Selbstverschuldeter Unfall während Probezeit - gleichzeitig Führerschein-Entzug?

  • Wenn sie nicht schuld war, wird das Verfahren sicher gegen eine kleine Buße eingestellt. Dies sollte auch dann gelten, wenn sie nicht beweisen kann, dass sie einer geschnitten hat.


    Immerhin gilt besonders in einem Strafverfahren der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten. Es müßte also eher die Staatsanwaltschaft Beweise liefern, was ihrer Meinung nach gelaufen ist, und nicht Vermutungen aufstellen, die der Angeklagte entkräftigen müßte.


    Klar kann jeder behaupten, er wurde geschnitten. Oft sind es dann aber Zeugen, die bestätigen können, dass weit und breit keiner in der Nähe war und diese Aussage dann eben widerlegen. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage, und im Zweifel eben für den Angeklagten.


    Hier gleich ne Grundsatzdiskussion loszutreten, ob sie oder wer auch immer geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, halte ich für witzlos. Fast jeder ist ab und zu nicht wirklich geeignet, ein Auto zu fahren (Stress mit Chef oder Kollegen, Ehefrau, danach in Gedanken versunkene Fahrt nach Hause etc.). Und ein Unfall kann auch bei bester Eignung passieren.


    Bei Fahrzeugen, die ohne Grund von der Fahrbahn kommen, liegt es oft an banalen Dingen wie Radiobedienung, Kippe fallen gelassen oder zu sehr mit dem Beifahrer beschäftigt. Wer dann etwas an den Rand der Fahrbahn kommt und vor Schreck das Lenkrad verreißt, macht nunmal nen Abflug. Hat das was mit Eignung zu tun? Seid lieber froh, dass die beiden Mädels nochmal davon gekommen sind, bevor man auf sie einkloppt. In Zukunft wird sie sicher aufmerksamer fahren und anders reagieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Wenn sie nicht schuld war, wird das Verfahren sicher gegen eine kleine Buße eingestellt. Dies sollte auch dann gelten, wenn sie nicht beweisen kann, dass sie einer geschnitten hat.


    Immerhin gilt besonders in einem Strafverfahren der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten. Es müßte also eher die Staatsanwaltschaft Beweise liefern, was ihrer Meinung nach gelaufen ist, und nicht Vermutungen aufstellen, die der Angeklagte entkräftigen müßte.


    Was meinst du mit "wenn sie nicht schuld war"? Wer ohne fremden Einfluß einen Verkehrsunfall verursacht, der ist "schuldig", diesen fahrlässig herbeigeführt zu haben, um das mal rein theoretisch zu betrachten. Das zu beweisen ist doch ganz einfach: der Unfall hat stattgefunden. In der Tat müsste also theoretisch das Gegenteil durch den Verursacher bewiesen werden, nämlich eine Fremdeinwirkung. Das ist ja in diesem Fall keine Beweislastumkehr sondern ergibt sich IMHO aus der Tatsache, dass man eben um es platt auszudrücken, keinen Unfall verursachen darf. Dieser wird ja nicht bestritten, eine Fremdeinwirkung kann nicht bewiesen werden --> Fahrlässigkeit und daher fahrlässige Körperverletzung, oder habe ich an der Stelle einen :gpaul: ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Bei Fahrzeugen, die ohne Grund von der Fahrbahn kommen, liegt es oft an banalen Dingen wie Radiobedienung, Kippe fallen gelassen oder zu sehr mit dem Beifahrer beschäftigt. Wer dann etwas an den Rand der Fahrbahn kommt und vor Schreck das Lenkrad verreißt, macht nunmal nen Abflug. Hat das was mit Eignung zu tun?


    Den Spruch rahme ich mir ein :D .


    Wer das Radio nicht bedienen kann, sich von einer Kippe ablenken lässt oder den Beifahrer während der Fahrt betatscht ist also durchaus geeignet ;) .


    War sicherlich anders gemeint von dir ;) .

  • Wenn sie aber nichtmal fahrlässig gehandelt hat? Angenommen, Du fährst erlaubte 100, ein Reifen platzt und Du fliegst ab? Dann hat der Unfall auch stattgefunden, aber fahrlässig? Oder Du fährst angemessen um eine etwas unübersichtliche Kurve, ein Fahrrad schneidet die Kurve und Du fährst ihn um? Fahrlässig?


    Was ich damit sagen will ist, dass ich der Meinung bin, dass alleine ein Unfall noch nicht ausreicht, von Fahrlässigkeit zu sprechen. Oder habe ich da einen :gpaul: ?


