Fahren ohne Führerschein

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie


    wenn man keinen FS hat, dass man dann ziemlich viel kaputt machen kann


    dass können viele mit FS aber auch (noch) ziemlich gut :)

  • Re: Fahren ohne Führerschein


    Wie gesagt, das kann man nicht pauschal sagen.


    StGB §21 sagt:
    das

  • Zitat

    Original geschrieben von tng1977


    [EDIT] IMHO gibt es da keine Obergrenze (5000 Euro) für den Regress. Wenn Du dazu noch was findest, wäre ich schlauer und dankbar. :)


    Das hängt davon ab,
    ob das Unfallfahrzeug versichert ist. Wenn eine Haftpflicht besteht, kann diese im Schadensfall 5000 Euro Regress verlangen, wenn Fahrerflucht dazu kommt macht das weitere 5000Euro. Steht in den AGB. Wenn das Auto aber unversichert war ist die Regress-Summe nicht begrentzt.

  • also mich hat man damals erwischt und das ganze hiess dann "Anordung zum Führen eines PKW´s ohne Fahrerlaubnis". d.h. im Klartext ich hab meine damalige Freundin auf nem leeren Parkplatz fahren lassen. Dabei wurden wir von der Polizei überrascht.


    Sie hatte noch keinen FS, war aber gerade dabei diesen zu machen.
    Normalerweise ist das schon ein Straftatbestand (für beide), d.h. mindestens 6 Punkte und Geldstrafe.


    Wir hatten enormes Glück bei der ganzen Sache...


    Meine Ex durfte sogar ohne Auflagen ihren FS zuende machen.


    Ich durfte 100 Euro an einen Kindergarten bezahlen, mehr nicht. Keine Punkte und sonst auch nix.


    Das soll jetzt auf keinen Fall heissen, das es immer so ausgehen wird, wenn man dabei erwischt wird! Wie gesagt es war halt Glück, das der Staatsanwalt so "gnädig" war. Hab auch schon von Leuten aus dem Freundeskreis gehört (die es auch erwischt hat), das das ganze auch wesentlich härter ausgehen kann. Sperre, Punkte, Geldstrafe etc.


    mfg, Marc

  • Zitat

    Das hängt davon ab,
    ob das Unfallfahrzeug versichert ist. Wenn eine Haftpflicht besteht, kann diese im Schadensfall 5000 Euro Regress verlangen, wenn Fahrerflucht dazu kommt macht das weitere 5000Euro. Steht in den AGB. Wenn das Auto aber unversichert war ist die Regress-Summe nicht begrentzt.


    Kann ich mir gar nicht vorstellen. Das bedeutet also, dass ich mir das Auto z.B. von nem Freund klauen könnte, obwohl ich keinen Führerschein habe, damit dann auf die Autobahn fahre, einen Autounfall provoziere, es zu einem Sachschaden von 50.000 Euro kommt, Personen lebensgefährlich verletzt werden, Arztkosten bzw. Folgekosten (Rente etc.) belaufen sich dann nochmal auf 500.000 Euro und die Haftpflicht meines Freundes verlang dann nur 5000 Euro von mir ???


    Habe ich es so etwa richtig verstanden ?
    Wenn das der Fall ist, kann ich mich nur wundern und hoffen, dass sich da bald was ändert.

    Wer sich alles leisten kann, kann sich noch lange nicht alles erlauben.

  • Zitat

    Original geschrieben von SkyNet
    also mich hat man damals erwischt und das ganze hiess dann "Anordung zum Führen eines PKW´s ohne Fahrerlaubnis". d.h. im Klartext ich hab meine damalige Freundin auf nem leeren Parkplatz fahren lassen. Dabei wurden wir von der Polizei überrascht


    nehme mal an du hast auf einem öffentlichen Parkplatz gemacht. Wie siehts aus wenn ich dass ganze auf meinem eigenen Parkplatz oder Hof etc. machen würde?
    Da darf mir die Polizei ja dann nix anhaben oder :confused: ist ja Privatgrund.


    Gruß
    Andi

  • Nun ja, zurück zu Küblböck:


    Schaden ca. 105.000,00 Euro -> die Versicherung kann aber maximal 5.000,00 Euro von Ihm fordern. Ich habe mich damals als ich den Artikel gelesen habe auch gewundert. Wenn ich nur wüsste wo ich das gelesen habe ?!


    Zitat

    Original geschrieben von handyfreak999
    nehme mal an du hast auf einem öffentlichen Parkplatz gemacht. Wie siehts aus wenn ich dass ganze auf meinem eigenen Parkplatz oder Hof etc. machen würde?
    Da darf mir die Polizei ja dann nix anhaben oder :confused: ist ja Privatgrund.


    Gruß
    Andi


    Sobald dein Tor zugeschlossen ist darfst du das tatsächlich, aber wenn dein Hoftor auf ist, ist es widerum nicht mehr erlaubt... Wunderland Deutschland.

  • Das erinnert mich an eine Geschichte: Mein bester Freund hat mal eine 15jährige mit seinem Auto in einem wirklich superkleinen 1000 Leute Dorf mitten in der NAcht um den Bock fahren lassen. Er selbst war ein wenig angeheitert und sie glaub ich auch.. Und natürlich wurden beide prompt von der Polizei aufgehalten.

    Aber Sie hatten beide nochmal Glück. Die Grünen waren recht locker drauf und weil wir alle freundlich und reuevoll geblieben sind, habs eine mündliche Ermahnung.. Das war den beiden auf jeden Fall eine Lehre

  • Zitat

    Original geschrieben von handyfreak999
    Da darf mir die Polizei ja dann nix anhaben oder :confused: ist ja Privatgrund.


    Du darfst auf Deinem eigenen Hof soviel rumfahren, wie Du willst!
    Kommst Du allerdings nur einen cm auf die öffentliche Straße, dann bist Du dran! ;)



    ciao
    Chris

  • Meine Schwester beginnt bald mit dem Führerschein. Da sie keinerlei Erfahrung hat, würde ich auch gerne mit ihr üben. Aber so wie es aussieht suche ich doch besser einen Verkehrsübungsplatz auf...

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