Reseratoren setzten PC unter Wasser!Habe ich Wiedergutmachungsansprüche an Zalman?

  • Hallo,


    Erstmal vorweg:
    Als ich eben im Internet nach meinem Thema recheriert habe, habe ich das hier gefunden:
    http://www.playerz-portal.com/…eadid=400&boardid=42&sid=


    Folgendes war passiert:
    Seit einigen Tagen habe ich meine beiden Reseratoren hier am Laufen und natürlich habe ich beim Einbau alles auf Dichtigkeit überprüft, d.h. beobachtet, ob irgendwo Wasser austritt, immer wieder geschaut usw.!
    Es lief auch einige Tage (und vorallem teilweise 10 Stunden am Tag und mehr...) ohne Probleme - bis heute!


    Heute Abend aber schaltete ich den PC ein, um ein größeres Programm runterzuladen und ging ins Kino. Als ich wiederkam war
    der komplette Schreibtisch samt PC Tower (im unteren) Bereich mehr oder weniger unter Wasser.
    Das Leck ist in beiden Durchflussanzeigern.


    Problem nun, dass meine neue flüsterleise Festplatte, die ich mir erst vor einigen Tagen bestellt hatte, und die unten im Tower gelagert war, dabei drauf gegangen ist, genauso wie ein neues CD ROM Laufwerk, was ich ebenso mitbestellt hatte.


    Kann ich da Ansprüche gegenüber Zalman geltend machen?
    Schließlich war die Hardware ordentlich angeschlossen und ich konnte als Anwender nichts von dem Durchflussanzeiger- Problem wissen.


    Was nun?!
    Bei Zalman ist das Problem ja bekannt, ich selbst wußte aber bis eben nichts davon und habe nun einen Schaden von rund 100 Euro.



    Chris

  • Moin Chris,


    mein Beileid. :(


    Das Problem ist imho nur, dass die wahrscheinlich argumentieren werden, dass du den Rechner nicht hättest unbeaufsichtigt lassen dürfen.

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Zunächst mal gewährleistet grundsätzlich Dein Händler Dir gegenüber, und nicht der Hersteller direkt.


    Deswegen würde ich mich morgen zunächst mal mit dem Händler kurzschliessen und das Problem dort vortragen.


    Laut Zalman.co.kr ist das Problem seit 14.07. bekannt, und spätestens dann hätte Dir dieses System so nicht mehr verkauft werden dürfen. Wenn der Händler von Zalman nicht informiert wurde, so kann er seinerseits dann Zalman und/oder seinen Großhändler "packen".

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Helge
    Das Problem ist imho nur, dass die wahrscheinlich argumentieren werden, dass du den Rechner nicht hättest unbeaufsichtigt lassen dürfen.


    Meinst Du?
    Das Leck ist ja groß genug, dass ein etwas längeres "auf Toilette sein" schon reicht, damit einiges nass wird, oder eben eine Mittagspause, bei der sicher wenige Ihre Rechner ausschalten.


    Ich hoffs zumindest, dass es da keine Probleme gibt! :)

    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Laut Zalman.co.kr ist das Problem seit 14.07. bekannt, und spätestens dann hätte Dir dieses System so nicht mehr verkauft werden dürfen. Wenn der Händler von Zalman nicht informiert wurde, so kann er seinerseits dann Zalman und/oder seinen Großhändler "packen".


    Ja, gute Idee!
    Ich werd morgen mal bei meinem Händler anrufen und notfalls das Problem dort direkt vor Ort vorführen. Denn es ist ganz einfach beweisbar, dass es kein Fehler meinerseits vom Anschließen ist, da das Problem ja auch nicht an den Anschlüssen auftritt, sondern sozusagen "mitten" im Fließanzeiger liegt und leckt.


    Ich werd dann morgen mal berichten wie es weitergeht.
    Ich hoffe, dass mir jemand dafür haftet. Wenn ich die Fließanzeiger weiter oben im Tower gehabt hätte, dann hätte unter Umständen Hardware im Wert von mehr als 1000 Euro kaputt sein können. Gut, dass es "nur" die Festplatte und das CD ROM Laufwerk ist.



