220 Volt Lüfter "in" Duschkabine erlaubt ?

  • Oh ja :-( Besonders wenn man von Hamburg nach Böblingen zieht, habe in Hamburg eine Wohnung gehabt die hatte die Doppelte Größe und hat aber nur die hälfte gekostet !


    Hier unten ist es schon verdammt teuer und die Nebenkosten erstmal, das ist ja nochmal eine Miete. Parkplatz 70.-Euro und es ist nur eine Baustelle, wenn ich Glück habe, mache ich mir die Reifen nicht kaputt. Aber die Miete muss sehr schnell bezahlt werden und die Kaution am besten gleich in Bar beim Mietvertrag unterschreiben. Egal man muss sehen wo man bleibt.


    Thorsten

  • Leider Erlaubt !


    Hi


    Ja es gibt was neues :( Es wäre laut eines Elektriker der Elektroinnung erlaubt. Der Lüfter ist abgesichert, mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung und dadurch ist es erlaubt den Lüfter mit einem 220Volt Lüfter zu betreiben und auch in der geringen Höhe. Die Bestimmung wurde in den letzten Jahren zwar sehr oft geändert aber es wäre SICHER.


    Habe trotzdem kein gutes Gefühl beim Duschen !


    Hier die Antwort der Elektroinnung Stuttgart:


    Sehr geehrter Herr Maretzky,


    zu Ihrer Mail nehme ich wie folgt Stellung:


    Ein vollständiges Verbot für Lüfter mit AC 230 V im Bereich 1 (2,25 m über der Badewanne oder Duschwanne) gibt es nicht, sondern ist abhängig vom Zeitpunkt der Errichtung dieses Lüfters.
    Vor dem 30.06.2003 hat DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701):1984-05 gegolten. Nach dieser Norm war die Errichtung im Bereich 1, auch ohne eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IDN £ 30 mA zulässig. Vom 01.07.2003 bis 31.01.2004 war die Errichtung im Bereich 1 unzulässig. Nach dem 01.02.2004 wurde die Errichtung von Lüftern im Bereich 1 wieder zulässig, allerdings nur wenn der Stromkreis mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IDN £ 30 mA. geschützt ist.


    Wenn der Lüfter die geforderte Schutzart von IPX4 erfüllt, wäre durch Errichtung des Lüfters im Bereich 1, auch in der „Übergangsphase“, kaum eine erhöhte Gefährdung zu erwarten.
    Außerdem sollten Sie wissen, dass im Bereich 1 auch Wassererwärmer (auch ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IDN £ 30 mA.) zulässig ist. Auch dadurch hat sich das Unfallgeschehen nicht erhöht.


    Mit freundlichen Grüßen.


    W.Hörmann

  • Re: Leider Erlaubt !



    Und was machst du jetzt?


    Gruß,


    Oliver

  • Wenn das Teil wirklich (richtig) über einen Fehlerstrom-Schutzschalter abgesichert ist, würde ich mir keine Sorgen machen. Ich hatte auch schon zweimal mit 2 verschiedenen Schutzschaltern (jeweils in der Küche) Erfahrungen gemacht. Jedesmal ist der Schutzschalter rausgesprungen und ich hatte nicht das geringste gespürt.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • maretzky:


    Hatte Deinen Thread Anfang Mai noch nicht mitbekommen... ;)


    Als ich Anfang 2001 hier runter gezogen bin, hatte ich mich auch in BB umgeschaut. Die Mietpreise selbst für ältere Wohnungen sind jenseits von gut und böse. Ich frage mich echt, mit welchem Recht man in dieser Stadt auf solche Preise kommt. BB ist - wie SiFi - im Grunde eine eher hässliche Stadt - wer hier her zieht, tut es i.d.R. jobbedingt. Vielleicht denken die sich, dass die vielen Daimler- und HP-Mitarbeiter (unsere Hauptlokation in BB ist ja inzw. geschlossen... :D ) zu viel Kohle und keinen Geschmack haben... ;)


    Wir haben uns damals dann für einen kleinen Ort südlich von Herrenberg entschieden. 5 Min. bis zur AB. Miete ist so wie Deine, aber die Wohnung hat 105qm, war ebenfalls ein Neubau und hatte eine komplett ausgestattete Küche drin.


