Arbeitsvertragsänderung

  • Hallo Leute
    ich habe heute von meinem Chef erfahren, das er mir kündigen möchte, aber dies hat er dadurch mir beigebracht, indem er mir einen Änderungsvertrag als Abrufkraft anbot. Mein befristeter Vertrag läuft eigentlich noch bis zum 30.06.2004.
    Nun meine Frage an euch, falls ich dem Änderungsvertrag nicht zustimme, muß er mich noch bis zum Vertragsende ausbezahlen? Ich habe u.a. noch Resturlaub und im Vertrag steht das ich an Prämien beteiligt bin (habe noch keine Prämien erhalten)wie sieht es damit aus?
    Ehrlich gesagt werde ich diesem neuen Vertrag nicht zustimmen, weil ich kein festes Einkommen mehr habe.
    Was würdet ihr mir raten?
    Übrigens bin ich als Studentische Kraft bei einer Autovermietung angestellt.


    Ich wäre euch sehr sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
    Grüsse aus dem sonnigen Köln euer Eco

  • Also:


    Zum ersten:
    Wenn es streit gibt, geh zum Anwalt der sich mit Arbeitsrecht auskennt, ist immer am besten.


    Zum zweiten:


    Es kommt drauf an was in Deinem bisherigen AV drinsteht.


    Was Dein Chef Dir anbietet ist eine, wenn ich das richtig verstanden haben, sog. Änderungskündigung.


    KSchG § 2 Änderungskündigung


    Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 1 und 2). Diesen Vorbehalt muß der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären.


    Relativ normaler Vorgang nichts wirklich exotisches. Die Wirkung ist hier ganz gut erklärt:


    Änderungskündigung


    Zu Deinen weiteren Fragen:


    Wenn Dein AV kündbar ist brauch er Dich nicht bis zum 30.06 beschäftigen, sofern Du ablehnst, denn dann greift die ausgesprochenen Kündigung.


    Diese Kündigung ist nur wirksam wenn in Deinem befristeten AV eine Kündigung zulässig ist und dann auch nur unter Wahrung der entsprechenden Fristen.


    Dein Arbeitgeber ist auf jeden Fall verpflichtet, Dich solange zu bezahlen, bis entweder Dein Vertrag ausläuft, oder mindestens bis zum Ende der Kündigungsfrist. Dein Urlaubsanspruch bleibt bestehen (aber Achtung Urlaub wird geleisteten Monaten berechnet) und die Prämienen müssten Dir auch dann in der Endabrechnung ausbezahlt werden


    Gruß
    Ch

  • @ ChickenHawk
    Ich danke dir für deine schnelle Antwort.


    Habe eben noch mal mit meinem Chef telefoniert und er sagte mir, das er mir nicht kündigt, aber mir ein Änderungsvertrag als "Springer" bietet.
    Für mich klang es so, als würde er mich selbst zur Kündigung auf die sanfte art zwingen. Vermutlich will er nicht das ich gegen ihn Ansprüche stellen, wie bereits oben erwähnt.
    Eine Weiterbeschäftigung zu den alten Bedingungen ist aussichtslos, da er schon 2 neue Aushilfen eingestellt hat. ich wäre sogesehen, das dritte Rad in der Firma.


    Ich bin für jeden Vorschlag sehr sehr dankbar, denn im Moment sausen mir 1000 Gedanken durch den Kopf.

  • Zitat

    Original geschrieben von ecolo


    Habe eben noch mal mit meinem Chef telefoniert und er sagte mir, das er mir nicht kündigt, aber mir ein Änderungsvertrag als "Springer" bietet.


    Egal wie Dein Chef sich ausdrückt:


    Arbeitsrechtlich ist das nichts anderes als eine Änderungskündigung, anders kann er das bestehende AV nicht abändern.


    Außer Ihr schließt einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag des alten AV und daraufhin dann einen neuen AV zu den anderen Bedingungen.


    Ohne Dich jetzt entmutigen zu wollen:
    Deine Chancen auf eine Weiterbeschäftigung zu alten Konditionen sind mies, gerade in dem Bereich der Studenten - und Aushilfsjobs.


    Wieso hat Dein Chef denn schon zwei Neue? Bedarf scheint ja da zu sein.
    Ist er mit Deiner Arbeitsleistung nicht zufrieden? Bist Du ihm nicht flexibel genug was die verfügbare Arbeitszeit angeht?


    CH

  • Im Bereich von Studenten- und Aushilfskräfen kann man sich überlegen, ob man eine Änderungskündigung annimmt oder nicht.


