Stimmt so auch nicht ganz...
Der Händler kann den Umtausch der Ware ablehnen wenn die Kosten ungleich höher sind als für eine Reparatur,also in keinem Verhältnis stehen.
Ich kann mein Auto ja auch nicht nach drei Monaten gegen ein neues Umtauschen nur weil zum Beispiel der Scheibenwischer nicht mehr funktioniert. Denn die Reparatur des Autos ist deutlich billiger als die Ersatzlieferung. Bei einem Wecker von 3€ vom Grabbeltisch ist das wieder was anderes.
Prinzipiell hat der Kunde das Recht zu wählen ob Umtausch oder Reparatur. Der Händler hat aber die Möglichkeit einen Austausch abzulehnen.
Gruß bungee1