GEZ auch für FFW?

  • Hallo,
    ich bin in der Freiwilligen Feuerwehr bei uns am Ort und ich(wir) hätten da mal ne frage zum Thema GEZ!
    Bei uns im Nebenort war bei einer FFW GEZ kontrolle und die müssen jetzt nachzahlen...
    Als konsequenz haben wir bei uns gleich alle Radio aus den Fahrzeugen ausgebaut was natürlich nicht so toll ist!
    Jetzt würde uns mal interessieren ob das überhaupt rechtens ist?


    MfG
    Chris

  • Was? Radios ausbauen? Solange es die eigenen sind schon, ja :D


    Warum sollte das nicht rechtens sein, Krankenhäuser, Behinderten- und Altenheime etc. müssen doch auch zahlen, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von IrieDaily2809
    Die GEZ darf nicht bei dir ins Haus, warum dann an ein Fahrzeug? ...


    Und wenn das Fahrzeug mal auf der Straße steht kann man nicht durch die Scheibe schauen ;)



    cu
    Thomas

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  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    Und wenn das Fahrzeug mal auf der Straße steht kann man nicht durch die Scheibe schauen ;)


    Ja gut, aber dann weiß ja noch keiner wem das Fahrzeug gehört, denn das steht ja bei der Feuerwehr blöderweise nicht drauf! :D

  • Wozu brauch ihr denn ein Radio auf dem Weg zum Brand?


    Oder hört ihr immer "Come on baby light my fire" oder "burning down the house"? :D:D;)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Ja gut, aber dann weiß ja noch keiner wem das Fahrzeug gehört, denn das steht ja bei der Feuerwehr blöderweise nicht drauf! :D


    Ich weiß ja nicht wo du wohnst - aber bei uns steht schon drauf welcher Feuerwehr das Auto gehört...meistens auf der Tür. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Ich weiß ja nicht wo du wohnst - aber bei uns steht schon drauf welcher Feuerwehr das Auto gehört...meistens auf der Tür. ;)


    Nein! :eek: Aber bitte erzähle mir jetzt nicht auch noch das bei euch die Autos der Feuerwehr rot sind, dann ziehe ich sofort zu euch! :D ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Was? Radios ausbauen? Solange es die eigenen sind schon, ja :D


    Warum sollte das nicht rechtens sein, Krankenhäuser, Behinderten- und Altenheime etc. müssen doch auch zahlen, oder?


    Nein, müssen wir nicht. ;)


    Zumindest für Senioreneinrichtungen besteht die Möglichkeit, sich für eine bestimmte Anzahl von Geräten von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen.


    Dies betrifft allerdings nur Empfangsgeräte der Einrichtung. Bewohner unterliegen der Gebührenpflicht, können allerdings als Empfänger von Pflegewohngeld bzw. als Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt eine Befreiung erlangen.


    Gruß ... Andreas

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  • So wie es aussieht, gibt es da keine Möglichkeit zur Befreiung von der GEZ:


    Wer kann sich befreien lassen?
    Grundlage für die Befreiung ist die "Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht" vom 3. September 1992. Hierin heißt es in den folgenden, für studentische Belange infrage kommenden Vorschriften:


    §1 Absatz 1:
    Von der Rundfunkgebührenpflicht werden befreit
    ...
    (2a): Blinde oder wesentlich sehbehinderte Personen mit nicht nur vorübergehend einem Grad der Behinderung von über 60% allein wegen der Sehbehinderung.
    (2b): Hörgeschädigte, die gehörlos sind, und denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.


    (3): Behinderte mit nicht nur vorübergehend einem Grad der Behinderung von wenigstens 80%, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Diese Bedingung ist erfüllt mit dem Stempel "R/F" im Ausweis.
    ...
    (7): Personen, deren monatliches Einkommen zusammen mit dem Einkommen der Haushaltsangehörigen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus


    a) dem Eineinhalbfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe (§22 des Bundessozialhilfegesetzes) für den Haushaltsvorstand
    b) dem Einfachen des Regelsatzes für sonstige Haushaltsangehörige
    c) 30 vom Hundert des Regelsatzes der Sozialhilfe für jede dem Haushalt angehörige Person, die das 65. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist
    d) den Kosten für die Unterkunft.


    Quelle


    Im Zweifelsfall, würd ich aber mal bei der zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung nachfragen, ob die da nicht was machen können. Immerhin gehört ihr zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, und verrichtet ehrenamtliche Tätigkeiten.


    C U Semmal


    P.S. Bin selber sehr aktiv bei der FFW, nur haben wir den Vorteil kein Radio im Fahrzeug zu haben.

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