ZitatOriginal geschrieben von Abakus
Und da es keine salvatorische Klausel gibt (wenn ich´s gerade recht überflogen habe), verlieren eigentlich die ganzen AGB´s ihre Gültigkeit...
Das mit der salvatorischen Klausel ist so eine Sache.
Es ist leider nicht so sicher, dass eine salvatorische Klausel die AGB-Kontrolle überlebt. Deswegen finde ich es nicht so tragisch, wenn eine solche nicht existiert.
Es wird ohnehin gestrichen was unwirksam ist, sofern die Klausel ohne einen unwirksamen Satz noch sinnvoll ist, wird ggf. nur der unwirksame Teil gestrichen, sofern nicht das Gesicht der AGBs geändert wird.
So etwa die verkürzte bzw. ausgeschlossene Gewährleistung.
Es ist deswegen ratsam, die AGBs in möglichst viele (allein) sinnvolle Sätze bzw. Absätze zu unterteilen, damit ein unwirksamer Satz wenig mitreißt.
Unangenehm ist das für den Händler allemal, da er unter Umständen erhebliche Lücken in die AGBs bekommt., zumal es keine geltungserhaltende Reduktion gibt.
Auch kann das abschreckend wirken, schließlich kann man davon ausgehen, dass sich der Händler auf die AGBs, die er in den Vertrag einführt, auch berufen wird. Folglich gibt es Kunden, wie mich, die dann aufgrund dieser Einsicht nicht bestellen, weil einfach das Potential für Streitigkeiten bereits erhöht ist.
Für mich sind die AGBs tatsächlich das Gesicht eines Shops, das mir mehr über den Shop sagt, als beispielsweise der Aufbau.
Ich würde empfehlen, dass trotzdem noch ein Anwalt über die AGBs gehen sollte, weil sonst unbewusst Probleme geschaffen werden.
Man sieht ja, wie schnell ein Fehler passiert ist.
Die Software schreibt die AGBs, der Laie übersieht aber z.B. leicht, dass der Rechtsstand von vor der Schuldrechtsreform ist und schon steht da was von 6 Monaten Gewährleistung, einem Recht zur Nachbesserung sowie der Wandlung nach gescheiterter Nachbesserung.
Ein kleiner Fehler, der die ganzen AGBs kaputtmacht.
Selbst Anwälte machen viel Mist in AGBs, als Laie hat man noch viel mehr Fehlerquellen. Und der Anwalt hat eine gute Versicherung ![]()
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Gruß
Chris