    Von H nach BB - das muß weh getan haben... Wenns bei uns irgenwann mal passt, würde ich eher dem umgekehrten Weg gehen - oder am liebsten nach Berlin... :rolleyes: ;)


    Nochmal zum Thema: Ich hätte den von Martin zitierten Schutzbereich 1 eigentlich von Anfang an so interpretiert, dass in einem Bereich bis zu 2,23m (also nicht erst oberhalb dieser Höhe - normale Räume sind ja i.d.R. auch gar nicht höher; die 2,23m beziehen sich also wahrsch. einfach auf die gängige Raumhöhe) erlaubt ist, die genannten Geräte - und somit auch Deinen Lüfter - zu installieren. Wenn der Lüfter ausreichend spritzwassergeschützt ist, dann sollte eigentlich auch nix passieren, solange man den Duschkopf nicht direkt draufhält. Als 2m - Mann ist man da natürlich im Nachteil... :D


    @berlichbaerchen:


    Da willst Du uns aber einen Beren aufbinden! :D Wenn da wirklich direkt Strom mit Wasser in Berührung gekommen wäre, dann wäre auch auf den Philippinen die Sicherung rausgeflogen. Bzw. Ihr hättet es relativ deutlich auf der Haut gespürt. Ich denke eher, dass im Duschkopf so eine Art Tauchsieder installiert war. Ist zwar immer noch kreuzgefährlich und abenteuerlich, aber so macht es zumindest rein technisch Sinn.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Mal abseits von der "erlaubt oder nicht erlaubt"-Diskussion:


    Es gibt 230V Tauchpumpen, also Elektrokreiselpumpen, die im Betrieb vollständig unter Wasser laufen. Ich habe so etwas in einem Zimmerspringbrunnen. Das Netzkabel geht dabei unter Wasser in das vollständig unter Wasser liegende Pumpengehäuse. Das Ding ist von deutscher Seite abgesegnet (VDE, GS, TÜF), weil vollständig wasserdicht gekapselt (mit Dichtungsmasse verklebt/vergossen). Dabei war diese Pumpe nicht einmal teuer, so ca. 20-30 Euro!


    Was ich damit sagen will ist, es ist grundsätzlich möglich, ein 230V Elektrogerät so zu konstruieren, dass es selbst vollständig "ersoffen" keinerlei Gefahr darstellt, ja sogar noch betriebsfähig bleibt, und das selbst ohne Absicherung durch einen FI.


    Theoretisch hätte es sich beim Lüfter in maretzky's neuer Wohnug ja um ein solch wasserfestes Gerät handeln können, auch wenn ich von "Tauchlüftern" bisher nichts gehört habe, und bei dem chronischen Geiz der meisten Vermieter auch nicht erwarte, das sie dafür zusätzliches Geld ausgeben...


    Dass das Teil aber schon nach der ersten Dusche versagt hat, deutet allerdings auf einen nicht wasserdichten und obendrein billigen Lüfter hin, der offenbar nicht einmal Feuchtigkeit auf Dauer vertragen hätte.


    LJ


    Edit: Fehlerteufelchens Austreibung :D

    Joe

  • Zitat

    Original geschrieben von JoeHorn
    [...] auch wenn ich von "Tauchlüftern" bisher nichts gehört habe [...]


    Das wäre dann ein Propeller bzw. eine Schiffsschraube... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
      maretzky:
    [...]
    Wenn der Lüfter ausreichend spritzwassergeschützt ist, dann sollte eigentlich auch nix passieren, solange man den Duschkopf nicht direkt draufhält. Als 2m - Mann ist man da natürlich im Nachteil... :D
    [...]


    Wenn ein 30mA-FI-Schutzschalter ordnungsgemäß installiert ist, wirst Du die Brause direkt auf den Lüfter halten können.
    Die 30mA Fehlerstrom zur Erde sind dann schnell erreicht. Ich bezweifle, dass die zu spüren sind. Die Abschaltzeit liegt IMHO unter 20ms.


    Anders ist es, wenn kein Fehlerstrom auftritt. Wenn Du jedoch Phase und Null-Leiter berührst und dabei gegen Erde isoliert bist, hast Du ein Problem. Dies ist jedoch gerade unter der Dusche sehr unwahrscheinlich.


    Dennoch ist ein Selbstversuch natürlich nicht angebracht !!!


    Für mich wäre die Sachlage ein Grund, den FI zu überprüfen (Wertangabe) und öfter den Test-Taster zu drücken.



    Bess demnähx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ich denke eher, dass im Duschkopf so eine Art Tauchsieder installiert war. Ist zwar immer noch kreuzgefährlich und abenteuerlich, aber so macht es zumindest rein technisch Sinn.

    Denke mal das es so ungefähr funktioniert hat. Von außen hat man nicht viel gesehen, Stromkabel ging in den Duschkopf (deutlich größer wie die hier handelsüblichen) und das wars dann auch schon. Nur ein Wasserhahn und ein Schalter an der Wand, bei Betätigung gab es dann erher lauwarmes Wasser, direkt heiß war es nicht.

    Gruß
    berlibaerchen

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