    Bin im Strafrecht leider erst im Allgemeinen Teil, aber auch dort scheiden die meisten Dinge an banalen Kleinigkeiten schon aus...


    @GeneralCluster: Ja, war so gemeint, dass ein schneidendes Auto/Wild sehr oft nur eine Ausrede ist. :D Und wenn man die wahren Gründe angibt, dann erklärt man sich in der Tat oft für ungeeignet, daher sollte man nach nem Unfall auch erstmal nur Angaben zu seinen Peronalien machen, mehr muss man der Polizei nicht mitteilen. Aber wenn man so in andere Fahrzeuge schaut, dann ist es erschreckend, was man da zu sehen bekommt. Da wird bei 100 km/h auf der AB Zeitung gelesen, genutscht etc. Aber man muss auch zugeben, dass JEDER mal kurz weg von der Straße schaut, wenn im Auto irgendetwas Ungewöhnliches passiert. Wenn es genau dann kracht, würde ich noch nicht gleich von mangelnder Eignung sprechen. Wir sind eben alle nur Menschen, und da passieren Fehler nunmal. Aber in dem Fall wäre man dann natürlich strafrechtlich fällig (wenn es bewiesen werden kann, was oft kaum möglich ist).

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Was ich damit sagen will ist, dass ich der Meinung bin, dass alleine ein Unfall noch nicht ausreicht, von Fahrlässigkeit zu sprechen. Oder habe ich da einen :gpaul: ?


    Nein, diese Aspekte hatte ich nicht bedacht. Insofern müsste schon eine schlüssige Beweisführung her um eine Fahrlässigkeit zu begründen, die bloße Tatsache eines Unfalls reicht wohl nicht aus. Allerdings dürfte eine solche Beweisführung mittels Ausschlußverfahren (ggf. mit Sachverständigen) nicht so schwer zu führen sein.


    Wohlgemerkt ist das jetzt eine theoretische Diskussion und nicht unbedingt das, was die Unfallverursacherin zu erwarten hat ;)

  • Eben, aber es reicht dann sicherlich schon, dass man nachweist, dass das Fahrzeug zu schnell war. Ab hier hätte man schon eine Fahrlässigkeit, und das läßt sich meistens recht gut feststellen.


    Aber das reicht wohl kaum, die Pappe gleich komplett abgeben zu müssen.

  • angenommen jemand ist in Probezeit, hat schon eine Nachschulung und verursacht nun einen Unfall mit einem leicht verletzten. Was passiert da? Führerschein ist auf alle fälle mal weg oder muss man ihn gar neu machen?


    Und nein ich war es nicht habe schon länger keine Probezeit mehr ;)

  • http://www.rechtstipps.net/rechtstipp_27.html


    Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahren sollte es ja schon beim erstem "Treffer" gegeben haben.


    So wie ich den Link verstehe gibt es jetzt aber nich nicht automatisch den Führerscheinentzug, sondern nur eine schriftliche Verwarnung. Der Lappen wäre erst bei der nächsten schwereren Verfehlung weg bzw. entzogen.


    Wenn der Führerschein entzogen wurde, heißt dass man muss eine Neuerteilung (nach der festgelegten Sperrfrist) beantragen (was nicht gleich zu setzen ist mit man muss die Prüfung komplett noch mal neu machen!). Ggf. ist hierfür aber die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung notwendig.


    Aber Achtung:
    Wenn der Bekannte betrunken gefahren ist o.ä. wird ihm der Lappen unabhängig von der Probezeit für einen bestimmten Zeitraum abgenommen, er ist damit aber nicht komplett weg.

  • Ahja der Link hilft schon mal etwas. Ich dachte halt nur da er ja schon eine Nachschulung samt Verlängerung machen "durfte" das dann die Strafe nochmal etwas härter ausfällt wenn man "nochmal einen drauflegt".


    Nein nein betrunken war er nicht, wäre aber eine Erklärung gewesen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Novus
    angenommen jemand ist in Probezeit, hat schon eine Nachschulung und verursacht nun einen Unfall mit einem leicht verletzten. Was passiert da? Führerschein ist auf alle fälle mal weg oder muss man ihn gar neu machen?

    Von der Probezeit her ist nicht mit Konsequenzen zu rechnen. Verwarnungsgelder bis 35€ haben eh keinerlei Einfluss, und nach der Nachschulung ist ein gravierender Bussgeldverstoss oder zwei nichtgravierende Bussgeldgerstösse ohne Konsequenzen möglich.


    Falls es zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt wäre laut StGB ein Fahrverbot möglich, ist aber nicht zwangsläufig so, ausserdem kann das Verfahren auch eingestellt werden.

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