    Aber wenn du erst mal eine Festanstellung hast, würde ich nie eine Änderungskündigung unterschreiben. Das ist meist die elegante Methode, dich ein paar Monate später ohne Abfindung loszuwerden. ;) Besonders gern wird dieses Verfahren angewendet wenn die Insolvenz bevorsteht.

  • Zitat

    Wieso hat Dein Chef denn schon zwei Neue? Bedarf scheint ja da zu sein.


    Mein Chef der übrigens in Hamburg sitzt will mal neue auspobieren, weil er meint das die Kommunikation mit dem 3.Mitarbeiter nicht gut klappt.
    Aber das ist von ihm nur ausgedacht, denn die Kommunikation hier in der Station ist 1a.


    Zitat

    Ist er mit Deiner Arbeitsleistung nicht zufrieden?


    Nein ganz im gegenteil, er ist sehr zufrieden, wohlmöglich will er mich als Reserve, falls es mit den anderen beiden nicht klappt (ich muß lachen sorry)


    Zitat

    Bist Du ihm nicht flexibel genug


    Ich wohne hier um die Ecke meiner Arbeitsstelle und da ich an der FernUni studiere, bin ich sehr flexibel.

  • Zitat

    Original geschrieben von ecolo
    Mein Chef der übrigens in Hamburg sitzt will mal neue auspobieren, weil er meint das die Kommunikation mit dem 3.Mitarbeiter nicht gut klappt.
    Aber das ist von ihm nur ausgedacht, denn die Kommunikation hier in der Station ist 1a.


    Verstehe einer die Arbeitgeber...


    Aber das verbessert Deine Situation leider nicht , denn wenn er schon irgendwelche Fadenscheinigen Argumente bringt will er Dich wohl über kurz oder lang raus haben


    CH

  • ChickenHawk


    Ich stimme dir voll zu. Mein Chef, der sehr genau weiß, das ich "sehr" gut bin, will mich raus haben. Ich glaube ich habe auch den wahren Grund für meine Kündigung jetzt raus. Die zwei neuen die er eingestellt hat, werden viel weniger Stundenlohn bekommen als ich. Ich habe hier bei der Autovermietung 7,50-€ bekommen (ist zwar nicht gerade viel) die neuen hingegegen bekomemn gerade mal 5,-€.
    Fazit für mich lautet: Meine Leistung bei der Autovermietung waren das maximalle was man von einem nur erwarten konnte, aber ich war trotz der 7,50€ denen zu teuer. Lieber einen der wenig verdient, aber dennoch proffessionell arbeitet.

  • Kenne ebenfalls eine betroffene - was tun?


    Wie sieht es eigentlich aus, wenn man einen Unbefristeten Arbeitsvertrag hat und jetzt eine Änderung des Vertrags vornehmen will?


    Der Grund, lt. Brief: "Ein großer Kunde ist abgesprungen, so dass 3 Hauptbeschäftige und 7 Teilbeschäftigte eine Änderung des Vertrags zustimmen müssen um eine weiterbeschäftigung zu gewährleisten".


    Wie sieht es dort aus? Ein Änderungsvertrag wäre ein finazieller Ruin, da dort eine Arbeitszeit von 50-90 Stunden pro Monat (!!) akzeptiert werden muss.


    Was ist, wenn die betroffene den Änderungsvertrag nicht annimmt? Was hat der Chef für Möglichkeiten?


    Im übrigen ist der Chef wohl nicht so zimperlich, wenn es um KÜndigung geht. Wenn ein Angestellter dort mal länger krank ist, kann er sich drauf einstellen, dass er demnächst gekündigt wird - ist wirklich so!


    Meine ehrliche Meinung: Er will sie nur kündigen, da er jetzt keine Förderungen mehr vom Arbeitsamt bekommt - die nämlich genau Ende Mai auslaufen.
    Kann man sich denn sonst irgendwo beschweren, das ist doch schon ziemlich dreist, das ganze ?

  • Lies Dir mal den oben verlinkten Artikel durch.


    Grundsätzlich ist das sehr ähnlich wie beim anderen Fall:


    Es gibt eine betriebsbedingte Änderungskündigung.
    D.h. Sie nimmt an und das AV wird zu den neuen Bedingungen weitergeführt oder sie lehnt ab und kassiert damit ihre Kündigung.


    In dem Fall ab zum Anwalt und den neuen Vertrag dann unter Vorbehalt der Klage annehmen. Dann sofern es da wirklich Chancen gibt Kündigungsschutzklage erheben und hoffen, das sie wenigstens noch ne Abfindung bekommt.


    Denn entgegen der verbreiteten Meinung enden Kündigungsschutzklagen nicht mir Wiederaufmahme des AV`s sondern mit einem Vergleich bei dem der betreffende Mitarbeiter freigekauft wird


    Gruß
    CH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!