Personalausweis abgelaufen - entstehen zusätzliche Kosten?

  • Heute stellte ich fest,daß mein Ausweis seit einigen wenigen TAgen abgelaufen ist. :(
    Frage:


    "Wird mir das jetzt bei der Neuanmeldung in der nächsten Woche "berechnet" ;) ?


    Bei der KFZ- AU kann man da ja auch belangt werden. :rolleyes:

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Nein. Kostet den üblichen Satz. Der Perso ist doch keine TÜV-Plakette! Du brauchst nur einen amtlichen Ausweis. Ein Reisepass tut es also auch, falls du zwischenzeitlich kontrolliert wirst. Hast Du sowas nicht, kannst du (gegen einen kleinen Obulus :D ) einen vorläufigen Perso bekommen.
    Und dann hast Du die paar Tage doch irgendwie "bezahlt" ;)

    Let the young fight the wars.

  • idR höchstens mit einem strafenden Blick ;)


    Du musst dich halt ausweisen können, hast du einen Pass ist das ja kein Thema.


    Allerdings solltest du dir für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis zulegen wenn du keinen Pass hast.

  • Die Kosten für die Erstellung eines Personalausweises (auch eines vorläufigen) lassen sich übrigens meist der Homepage des jeweils zuständigen Verwaltungsamtes entnehmen. :)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Die Kosten für die Erstellung eines Personalausweises (auch eines vorläufigen) lassen sich übrigens meist der Homepage des jeweils zuständigen Verwaltungsamtes entnehmen. :)


    Ja,
    das hatte ich auch schon gesehen.


    Okay,mein Reisepass ist noch bis 2009 gültig,aber den will ich nicht mit rumschleppen. ;)
    Stimmt eigentlich auch...War ne blöde Frage,da man ja nur verpflichtet ist,sich bei einer Kontrolle auszuweisen und dies kann eben auch mit einem gültigen Reisepass erfolgen.


    Der Vergleich mit der AU-Plakette passt also net so ganz. :rolleyes::)

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Hi,


    Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Okay,mein Reisepass ist noch bis 2009 gültig,aber den will ich nicht mit rumschleppen. ;)
    Stimmt eigentlich auch...War ne blöde Frage,da man ja nur verpflichtet ist,sich bei einer Kontrolle auszuweisen und dies kann eben auch mit einem gültigen Reisepass erfolgen.


    Du musst den Reisepass auch ned mit Dir herumschleppen. Du bist nicht verpflichtet, ein Ausweisdokument bei Dir zu fuehren, sondern Du musst "nur" eines besitzen und auf Verlangen vorlegen koennen.


    Dass hier Beamte natuerlich einen Ermessensspielraum haben, wie sie da verfahren, steht auf einem anderen Blatt.
    Es kann darin bestehen, dass ein Beamter Deine Daten per Funk verifiziert und davon ausgeht, dass Du ehrlich bist, dass Du festgehalten wirst und eine Streife zu Dir nach Hause geschickt wird, um den Ausweis zu holen, oder dass eben eine Streife mit Dir zusammen nach Hause faehrt (zum selben Zweck). (Diese Szenarios habe ich entweder selbst erlebt oder kenne sie aus meinem Bekanntenkreis)


    Natuerlich wird mit einem aussereuropaeisch-aussehenden Mitmenschen anders umgegangen als mit einem mitteleuropaeisch aussehenden Durchschnittsmenschen, und natuerlich wird im Grenzgebiet auch anders gehandelt, als im kleinen Dorf, wo ein Beamter Dich jeden Tag beim einkaufen sieht :) .


    cu
    XlF

  • Zitat

    Allerdings solltest du dir für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis zulegen wenn du keinen Pass hast.


    Ich stand vor dem selben Problem im letzten Jahr und wollte mir bei der
    Neubeantragung des Perso gleichzeitig einen vorläufigen ausstellen lassen.
    Die Sachbearbeiterin meinte ich solle es besser lassen, da dieser mit ca. 20 €
    mehr als doppelt so teuer sei als der normale 8,-€. Falls man denoch in eine
    Kontrolle gerate und dazu aufgefordert würde einen gültigen Ausweis vorzulegen,
    könne man den Ersatzausweis immer noch ausstellen.


    Gruß
    Matthias

  • Ich glaub das mit der Strafe zahlen ist ein Gerücht was sich sehr gut hält. Mein Perso war am 15.10.02 abgelaufen, ich hab meinen neuen erst 06.05.03 "bestellt" und trotzdem nur 8? gezahlt.
    Die gute Frau im Amt meinte damals lachend auf die Frage ob ich denn nun Strafe zahlen müsse "Strafe? Ne! Also ich kenne kein Amt bei dem wegen eines abgelaufenen Perso's Strafe gezahlt werden muss."


    Gruß
    Leif aka Daydreamer

    Wenn der Flirt ein Spiel mit dem Feuer ist, dann ist die Hochzeit eine fahrlässige Brandstiftung!

  • Solange du einen gültigen Reisepass hast, musst du keinen Personalausweis besitzen. Es liegt also keine Ordnungswidrigkeit vor, wenn dein Perso abgelaufen ist.


    Wenn du weder einen Personalausweis noch einen Reisepass hast, ist das zwar genaugenommen eine Ordnungswidrigkeit, die aber nur selten geahndet wird, schon gar nicht wenn es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt.


    Ein Freund von mir musste mal 10 DM Verwarnungsgeld bei der Neubeantragung bezahlen, weil er 3 Jahre lang kein gültiges Ausweispapier besessen hat.


    Die sogenannte Ausweispflicht nach dem Bundespersonalausweisgesetz bezieht sich im übrigen nur auf die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen , eine Mitführungspflicht gibt es in Deutschland nicht. (wurde hier schon mehrfach diskutiert).


    Eine Mitführungspflicht gibt es lediglich beim Grenzübertritt, und zwar auch bei Grenzen, an denen keine Kontrollen stattfinden (Schengen-Länder).

  • Zitat

    Original geschrieben von daydreamer
    Ich glaub das mit der Strafe zahlen ist ein Gerücht was sich sehr gut hält. Mein Perso war am 15.10.02 abgelaufen, ich hab meinen neuen erst 06.05.03 "bestellt" und trotzdem nur 8? gezahlt.
    Die gute Frau im Amt meinte damals lachend auf die Frage ob ich denn nun Strafe zahlen müsse "Strafe? Ne! Also ich kenne kein Amt bei dem wegen eines abgelaufenen Perso's Strafe gezahlt werden muss."


    Gruß
    Leif aka Daydreamer


    Nach meinem Umzug nach FFM musste ich 25 Euro "Strafe" zahlen, aber auch nur, weil mein Perso seit über 2 Jahre abgelaufen war... Soweit ich weiß, ist das erste Jahr straffrei.


    Gruß,
    tobix

    Ani weata neschane et haolam.
    Ani weata as jawou kwar kulam.

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