Selbstverschuldeter Unfall während Probezeit - gleichzeitig Führerschein-Entzug?

  • Hallo!


    Eine Freundin (18 Jahre alt, seit einem Monat im Besitz des Führerscheins) von mir hat leider einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Sie wurde von einem anderen Fahrzeug überholt. Da dies anscheinend unerwartet geschah und der "Überholer" recht schnell dran war, sie ebenfalls vermutlich etwas zu schnell, kam sie aufs Bankett, veriss das Steuer, schleuderte und überschlug sich. Sie wurde dabei schwer verletzt. Ihre Cousine, die sich auf dem Beifahrersitz befand kam glimpflicher davon. Gott sei Dank befindet sie sich auf dem Weg der Besserung und es werden keine Folgeschäden bleiben.


    Nun stellt sich mir die Frage: Muss sie mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen? Sie befinet sich noch in der Probezeit.
    Kann sie Staatsanwaltschaft wegen Körperverletztung (ihrer Cousine) anklagen?


    Konnte bisher leider nicht selbst mit ihr sprechen, da sie sich bis gestern noch im künstlichen Koma befand. :(


    Gruß,
    Sebi

  • Re: Selbstverschuldeter Unfall während Probezeit - gleichzeitig Führerschein-Entzug?


    Zitat

    Original geschrieben von Sebi
    Sie wurde von einem anderen Fahrzeug überholt. Da dies anscheinend unerwartet geschah und der "Überholer" recht schnell dran war, sie ebenfalls vermutlich etwas zu schnell, kam sie aufs Bankett, veriss das Steuer, schleuderte und überschlug sich.


    Was ist ein Bankett? Kenne den Begriff nicht. :confused:


    Vor allem, wieso verreißt sie das Steuer, wenn sie jemand überholt? :confused:


    Fragen über Fragen.


    Ich denke aber schon dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet, weil es ein schwerer Unfall war und sie von glück sprechen kann, dass die Cousine noch lebt.

  • Re: Re: Selbstverschuldeter Unfall während Probezeit - gleichzeitig Führerschein-Entz


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Was ist ein Bankett? Kenne den Begriff nicht. :confused:


    Das ist der, oft unbefestigte, Teil rechts und links neben der asphaltierten Fahrbahn.

  • Ich denke, dass man pauschal schon mal gar nichts sagen kann, da so etwas von den individuellen Umständen abhängt.


    Wirf doch mal google an, dort findet man zB das hier.


    Abgesehen davon ist es wie immer: 2 Juristen, 3 Meinungen. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Re: Re: Selbstverschuldeter Unfall während Probezeit - gleichzeitig Führerschein-Entz


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Das ist der, oft unbefestigte, Teil rechts und links neben der asphalierten Fahrbahn.


    Dann frag ich mich, wie man sich so dermaßen erschrecken kann. Hat sie während der Fahrschulzeit nie Autos hinter sich gehabt oder was ist daran so erschreckend?


    Aber wie Sebastian schon sagt, 2 Juristen, 3 Meinungen.


    Drück einfach beiden die Daumen und am besten abwarten wie es ausgeht.

  • Re: Re: Re: Re: Selbstverschuldeter Unfall während Probezeit - gleichzeitig Führerschein-Entz


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Dann frag ich mich, wie man sich so dermaßen erschrecken kann. Hat sie während der Fahrschulzeit nie Autos hinter sich gehabt oder was ist daran so erschreckend?


    Das weiß ich leider auch nicht. Ihr Vater meinte, dass sie das andere Auto evtl. auch geschnitten hat. Weiter mit Fragen belästigen wollte ich ihn auch nicht, da er ziemlich fertig ist. So wie das Auto aussah, sagte er mir, hätte man denken können, dass niemand da lebend rausgekommen ist... :(
    Sie ist/war ja leider noch nicht vernehmungsfähig.



    Hier mal der Zeitungsbericht für die, die es interessiert: [URL=http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/569548-127,1,0.html]Klick[/URL]
    Falsch darin ist, dass sie 19 ist! In Wirklichkeit ist sie 18 Jahre alt.

  • Eine Führerscheinentzug steht imho nur bei Ausfallerscheinungen unter Drogeneinfluss, mehr als 1,1 Promille Alkohol, grob fahrlässiger Gefährdung des Strassenverkehrs, oder Benutzung eines Kraftfahrzeugs für ein Verbrechen im Raum.


    Bei fahrlässiger Körperverletzung als auch bei ner normalen Strassenverkehrsgefährung steht allerhöchstens ein Fahrverbot zur Debatte.


    Achja, und für die eigenen Verletzungen kann man nicht bestraft werden. Und die Staatsanwaltschaft in Weiden soll nicht so schlimm sein wie andere in der Umbgebung. Ein Anwalt wäre aber wegs Akteneinsicht schon ratsam. Aber ich würd fast glauben das ein Verfahren eingestellt wird.


    Aber dann erstmal Gute Besserung an deine Bekannte.

    Nothing left for me to stay, I can't even stop the rain from falling down into my eyes.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Aber ich würd fast glauben das ein Verfahren eingestellt wird.


    Das hoffe ich auch, denn ich denke, dass bei ihr das "psychische" schon Strafe genug ist. So wie ich sie kenne wird sie sehr schwer mit ihren Selbstvorwürfen zu kämpfen haben...


    Gruß,
    Sebi

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Bei fahrlässiger Körperverletzung als auch bei ner normalen Strassenverkehrsgefährung steht allerhöchstens ein Fahrverbot zur Debatte.

    Das reicht allerdings für eine Verlängerung der Probezeit, Anordnung für eine Nachschulung, usw... Also ganz ohne ist es nicht.
    Aber ich muss jetzt doch mal fragen: Warum sollte die Staatsanwaltschaft der Cousine (!) denn sie jetzt verklagen? Das sind doch schließlich miteinander verwandt und anscheinend ja auch (etwas) befreundet, sonst wären sie ja nicht in einem Auto gewesen, oder? :confused:
    Oder kann man so Geldgeil sein, dass man sein eigen Fleisch und Blut verklagt? :rolleyes:


    Auf jeden Fall alles Gute und schnelle Genesung an deine Freundin und ihre Cousine!

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Oder kann man so Geldgeil sein, dass man sein eigen Fleisch und Blut verklagt?


    Das alles hat nix mit Geldgeilheit zu tun, es handelt sich hierbei um einen Unfall mit Personenschaden, und der Staatsanwalt kann auch gegen den Willen "aller" Beteiligten eine Anklage erheben, wenn es im Interesse der Öffentlichkeit liegt (bzw. seiner Karriere dient).

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