OTTO: "Sony CDX - S 2200"

  • Also ich finde die Art und Weise, wie Otto mit dieser Sache umgeht, in höchstem Maße unprofessionell... :flop:


    Angesichts dessen frage ich mich gerade, was denn eigentlich formal für den Fall gilt, dass ein Radio geliefert wurde. Es heißt doch immer, dass die Willenserklärung, die der Käufer durch seine Bestellung abgibt, spätestens dadurch bestätigt wird, dass ein Verkäufer die Ware herausgibt bzw. in diesem Falle verschickt.


    Nun frage ich mich gerade: Ist es wirklich so einfach, dass die Jungs einfach nur eine Rechnung über einen anderen Rechnungsbetrag mit in die Kiste legen? Könnte man nicht genauso argumentieren, dass sie durch den Versand des Gerätes die Absichtserklärung des Kunden, dieses Gerät für 22,99 zu erwerben, angenommen haben?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Also ich finde die Art und Weise, wie Otto mit dieser Sache umgeht, in höchstem Maße unprofessionell... :flop:


    Angesichts dessen frage ich mich gerade, was denn eigentlich formal für den Fall gilt, dass ein Radio geliefert wurde. Es heißt doch immer, dass die Willenserklärung, die der Käufer durch seine Bestellung abgibt, spätestens dadurch bestätigt wird, dass ein Verkäufer die Ware herausgibt bzw. in diesem Falle verschickt.


    Nun frage ich mich gerade: Ist es wirklich so einfach, dass die Jungs einfach nur eine Rechnung über einen anderen Rechnungsbetrag mit in die Kiste legen? Könnte man nicht genauso argumentieren, dass sie durch den Versand des Gerätes die Absichtserklärung des Kunden, dieses Gerät für 22,99 zu erwerben, angenommen haben?


    genau diese Diskussion hatten wir heute im Büro...
    (mangels Zeit aber nur am Rande und keiner hat sich ernsthaft damit beschäftigt - wir haben nur herumgeflachst)

  • @BB


    genau das dachte ich heute auch. Denn genau diesen Punkt lernte ich in BWL. Nur hätt ich das geschrieben und wäre falsch gewesen, dann hätt ich wieder den Bock abgeschossen! :D


    Durch herausgabe der Ware hat Otto eindeutig eine Willenserklärung abgegeben und der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Natürlich zu dem Preis in der Auftragsbestätigung. Damit der Rechnungsbetrag gelten könnte, müsse Otto den Kunden ja vorher informieren. Denn evtl hat ja auch ein Kunde bestellt, der TT nicht kennt und daher auch nicht den Irrtum weiß, sondern nach wie vor im Glaube ist für 22,- € ein MP3 Radio bestellt zu haben.


    Also hat BJ.Simon scheinbar wirklich enormes Glück und wird ein MP3 Radio für dieses Geld sein Eigen nennen dürfen.


    Denn selbst wenn Otto nun ankommt und irgendeinen Streß macht, glaube ich das die nachgeben werden. Warum sollten die einen Kunden verklagen, nachdem die einen Fehler gemacht haben? Das gibt nur negative Presse und die ist bekanntlich wesentlich mehr Wert als ein paar Euro.


    Das wird bei denen einfach abgeschrieben und fertig! Glück für manche Kunden, Pech für die, die aus Angst vor Ärger storniert haben!

    Berger macht "nie" Ärger! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    genau das dachte ich heute auch. Denn genau diesen Punkt lernte ich in BWL. Nur hätt ich das geschrieben und wäre falsch gewesen, dann hätt ich wieder den Bock abgeschossen! :D


    Deswegen hab ichs als Frage formuliert, weil ich es halt auch nicht genau weiß. Und Du hast Recht - wenn Du die Frage BEANTWORTET hättest, hätte zumindest ich noch eine zweite Meinung hören wollen... :D

    Zitat

    Also hat BJ.Simon scheinbar wirklich enormes Glück und wird ein MP3 Radio für dieses Geld sein Eigen nennen dürfen.


    Ich dann demnach auch - Radio ist angekommen - natürlich mit 169,95 - Rechnung.

    Zitat

    Denn selbst wenn Otto nun ankommt und irgendeinen Streß macht, glaube ich das die nachgeben werden. Warum sollten die einen Kunden verklagen, nachdem die einen Fehler gemacht haben? Das gibt nur negative Presse und die ist bekanntlich wesentlich mehr Wert als ein paar Euro.


    Das wird die nun wiederum sicher nicht wirklich stören... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Wie Du also auch??? :eek:


    Das ist ja wie ein 6er im Lotto (Umgangssprachliches Sprichwort)


    "Es trifft immer die falschen" :D;)



    Nee, Spaß..... Also da kann man einigen ja nur gratulieren! Bin mal nun auf den weiteren Verlauf gespannt wie Otto reagieren wird, wenn man Einspruch gegen die Rechnung einlegt wegen dem flaschen Preis! Ich hoffe Ihr habt die Nerven und rückt die Ware nicht wieder raus bevor ein Richter dies entscheidet. Aber wie gesagt... so weit wird es IMHO mit Sicherheit nicht gehen! ;)

    Berger macht "nie" Ärger! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    ...Also da kann man einigen ja nur gratulieren! ...


    Dafür daß du kein Jurist bist und die Juristerei allerlei fiese Fallen kennt, lehnst du dich aber ganz schön weit aus dem Fenster. ;)


    Ganz so eindeutig wie du das darstellst ist die Rechtslage nicht (falls für dich doch: was wäre die konkrete Grundlage deiner Annahme) und bevor da nicht ein Fachmann (= ein Jurist) ein paar Worte dazu verloren hat, würde ich mich da nicht frühzeitig festlegen.


    Und wie Rechtsabteilungen reagieren ist auch manchmal schwer vorherzusagen ;)


    Nimms nicht persönlich, aber hier haben sich schon einige zu gutklingenden und selbstsicher vorgetragenen Rechtsexpertisen verstiegen die sich dann (mangels wirklicher Kenntnis der Materie) nachher als kreuzfalsch erwiesen haben ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Dafür daß du kein Jurist bist und die Juristerei allerlei fiese Fallen kennt, lehnst du dich aber ganz schön weit aus dem Fenster. ;)


    Dafür braucht es gar keine fiesen Fallen. Einfacher BGB-AT - Stoff, den Du meines Wissens auch beherrschst.


    @ Timo:
    Wie oft lagst Du in letzter Zeit mit den Verweisen auf Deinen BWL-Unterricht richtig? :rolleyes:


  • sag mal, Du betreibst (wenn ich nicht irre) einen Shop?! ROFL


    Vielleicht legst Du Dir mal die Beck-Texte zu..... :rolleyes: .....jedenfalls ging mein Radio noch am Tag der Zustellung zurück zu Otto.


    Grüße
    BJ (er selbst als BWLer und Banker genügend Rechtsverständnis/Wissen hat, dass da nix zu holen ist)

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Dafür braucht es gar keine fiesen Fallen. Einfacher BGB-AT - Stoff, den Du meines Wissens auch beherrschst.


    Stimmt, Morgens um 9h klappts dann auch wieder mit BGB AT ;)

  • Wer sich für das Autoradio interessiert: Bei A.T.U kostet es 139 €.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

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