KFZ-Versicherung - 4 Leute, 1 Auto - Unf.-Verursacher soll zahlen?

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Sie können den Schaden nicht abwälzen.
    Wie sollte das denn auch sonst gehen? Dann müsste ja jeder Autofahrer eine eigene Autofahrversicherung haben.


    Versichert aber ist ja das Auto über den jeweiligen Halter, bzw. Versicherungsnehmer (wenn dieser abweichend vom Halter ist).


    Den Fremdschaden muss man nicht zahlen,
    aber den Schaden am Auto und die Mehrkosten durch die Rückstufung schon.
    Wer mit einem geliehenen Auto einen Unfall verursacht ist, gegenüber dem Halter neben dem Schaden am Auto (oder der SB der Vollkasko) zum Ersatz der kosten durch die Versicherungsrückstufung verpflichtet.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea

    Wer mit einem geliehenen Auto einen Unfall verursacht ist, gegenüber dem Halter neben dem Schaden am Auto (oder der SB der Vollkasko) zum Ersatz der kosten durch die Versicherungsrückstufung verpflichtet.



    a) Hast Du eine Quelle? (ich glaubs Dir schon, würde das aber trotzdem gerne schriftlich haben ;)).
    b) Geliehen definiert sich als jedermann, der nicht gleich dem Halter?

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    – Edward V Berard

  • Bei privaten Verleih ist sowas schwierig zu sagen.


    Bei gewerblichen Verleih kann der Fahrer davon ausgehen, das eine Vollkaskoversicherung besteht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Bei gewerblichen Verleih kann der Fahrer davon ausgehen, das eine Vollkaskoversicherung besteht.

    Das würde ich so nicht unterschreiben, die paar mal, die ich bisher ein Auto geliehen habe, wurde ich immer gefragt, ob ich eine Vollkasko will... Ab Werk war da imho nur die Teilkasko mit drin. Ebenso wurde man sowohl bei Teil- als auch bei Vollkasko gefragt, ob man eine Minderung der möglichen Zuzahlung haben möchte...


    Gruß, Dennis.

  • Folgendes muss man beachten:


    Wie bereits richtig erwähnt, zahlt bei einem eventuellen Schaden immer die KFZ-Versicherung (sowohl Kasko als auch Haftpflicht) des versicherten Fahrzeugs. Danach werden die SF-Rabatte hochgestuft. Um wieviel, steht normalerweise in den Allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen die man mit der Versicherungspolice zugestellt bekommt. Allerdings hält sich das in Grenzen. Man wird nicht direkt von 30% auf 180% hochgestuft.
    Diese Kosten kann sich der Fahrzeughalter dann vom Schadenverursacher wiederholen (Schadensersatzpflicht ganz normal nach §823 BGB), wenn dieser den Schaden fahrlässig verursacht hat. Dies wird wohl fast immer der Fall sein. Das ist auch einer der Gründe, warum ich mir nie ein Auto leihen würde, das noch viel Wert ist und keine Vollkasko-Versicherung hat. In dem Moment, in dem ich das Auto zu Schrott fahre, kann ich lange daran abzahlen. Wenn man bedenkt, dass ein neuer Golf z.B. locker 20.000 € kostet, hat man da eine nette Summe zu zahlen. Wenn das Auto versichert war, brauche ich nur die Versicherungskosten zahlen.


    CU, Cheesy

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    a) Hast Du eine Quelle? (ich glaubs Dir schon, würde das aber trotzdem gerne schriftlich haben ;)).
    b) Geliehen definiert sich als jedermann, der nicht gleich dem Halter?


    a) nein - aber wenn Du einen Schaden verursachst, mußt Du ihn ersetzen, das ist allgemein so. (BGB)


    b) ja, aber beweisen muß Du 's ;)

    Vertrauensliste Teil V #1, Teil IV #2, #3, #4, Teil III #5, Teil I (die ganz alte - mit Strg+F nach windsandsterne suchen) #6 - und die vielen, die sich nicht eintragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    b) Geliehen definiert sich als jedermann, der nicht gleich dem Halter?


    Nicht ganz,
    die Nutzung muss zumindest mit Billigung des Halters geschehen.
    Bei Diebstahl kann die Haftpflicht 5000 Euro Regress und die Kasko vollen Schadenerstatz vom Dieb verlangen.

  • Wenn also mein Vater oder ich das Auto, dass auf meine Mutter zugelassen ist, fahren, gilt das als geliehen?



    Zu fahrlässig: Was gibt es noch für Möglichkeiten außer Fahrlässigkeit? Klar, Vorsatz, aber das scheidet aus. Gibt es ein "aus Versehen"?

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