Wie vorgehen gegen dreiste Falschparker

  • Stand doch in dem einen Link (irgendwo Seite 1): Unterlassungsklage. Das finanziert die Rechtsschutz-V bestimmt - und dann werden die unter Strfandrohung verdonnert, das zu lassen. Wenn Sie es doch machen, zahlen sie.


    Zitat:


    Parkbehinderungen auf Privatgrund eröffnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Wer ohne den Willen des Besitzers oder Eigentümers auf dessen Privatgrund ein Fahrzeug abstellt, handelt in verbotener Eigenmacht und begeht eine Besitzstörung i.S. von § 858 BGB bzw. Eigentumsstörung i.S. von § 1004 BGB (OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 206). Gegen diese Besitzstörung hat der Besitzer einen Beseitigungsanspruch gemäß § 862 Abs. 2 BGB, d.h., er kann vom betroffenen Fahrer die Beseitigung des Fahrzeugs verlangen. Was aber, wenn der Fahrer dem nicht nachkommt oder dieser nicht anzutreffen ist? Hier hat der Besitzer die Möglichkeit, gem. § 862 Abs.2 S.2 BGB bzw. § 1004 BGB auf Unterlassung zu klagen.

    Vertrauensliste Teil V #1, Teil IV #2, #3, #4, Teil III #5, Teil I (die ganz alte - mit Strg+F nach windsandsterne suchen) #6 - und die vielen, die sich nicht eintragen.

  • Moin,
    einen ähnlichen Fall hatten wir auf unserem Grundstück auch. Permanent wurde die Zufahrt von immer denselben Zeitgenossen zugeparkt.
    Da ich nun kein Freund von gerichtlichen Auseindersetzungen bin, wurde ich bei der Hausverwaltung der benachbarten Blocks vorstellig und habe mehrfach die Unterlassung angemahnt. Insgesamt hatte ich zwei persönliche Gespräche mit der Hausverwaltung und einen Brief zur Sache geschrieben.
    Die dortige Hausverwaltung hat dann bei der darauf folgenden Eigentümerversammlung die Wohnungseigentümer eindringlich darauf hingewiesen, das das Parken auf fremden Grundstücken nicht die feine Englische ist ;). Seitdem ist Ruhe und das ganz ohne Anwalt, Versicherung und Stress ;) .
    Liegt aber wohl daran, das sich jetzt niemand mehr als Charakterschwein outen will :D .


    cu

  • wir hatten mal im büro probleme weil die uns den innenhof zugeparkt haben... haben dann strafzettel selber geschrieben... auf papier gedruckt (klar ne :D ) und dann mit speiseöl von der rückseite angefeuchtet (getränkt) und dann nen paar davon auf die scheiben des autos (ringsum) gepappt... das gibt dann schöne flecken *g*

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Der wird bestimmt helfen:


    http://www.buero-direkt.de/cgi…/Product/View/650468&2D01


    Der Schrecken soll ungemein sein ;) , bis man merkt das es weggeht!

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • Solche Aktionen sind sicherlich recht wirkungsvoll, allerdings ist das IMHO schon an der Grenze zur Sachbeschädigung (selbst wenn der Stift abwischbar ist). Und da in einer solchen Situation vermutlich eher Deeskalation gefragt ist (wer möchte schon einen Nachbarschaftskrieg anzetteln), halte ich solche "Lösungen" für eher ungeeignet. ;)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • hihi ... und dann die scheiben tönen - was ist es denn fürn auto? kann man da eventuell auch reißzwecken mit klebestreifen an die türgriffe kleben (also so das wenn er versucht die tür zu öffnen da rein fasst?


    (edit)
    ok ... gibt dann wohl auch noch zoff =( ...

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • @Christain U.


    Ist auch nicht mein voller Ernst gewesen, und ich persönlich würde das auch nicht machen. Hörte einmal im Bus von einem der damit 'Parken Verboten' auf die Motorhaube geschrieben hat.


    Vielleicht sollte der Parkplatzbesitzer einen Mietvertrag für den Stellplatz an den Parker zukommen lassen, mit 180Euro Monatsmiete oder einem ähnlich lukrativem Betrag. :-)


    Nee.. ist schon Lustig über was man sich (Nachbarlich) aufregen kann.


    Ich zum Beispiel habe einen der mir seine Werbezettel in den Briefkasten stopft - kaum habe ich meinen Werbekram mit nach oben genommen - eine Stunde später habe ich das gleiche drin.
    Ich nehme es raus , lege es beiseite ,am nächsten Morgen wieder drin :-)


    Was kann man da machen ?? :-)

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • Ich hätte ja zuparken gut gefunden, aber wenn Ihr meint, dass das nicht legal ist... vielleicht so:
    Eine Kette anbringen, die ja nicht immer angehängt oder gar abgeschlossen sein muss (da das echt zeitintensiv ist), aber ja durchaus mal abgeschlossen werden kann (vielleicht zufällig mal dann, wenn der Wagen da steht). Für viele Versicherungen ist es ja sogar wichtig, dass der Wagen, wenn schon nicht in einer Garage, zumindest durch eine Kette geschützt ist. Da muss man sich doch drauf berufen können.
    BB

  • Was daraus geworden ist..........


    Zitat

    Das mit dem Zettel schreiben und hinter die Scheibenwischer klemmen habe wir dieses Wochenende versucht. Erfolg zeichnet sich leider noch nicht ab.


    Trotzdem haben wir diese Taktik ne Woche lang beibehalten.Jeder Nachbar hat einen Zettel hinter die Heckscheibe gehangen.(im Wechsel)......auch wurden dann letztendlich rechtliche Schritte angedroht.


    Momentan ist Ruhe und die Dame parkt an der Straße.............fragt sich nur wie lange.Zumindest vorerst ist das Thema erledigt.


    Thank's MFG CHris

    Life is too short to be small.

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