"Turbo-Rolf" muss nicht ins Gefängnis

  • wie gesagt, alles über 130 stellt ein betriebsrisiko da, auch bei leerer autobahn

    schönen gruß, faxe318

  • Zitat

    Original geschrieben von faxe318
    wie gesagt, alles über 130 stellt ein betriebsrisiko da, auch bei leerer autobahn


    Das heisst, bis 130 kann mir nichts passieren? Das ist ja beruhigend. :rolleyes:


    Wer schneller als 130 fährt, macht sich eben nicht automatisch schuldig oder mitschuldig. Ob man sich an die empfohlene Geschwindigkeit hält oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Sollte sich herausstellen, dass sich ein Unfall bei Einhalten der empfohlenen Richtgeschwindigkeit hätte vermeiden lassen, kann - muss aber nicht - eine Mitschuld angerechnet werden.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Wenn ich aber ich im Thread lese, dass man vermutet "der Richter habe aus dem Bauch heraus geurteilt", dann fällt mir die Kinnlade runter. Denn dann wäre der Angeklagte freizusprechen gewesen aus Mangel an Beweisen. Ich glaube kaum, dass zwei Gerichte UNABHÄNGIG voneinander aus dem Bauch heraus urteilen. Nein, das gibt es im Rechtsstaat Deutschland nicht. Dass Fehler geschehen sind, will ich nicht ausschliessen, aber aus dem Bauch heraus urteilen? Verurteilt da nicht eher jemand das Gericht "aus dem Bauch heraus"?


    Wieso soll sowas im "Rechtsstaat Deutschland" nicht vorkommen? Im Gegenteil, hinterfrage einmal ein paar andere Urteile. Sowas kommt leider nur allzu oft vor.
    Und nein, nach dem Kenntnisstand, den man nach intensiver Recherche zu dem Fall hat, kann man IMHO nicht zu einem Schuldspruch, zumindest nicht zu einem eindeutigen, kommen. Und dann gilt nachwievor im Zweifel für den Angeklagten.


    Gruesse Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • ich denke ja, dass die aufregung um den fall schon aus einem schlechten gewissen heraus bei vielen von uns kommt. man ist ja doch öfter mal schneller unterwegs, als man sollte. und wenn einer gar keinen platz macht (wenn man abstand hält, fahren die ja nie nach rechts), dann fährt man auch zu dicht auf. insofern kann einem sowas auch passieren (und wenn dann ein mensch tot ist, ist hoffentlich die juristische frage erst einmal im hintergrund)

    schönen gruß, faxe318

  • @ JoPi:


    Nein, ich halte grds. niemanden und nichts für unfehlbar.
    Aber mein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat war anders gemeint:
    Ich kenne keine LG Entscheidung, welche aus meiner Sicht aus dem Bauch heraus getroffen wäre. Ganz allgemein hat ein Richter sein Urteil auf objektiv nachvollziehbare Tatsachen zu stützen.
    Ebensowenig wird ein Richter just for fun jemanden verurteilen und sich die "Schmach" antun, daß die nächste Instanz sein Urteil wegen einer offensichtlichen Fehlentscheidung revidiert.


    Ferner vertraue ich dem deutschen Rechtsstaat, es gibt wahrscheinlich wenige andere Länder auf dieser Welt, wo der Betroffen/Beschuldigte/Angeklagte so große Rechte besitzt (Berufung/Revision bis zum Erbrechen).
    Ein - möglicherweise - zu Unrecht Verurteilter hat also jede Menge Chancen, daß doch die Wahrheit zu Tage tritt. In der Causa Rolf F. kam jetzt schon mal die nächste Instanz zu einer Verurteilung, daher glaube ich nicht, daß das OLG zu einer anderem Entscheidung (höchstens im Strafmaß) kommt.


    Daher finde ich es doch etwas verwunderlich, daß man hier den Gerichten teilweise so negativ gegenüber tritt. Vielleicht sollte man weniger Hold und Salesch senden, sondern doch mal ein echtes Verfahren senden. Aber meine Kritik an der mangelhaften Vermittlung der Rechtsfindung habe ich ja weiter oben schon kundgetan.


    Grüße Rabb :)


    P.S.:
    Ach ja: Es ist zwar schön, daß jeder hier "in dubio pro reo" kennt. Aber dies bedeutet nicht, daß ein Angeklagter dann freizusprechen ist, wenn gegensätzliche Zeugenaussagen vorliegen. Den wie schon erwähnt gibt's ja unterschiedliche Zeugenqualitäten. Und erst wenn hier quasi auch eine "Patt"situation herrscht, beide also gleich glaubwürdig wären, käme in dubio pro reo zum tragen.

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Denkt mal drüber nach, dass der Mensch von Natur aus nie für schnelle Reaktionen in Geschwindigkeitsbereichen, die mit Hilfsmitteln zu erreichen sind ausgerichtet war.
    Geht am besten alle zu Fuß! ;)


    -SF³

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Und nein, nach dem Kenntnisstand, den man nach intensiver Recherche zu dem Fall hat, kann man IMHO nicht zu einem Schuldspruch, zumindest nicht zu einem eindeutigen, kommen. Und dann gilt nachwievor im Zweifel für den Angeklagten.


    Ich gehe mal davon aus, dass beide Gerichten mehr Fakten zu dem Fall vorliegen haben als Du oder ich selbst bei intensiven Recherchen herausfinden werden. Und darauf werden sie ihre Entscheidung gestützt haben.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • heute war mal wieder ein ähliches Fall im TV. Wieder ein drengler. Werden diese leute gar nicht mehr schlau?

  • Zitat

    Original geschrieben von Wigfun
    heute war mal wieder ein ähliches Fall im TV. Wieder ein drengler. Werden diese leute gar nicht mehr schlau?


    :confused:


    Worum bitte geht es?
    Was soll man ohne weitere Infos mit Deinem Posting anfangen? :rolleyes:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Wigfun
    heute war mal wieder ein ähliches Fall im TV. Wieder ein drengler. Werden diese leute gar nicht mehr schlau?


    Ganz normal das jetzt wieder drüber berichtet wird. Solche Meldungen kommen halt besser an als über schönes Wetter zu berichten. Drängler sind tagtäglich auf deutschen Autobahnen, deshalb pladiere ich ja für ein Tempolimt.

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