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UstDV) und des Umsatzsteuergesetzes (UstG) befassen sich mit anderen Dingen.


    Carsten

  • Am besten fragst du den Verkäufer ;) Ich kann mir vorstellen, dass er meint, dass du ne Rechnung bekommst wo drin steht, dass du das Gerät aus zweiter Hand gekauft hast :confused: Der Paragraph steht nur so drin, damit es sich klüger anhört :D

  • Hi,


    da es um einen Verkauf geht nehme ich an das der Verkäufer den §25a des UStG meint und der befasst sich mit der Differenzbesteuerung.


    Letztendlich will der Verkäufer damit nur zum Ausdruck bringen das er auch wenn er ein Gewerbe betreibt keine USt ausweisen kann, da er die Ware gebraucht ohne Vorsteuerausweis(VoSt) gekauft hat.


    Der Verkäufer selbst muß allerding trotdem USt auf den Betrag abführen, der den des Einkaufpreises übersteigt.


    Klassisches Beispiel für die Differenzbesteuerung sind Gebrauchtwagenhändler, da sie die Autos von Privat kaufen und dann weiterverkaufen.


    Das ganze sähe dann ungefähr so aus:


    Einkauf für 100EUR
    Verkauf für 300EUR


    Dann muß der Händler auf die 200EUR die er mehr erzielt hat USt abführen, der Betrag ist als Bruttowert zu betrachten. Hat also einen Gewinn von 172,41 erzielt und muß 27,59 als USt ans Finanzamt abführen.


    Aufgrund der gesonderten Berechnung der Ust darf der Verkäufer die USt nicht in der Rechnung ausweisen.


    Ich hoffe ich habe alles noch richtig auf die Reihe bekommen aber das ist schon ne weile her das ich das lernen mußte.



    cu
    Jay

  • Wow :top: Das war mal ein echt gute, kompetente Erklärung! Dankeschön! Aber es hat sich mittlerweile sowieso erledigt :p

  • Ich greife das Thema nochmals auf,


    ich habe ein neues Handy über ebay bei einem Händler gekauft. Es ist "neu" und ich habe ein Rechnung auf meinen Namen bekommen. Allerdings ohne MwSt Aufführung sondern mit dem Zusatz " Besteuerung nach §25a UStG / Differenzbesteuerung"


    Nun frage ich mich wie es mit der Garantie aussieht. Der Händler selbst hat 24 Monate Gewährleistung bei der Auktion dazu geschrieben. Nun frage ich mich woher z.B. ein Nokia Service Center weiss ob es sich nun um ein neues oder gebrauchtes Gerät handelt? Habe ich nun Garantie wie ich das Handy im nächsten Media Markt samt MwSt. Auszug gekauft hätte?

  • Der Händler wird das Gerät von Privat ohne MwSt angekauft haben. Und daher verkauft er es ohne Mehrwertsteuerausweis weiter. Wie jetzt die Auswirkungen auf die Herstellergarantie ist mag ich nicht zu beurteilen. Gewährleistung kann er eh nicht ausschliessen.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Die MwSt hat nichts mit der Garantie/Gewährleistung zu tun.
    Du hast ganz normale Garantie/Gewährleistung.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!