- Ohne Worte - Ein Handyvertrag für Ausländer

  • Dan müsser aber die T - Mobile oder andere besser aufpassen, denn das Post - ID Verfahren kennt nicht jeder Kunde.

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  • :rolleyes:
    Überschrift hin oder her.
    Es muss doch auch beim post id verfahren nen Ermessensspielraum geben.
    Alles es richtig, die Adresse, der Name, usw. Lediglich der Vorname ist falsch geschrieben (aber es ist immerhin der richtige Name gemeint.)


    Da fällt mir echt nix mehr ein :(

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Hiesse ich Heinz Meyer und mein Nachbar Heinz Meier und könnte er meine Sachen bei der Post abholen (besonders bei ner Sache, die per Postdent geprüft wird) wäre ich extrem sauer. Sinn des Postident Verfahrens ist es ja, die Identität zu prüfen. Wenn der Name falsch geschrieben ist, dann ist das sicherlich ärgerlich, der Mitarbeiter, der das Ident durchführt, hat daran allerdings keinerlei Schuld. Wie ein Vorredner schon sagte, da muss man halt beim Aufnehmen der Daten doppelt und dreifach vergleichen, damit es keine Schwierigkeiten gibt. Das gleiche Problem hat man übrigens auch auf der Bank. Wir haben x Fälle, in denen Kunden per Internet bestellen und Ware retournieren. Die bekommen dann (bei NN Zahlung) einen Verrechnungsscheck. Wenn der Name dann auch nur etwas vom angegebenen abweicht (Tipfehler, Umgangsform als Rufnamen angegeben...) dann können die den Scheck auch nicht einlösen, auch hier ist das kein Fehler der Bank, sondern zu begrüßen. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder, der ähnlich heisst für mich zeichnen kann?

  • Sehe ich genauso mit dem Postident Verfahren, ist zwar sehr ärgerlich, aber der Mitarbeiter hat korrekt gehandelt.


    Mal ne andere Frage:


    Wieso bist du denn 100km hin und zurück zum Frachtzentrum der DHL gefahren, wenn der Bote einen Tag später eh wieder kam?

  • Zitat

    Wir haben x Fälle, in denen Kunden per Internet bestellen und Ware retournieren. Die bekommen dann (bei NN Zahlung) einen Verrechnungsscheck. Wenn der Name dann auch nur etwas vom angegebenen abweicht (Tipfehler, Umgangsform als Rufnamen angegeben...) dann können die den Scheck auch nicht einlösen, auch hier ist das kein Fehler der Bank, sondern zu begrüßen.


    Das ist Quatsch, einen Verrechnungsscheck kann jeder einlösen, egal, welcher Name draufsteht.
    Denn er wird wie Bargeld behandelt.
    Ich habe selber schon Verrechnungsscheck weitergegeben, weil ich gerade kein Bargeld hatte.
    Meine Mutter hat schon oft Verrechnungsschecks für mich einglöst (und sie heißt natürlich ganz anders)

    Gruss an alle von Rennbiene
    P.S. Ich schreibe vielleicht falsch, aber ich denke richtig!

  • Zitat

    Original geschrieben von Rennbiene
    Das ist Quatsch, einen Verrechnungsscheck kann jeder einlösen, egal, welcher Name draufsteht.
    Denn er wird wie Bargeld behandelt.
    Ich habe selber schon Verrechnungsscheck weitergegeben, weil ich gerade kein Bargeld hatte.
    Meine Mutter hat schon oft Verrechnungsschecks für mich einglöst (und sie heißt natürlich ganz anders)


    naja, wie bargeld kannst du nun mal so nicht sagen...
    vielleicht meinte er aber auch die orderschecks...
    die norisbank handhabt es allerdings auch restriktiv. selbst ein "normaler" verrechnungsscheck muß vom benannten begünstigten indossiert werden, sonst ist mit dem einreichen auf ein konto eines dritten essig! gab wohl mehrere schadenfälle, deren rückabwicklung recht aufwendig ist...!

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • ich denke auch, dass bis auf den Kommentar des DHL-Menschen und die Lösung des Problems nix dran auszusetzen ist.
    Womit eigentlich nix mehr bleibt was ok ist... :D


    Kurzum, ich würde mir das so vorstellen, so sollte das laufen: Der DHL-Mann sieht in Übereinstimmung mit dem Kunden, dass etwas nicht stimmt. Da der Kunde auch für die Richtigkeit unterschreibt, darf er nicht unterschreiben. Die Lösung wäre dann (zumindest bei so banalen Sachen), dass der Postmann das verbesserte Formular wieder zurückschickt, und die das dann nachbessern.


    Ich arbeite nebenbei noch in einem o2-Partnershop, da passiert es auch mal,dass man bei einem Vertrag mal flasche Daten angiebt, aber meistens merkt der Kunde das dann (sei es ein Tippfehler, oder nur vergesslichkeit). Da zu dem Zeitpunkt noch kein Vertrag aktiviert ist, ist es auch kein Problem die Daten eben zu korrigieren. Das korrigierte Exemplar unterschreibt der Kunde dann, und dann erst wird der Vertrag zur aktivierung geschickt.


    Dass du (bzw. deine Schwester) wegen eines Fehlers der t-mobile Mitarbeiterin einen negativen SchuFa-Eintrag bekommst, ist nicht gerechtfertigt. Ich würde da an deiner Stelle auf mein Recht bestehen. Ich würde aber nichts telefonisch machen, da die meisten Leute leider zu sehr auf die Ausdrucksweise achten, und eine viel zu vorgefertigte Meinung von "Ausländern" (welche sie an der Ausdrucksweise/Sprache erkennen) haben. Vielmehr würde ich alles schriftlich abwickeln, und dabei sehr sachlich bleiben. Telefongespräche werden einfach zu schnell emotional und somit unprofessionell.


    Fazit: Einfach einen Beschwerdebrief an t-mobile - Situation schildern, und dann sollte sich da etwas regeln...


    MfG M.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

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