Also ich finde die Art und Weise, wie Otto mit dieser Sache umgeht, in höchstem Maße unprofessionell... :flop:
Angesichts dessen frage ich mich gerade, was denn eigentlich formal für den Fall gilt, dass ein Radio geliefert wurde. Es heißt doch immer, dass die Willenserklärung, die der Käufer durch seine Bestellung abgibt, spätestens dadurch bestätigt wird, dass ein Verkäufer die Ware herausgibt bzw. in diesem Falle verschickt.
Nun frage ich mich gerade: Ist es wirklich so einfach, dass die Jungs einfach nur eine Rechnung über einen anderen Rechnungsbetrag mit in die Kiste legen? Könnte man nicht genauso argumentieren, dass sie durch den Versand des Gerätes die Absichtserklärung des Kunden, dieses Gerät für 22,99 zu erwerben, angenommen haben?