ZitatOriginal geschrieben von matze929
Er ist nicht vorher aufgeklärt worden. Somit gibt es keine 14 Tage Frist. Er kann MINDESTENS innerhalb 1 Monat zurückgeben.
Welchen § kannst du hier denn geltend machen?
Gruß Gunn
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von matze929
Er ist nicht vorher aufgeklärt worden. Somit gibt es keine 14 Tage Frist. Er kann MINDESTENS innerhalb 1 Monat zurückgeben.
Welchen § kannst du hier denn geltend machen?
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von Gunn
Welchen § kannst du hier denn geltend machen?
Gruß Gunn
Ich weiß es, wurde jedenfalls auf der Ebay University von einem Rechtsexperten so gelehrt.
BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift
eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete
Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der
Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung
der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich
gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den
Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in
Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber
dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die
Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss
mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der
Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem
Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder
eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.
Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der
Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim
Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der
Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Aber dann darf man das Gerät auch nicht verwenden...
Außerdem würde ich um das fundierter beurteilen zu können doch gerne mal den Link zu Auktion...
CH
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ChickenHawk
BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift
eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete
Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der
Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung
der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich
gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den
Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in
Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber
dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die
Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss
mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der
Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem
Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder
eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.
Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der
Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim
Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der
Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Aber dann darf man das Gerät auch nicht verwenden...
Außerdem würde ich um das fundierter beurteilen zu können doch gerne mal den Link zu Auktion...
CH
Danke.
Das sollte helfen, aber wie gesagt, Gesetze sind zum auslegen da.
Meiner Meinung nach sollte er den Händler von der Umtauschabsicht informiren und dann die Ware zurückschicken. Und auf sein Geld hoffen.
Gruß Gunn
Hallo zusammen!
Danke, danke für die Infos!
Ich bin in der glücklichen LAge, dass ich bisher noch gar KEIN Geld überwiesen habe.
Demzufolge werde ich dann auch das Rückporto übernehmen müssen, oder? Denn das Porto für die Zusendung zu mir hat ja bisher dre Händler vorgestreckt.
Hab ich jetzt eingentlich mein Rückgabe-Recht verwirkt, weil ich die Cam aus dem Karton genommen und ein Mal den Akku geladen habe?
Das wäre ja total fies!
Gruß
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von air.jordan23
Hab ich jetzt eingentlich mein Rückgabe-Recht verwirkt, weil ich die Cam aus dem Karton genommen und ein Mal den Akku geladen habe?
Das wäre ja total fies!
Gruß
Nein Du kannst die Ware testen wie es Dir auch in einem herkömmlichen Laden vor Ort möglich gewesen wäre. Gebrauchsspuren oder Verpackungsschäden die von Dir entstanden sind kann der Händler jedoch in Abzug bringen.
Re: Umtausch-Recht bei Ebay-Kauf
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von air.jordan23
Hallo zusammen!
Ich habe da folgende Frage:
Vor kurzem habe ich bei Ebay von einem Händler eine Digi-Cam ersteigert.
Als ich das Gerät in den Händen halte, fällt mir zum einen eine Material-Unebenheit am Gehäuse auf und zum anderen stelle ich fest, dass das Gerät zwar Video mit Tonaufzeichnung beherrscht, ebenso wie die Möglichkeit, Kommentare zu Fotos aufzuzeichen, aber eine Diktier-Funktion für längere Sprachaufzeichnungen fehlt leider.
Steht mir als Ebay-Käufer auch in diesem Falle ein 2-wöchiges Umtausch-Recht zu?
Wenn ja, wer trägt dann die Porto-Kosten? Unfrei kann man solch ein Paket doch nicht versenden, oder?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Greg
Wenn dein Ausdruck "Händler" so auszulegen ist, dass du bei einer im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auf ebay handelnden Person gekauft hast, und du weiterhin den Kauf unter Nutzung der Sofortkaufoption bzw. eines reinen Sofortkaufes in deiner Eigenschaft als Verbaucher getätigt hast, dann steht dir unzweifelhaft ein gesetzliches Widerrufsrecht (i.d.R. 14 Tage lang ab Wareneingang) aus §§ 312d, 355 BGB zu.
Ohne den Benutzernamen des Verkäufer oder gleich den Link zu dem von dir gneutzten oder einem identischen Angbeot wird man dir nicht konkret antworten können.
Wenn du im normalen Auktionsformat also gegen Höchstgebot gekauft hast, ist das Bestehen eines Widerrufsrechts umstritten.
Sollte dir ein Widerrufsrecht zustehen, dann kannst du ohne Angaben von Gründen deine Kaufannahme widerrufen. Ob die gelieferte Cam mangelhaft ist, ist Nebensache.
Vorausgesetzt, der Kaufpreis der Kamera war >40€, dann muss der Unternehmer die Kosten der Rücksendung tragen. Versende nicht ohne vorherige Rücksprache unfrei!
Die ursprünglichen Portokosten wirst du wolh nicht ersetzt bekommen, da diese Unklarheit im Gesetz m.W. immer noch nicht gerichtlich eindeutig geklärt wurde.
EDIT: Dieses Angebot war es aber nicht?
Interessant wäre es jetzt mal zu wissen wie der Händler sich nun verhält. Hast Du noch keine Mail aufgesetzt ? Solltest Du schleunigst tun........
Re: Re: Umtausch-Recht bei Ebay-Kauf
Zitat
Diese Auktion wirds wohl sein. Es würde mich dann allerdings brennend interessieren, warum Air.Jordan23 den Verkäufer wegen angeblicher Nichtlieferung negativ bewertet hat?:eek:
Ich versteh langsam auch garnicht mehr wieso AirJordan da so ein Wind macht. Sind es die Porto-Gebühren oder was ? Du hast die Kamera doch noch garnicht bezahlt.......
Ich würde die Kamera einfach zurückschicken (versichert), damit hast Du ein Beleg und fertig. Entweder kriegst noch Dein Porto zurück oder Du meidest den Händler in Zukunft. Wegen den paar Euro Porto wäre mir der Wirbel zu blöd.
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