Kfz: Umkennzeichnung + Eintragung in Schein gleichzeitig - wie am besten vorgehen?

  • Oder Du gehst hier hin.


    Die sind aus meiner Erfahrung noch etwas billiger als die Dekra :top:


    Und wenn Du dann den roten Schein beim KVA mit zulegst, kann es mit eingetragen.


    Bei meinen Felgen brauchte es nicht eingetragen werden, erst bei einen Halterwechsel :eek:


    Gruß


    Ninja6


    PS : Was hast Du gegen ein Pizzablech ??? Es spricht vieles dafür

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Die Eintragung ist ja eben noch nicht vom TÜV bestätigt. Die Vorführung beim TÜV erfolgt erst noch.
    Daher ja die Frage: Erst zum TÜV oder erst zur Zulassungsstelle?


    Carsten



    Dann natürlich erst vorführen beim Tüv ;-)


    Es ist aber nicht zwingend notwendig die Papiere in den Schein zu übernehmen.


    D.h. du fährst erst zur Zulassungsstelle und lässt dir einen neuen Schein drucken. Dann musst du aber die Belege vom Tüv immer mitführen!


    mfg, Marc

  • Recht herzlichen Dank für die vielen Tipps hier! :)
    Ich werde dann wohl mal zum TÜV marschieren, sobald die Sonne nicht mehr in Strömen vom Himmel fällt. ;)
    Dekra ist zwar vorhanden, aber am anderen Ende der Stadt. TÜV ist quasi im gleichen Gebäude wie die Zulassungsstelle, und KÜF gibt es hier gar nicht erst.


    Vom TÜV bekomme ich also einen netten Beleg, den ich dann erst zur Zulassungsstelle trage? Dann sollte es eigentlich kein Problem geben.


    Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    PS : Was hast Du gegen ein Pizzablech ??? Es spricht vieles dafür


    Als Bremsfallschirm durchaus brauchbar ;), ansonsten fällt mir ehrlich gesagt nichts Positives zu dem Thema ein. ;)
    Es sind einfach nur optische Gründe, ein schmales Kennzeichen gefällt mir besser.


    Carsten

  • Naja, ein kleines Kennzeichen kann man sich aber schneller merken :D


    Dann doch lieber ein etwas größeres in Schmallschrift ;)


    Gruß


    Ninja6


  • exakt!


    mfg, Marc

  • Hallo,


    da ich für mein Motorrad auch mal ein kleiners Kennzeichen haben wollte, hab ich mal einen Freund gefragt der bei einem Zulassungsdienst in Berlin arbeite, seinen Ausage war folgende:


    Wenn ich ein neues(kleines) Kennzeichen haben will, dann nur wenn ich mein Motorrad komplett stilllege, also Brief entwerten lassen, und danach neu zulasse oder ich melde es in einem anderen Zulassungsbezirk an und danach wieder in Berlin.


    Wenn das Kennzeichen als gestohlen gemeldet wird, dann erhält man automatisch ein Kennzeichen mit der selben Anzahl an Stellen, zumindest in Berlin.


    Ein Kennzeichen mit Schmalschrift bekommt man eigentlich auch nur wenn es im Fahrzeugschein eingtragen wurde oder man hat Glück und die Person die das Siegel klebt bemerkt den Unterschied nicht. Ein Kennzeichen mit Schmalschrift und Siegel wird, auch wenn es nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, niemand mehr beanstanden.


    cu
    jaybe

  • Zitat

    Original geschrieben von jaybe
    Hallo,


    da ich für mein Motorrad auch mal ein kleiners Kennzeichen haben wollte, hab ich mal einen Freund gefragt der bei einem Zulassungsdienst in Berlin arbeite, seinen Ausage war folgende:


    Wenn ich ein neues(kleines) Kennzeichen haben will, dann nur wenn ich mein Motorrad komplett stilllege, also Brief entwerten lassen, und danach neu zulasse oder ich melde es in einem anderen Zulassungsbezirk an und danach wieder in Berlin.


    Das wird wohl von nahezu jeder Stadt bzw. jedem Landkreis anders gehandhabt. Bei Zulassung meines Mopeds habe ich mich auch nett mit der Sachbearbeiterin über Wunschkennzeichen unterhalten, sie meinte damals "Wenn Sie was besseres finden, einfach reservieren und umkennzeichnen, das ist kein Problem". Kostet hier in Stuttgart 26 Euro + Kosten fürs neue Kennzeichen.
    Genau sagen kann ich es aber auch erst, wenn die Umkennzeichnung erfolgt ist, was wohl in den nächsten Tagen sein dürfte.


    Carsten

  • Die Umkennzeichnung auf Halterwunsch liegt im Ermessen der Behörde, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. In München wurde es auch bis vor einigen Jahren strikt abgelehnt, (sogar im Rahmen eines Halterwechsels bei stillgelegtem Kfz, wo es keinen Mehraufwand bedeutet) aber inzwischen ist es (gegen happige Gebühr von ca. 25 Euro) problemlos möglich.
    Die Zulassungsstellen haben inzwischen erkannt, dass Sonderwünsche von Kunden auch gutes Geld in die Kasse bringen.
    Als es noch keine Gebühr für Wunschkennzeichen gab, wurden diese in München nur äußerst widerwillig vergeben, seit es die Gebühr gibt, wird sogar richtig "Werbung" dafür gemacht (Aushänge im Schalterraum + man wird grundsätzlich bei jeder Zulassung gefragt, ob man nicht ein Wunschkennzeichen haben will) Bringt schließlich 10 Euro in die Kasse ohne zusätzlichen Aufwand.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Genau sagen kann ich es aber auch erst, wenn die Umkennzeichnung erfolgt ist, was wohl in den nächsten Tagen sein dürfte.


    Carsten


    So, hat alles problemlos geklappt. Die Sachbearbeiterin hat nicht einmal mit der Wimper gezuckt, scheint also zumindest in Stuttgart ein völlig normaler Vorgang zu sein.
    Aber die lassen sich das verdammt gut bezahlen!


    21,00 Euro Gebühr TÜV
    49,60 Euro Gebühr Zulassungsstelle
    15,25 Euro neues Kennzeichen


    *Pleitegeier wegscheuch*
    War ein teurer Spass!


    Carsten

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