ZitatOriginal geschrieben von der_blub
Sie können den Schaden nicht abwälzen.
Wie sollte das denn auch sonst gehen? Dann müsste ja jeder Autofahrer eine eigene Autofahrversicherung haben.
Versichert aber ist ja das Auto über den jeweiligen Halter, bzw. Versicherungsnehmer (wenn dieser abweichend vom Halter ist).
Den Fremdschaden muss man nicht zahlen,
aber den Schaden am Auto und die Mehrkosten durch die Rückstufung schon.
Wer mit einem geliehenen Auto einen Unfall verursacht ist, gegenüber dem Halter neben dem Schaden am Auto (oder der SB der Vollkasko) zum Ersatz der kosten durch die Versicherungsrückstufung verpflichtet.