    Chris



    Edit und PS:
    Gekauft ists am 19.7. ... d.h. wenn Zalman das schon ab 14.7. wußte, dass
    dann wohl der Händler bzw. dessen Großhändler ein Problem hat.
    Ich habe auch noch, wenn man sich mal die Bilder unter obigem Link anschaut, die alten blauen Durchflussanzeiger und nicht die neuen mit den Silberanschlüssen!

  • Hm, ein Hersteller in Korea wird wohl etwas schwer zu greifen sein.


    Also besser an den Händler halten.
    Du kannst nun zunächst gegen deinen Händler die normalen Gewährleistungsansprüche geltend machen.


    Bei dem Schaden an deinem Eigentum hilft jedenfalls das Produkthaftungsgesetz aufgrund der Selbstbeteiligung nicht weiter.
    Sonst hätteman etwa für den Importeur darauf zurückgreifen können.


    Du kannst deinen Schaden aber als sog. Mangelfolgeschaden geltend machen. Dieser Anspruch besteht gegen deinen Händler. Wie der sein Geld dann aus Korea bekommt, ist sein Problem. ;)



    Gruß
    Chris

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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Du kannst deinen Schaden aber als sog. Mangelfolgeschaden geltend machen. Dieser Anspruch besteht gegen deinen Händler. Wie der sein Geld dann aus Korea bekommt, ist sein Problem. ;)


    Gut, Danke! :)
    Falls ich morgen auf taube Ohren stoße, dann kann ich den Begriff "Mangelfolgeschaden" mal ins Spiel bringen.
    Das Gute ist, dass ich die beiden zwar übers Internet gekauft aber selbst abgeholt habe, da der Shop in Bremen ist (was ich nach dem Online- Klick- Kauf erst gesehen hatte). D.h. dass ich morgen auch einfach mal hinfahren kann, falls sie am Telefon Probleme machen sollten.
    Notfalls klemm ich mir das 8 Kilo schwere Ding unterm Arm und führe es da vor ... :D



    Chris

  • einen Anspruch gegen den Händler hast du aber nur, wenn er den Mangel auch zu vertreten hatte. Ansonsten musst du nach dem Produkthaftungsgesetz gegen den Hersteller bzw. Importeur vorgehen. Selbstbeteiligung bei solchen Fällen: 500€

    Viele Grüße
    Martin

  • An welcher Stelle macht das BGB bzgl. Sachmängeln, die beim Gefahrenübergang der Ware vorhanden waren, die Einschränkung, dass der Verkäufer nur dann dafür haftbar zu machen ist, wenn er den Mangel zu vertreten hatte?


    Es dürfte doch eher die Regel als die Ausnahme sein, dass ein Mangel an einer Kaufsache dem Verkäufer nicht bekannt sein konnte.


    Wäre Deine Argumentation korrekt, würde dies in unserem Bereich "Handys" ja bedeuten, dass ein Händler z.B. bei einem allgemeinen Softwareproblem eines Handys (also ein Problem, welches alle Geräte eines bestimmten Modells betrifft) grundsätzlich nicht mit Nachbesserung/Umtausch/Wandlung in die Pflicht genommen werden könnte.


    Bist Du da sicher? Wenn ja, warum?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!


  • Anspruchsgrundlage ist § 437 Nr. 3 Fall 1 i.V.m. 280 I BGB.


    Und 280 I 2 BGB schließt den SE nun mal aus, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


    Der Verkäufer muss seine Pflichtverletzung, also die Tastache, dass er dem Käufer die Kaufsache gerade nicht sach- oder rechtsmangelfrei verschafft hat, i.S.v. §§ 276ff. BGB zu vertreten haben...


    Es geht hier im Gegensatz z.B. zu einem Nacherfüllungsanspruch nicht um den Sachmangel selbst, sondern um einen durch den Sachmangel verursachten Folgeschaden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • diesen Reserator bekommt er natürlich ersetzt, den Mangelfolgeschaden nach §§ 437 Nr. 3 und 280 (1) bekommt er aber nicht ersetzt, denn "(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. "


    edit: ok, du warst etwas schneller, ich musste erst nochmal nachschauen, mein Wirtschaft/Recht-LK-Abi habe ich schließlich schon geschrieben ;)

    Viele Grüße
    Martin

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