Wenn sie nicht schuld war, wird das Verfahren sicher gegen eine kleine Buße eingestellt. Dies sollte auch dann gelten, wenn sie nicht beweisen kann, dass sie einer geschnitten hat.
Immerhin gilt besonders in einem Strafverfahren der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten. Es müßte also eher die Staatsanwaltschaft Beweise liefern, was ihrer Meinung nach gelaufen ist, und nicht Vermutungen aufstellen, die der Angeklagte entkräftigen müßte.
Klar kann jeder behaupten, er wurde geschnitten. Oft sind es dann aber Zeugen, die bestätigen können, dass weit und breit keiner in der Nähe war und diese Aussage dann eben widerlegen. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage, und im Zweifel eben für den Angeklagten.
Hier gleich ne Grundsatzdiskussion loszutreten, ob sie oder wer auch immer geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, halte ich für witzlos. Fast jeder ist ab und zu nicht wirklich geeignet, ein Auto zu fahren (Stress mit Chef oder Kollegen, Ehefrau, danach in Gedanken versunkene Fahrt nach Hause etc.). Und ein Unfall kann auch bei bester Eignung passieren.
Bei Fahrzeugen, die ohne Grund von der Fahrbahn kommen, liegt es oft an banalen Dingen wie Radiobedienung, Kippe fallen gelassen oder zu sehr mit dem Beifahrer beschäftigt. Wer dann etwas an den Rand der Fahrbahn kommt und vor Schreck das Lenkrad verreißt, macht nunmal nen Abflug. Hat das was mit Eignung zu tun? Seid lieber froh, dass die beiden Mädels nochmal davon gekommen sind, bevor man auf sie einkloppt. In Zukunft wird sie sicher aufmerksamer fahren und anders reagieren.