Sonderkündigungsrecht des AN während der Probezeit?

  • hi,


    folgender Fall:


    Arbeitssuchender Müller bewirbt sich bei 50 Firmen, er bekommt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, geht hin, bekommt den Job und unterschreibt einen Vertrag. Zwei Wochen später bekommt er von einer anderen Firma die Chance seines Lebens, kann er aus dem ersten Arbeitsvertrag irgendwie rauskommen? Gibt es auch für den Arbeitnehmer Sonderkündigungsrechte während der Probezeit?


    ich weiß man sollte keinen AV unterschreiben wenn man es nicht ernst meint, aber man weiß ja zu dem Zeitpunkt nicht, ob man noch andere Angebote bekommt und ob die besser sind. es wäre schön wenn alle Firmen Bewerbungen gleichschnell bearbeiten würden, aber gerade große Konzerne brauchen da oft länger bis sie sich zurückmelden, daher auch meine Frage wie man am Besten mit der Situation umgehen kann.


    Vielen Dank für euren Rat :top:


    Vampyre

    I scrutinize therefore I am

  • Re: Sonderkündigungsrecht des AN während der Probezeit?


    Zitat

    Original geschrieben von Vampyre
    ... kann er aus dem ersten Arbeitsvertrag irgendwie rauskommen? ...


    Das (Kündigungsfristen, auch während der Probezeit) sollte genau in diesem Vertrag geregelt sein. Also (zunächst) Vertrag lesen! ;) Sofern der Vertrag keine Regelung dazu enthält, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die im BGB zu finden sind.


    Gruß


    muli

  • da brauch man keine regelung.


    Welcher AG will einen AN behalten der sowieso in der Probezeit kündigt.
    Der lässt ihn freiwillig vom Vertrag zurücktreten.

  • und außerdem gilt die kurzfristige Kündigungsfrist für beide Seiten, nicht nur für den Arbeitgeber...

  • Das sofortige Kündigungsmöglichkeit während der Probezeit hat sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. :top:


    Bei regulären Beschäftigungsverhältnissen kann die Probezeit bis zu 6 Monaten betragen, aber ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob eine Probezeit überhaupt vorgeschrieben ist, irgendwie glaub ich nicht nicht, aber die meisten Arbeitgeber vereinbaren eine Probezeit damit sie sich diese Möglichkeit der Kündigung offen halten.


    Bei Auszubildenden kann eine Probezeit nur bis zu 3 Monaten betragen, jedoch ist mindestens 1 Monat Probezeit vorgeschrieben.

  • Die Frage ist doch, ob er vor Vertragsbeginn kündigen kann, oder?
    Das glaube ich nicht. Du kannst IMHO frühestens am ersten Arbeitstag in der Probezeit kündigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Die Frage ist doch, ob er vor Vertragsbeginn kündigen kann, oder?
    Das glaube ich nicht. Du kannst IMHO frühestens am ersten Arbeitstag in der Probezeit kündigen.


    Das sollte sich aber sicher alles gütlich klären lassen, wenn man mit dem Arbeitgeber darüber redet und den richtigen Ton trifft.
    Je früher das Unternehmen schließlich weiss, dass man den Job nicht wahrnehmen will, desto früher können sie auch für Ersatz sorgen. Und wenn die wissen, dass man nicht will, dann bestehen die sicher nicht darauf, dass man nur am ersten Arbeitstag vorbeikommt ;) Ich könnte mir auch vorstellen, dass eine Aufhebung vor Beginn weniger Papierkram usw. mit sich bringt als eine de-facto-Kündigung.
    Happy werden sie nicht sein, aber alles andere als dich gehen zu lassen wäre komplizierter als eben genau das.

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Die Frage ist doch, ob er vor Vertragsbeginn kündigen kann, oder?
    ...


    Nein, oder zumindest nicht nur:

    Zitat

    Original geschrieben von Vampyre
    ... Gibt es auch für den Arbeitnehmer Sonderkündigungsrechte während der Probezeit? ...


    Ansonsten, nochmals der dringende Hinweis auf den Vertragsinhalt! Es gibt auch Arbeitsverträge bei denen fällt eine Konventionalstrafe an, wenn man die Arbeitsstelle nicht antritt. ThaFUBU: Daher bedarf es sehr wohl irgendwelcher Regelungen!


    Gruß


    muli

  • Achso, dann gilt ihmo die ganz normale Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag vereinbart ist, in aller Regel wohl 1 Monat, eventuell nur zum Monatsanfang / Monatsende / 15. usw.


    Allerdings wird es jeder Personalabteilung wohl lieber sein wenn du ein oder zwei Wochen vor dem Antrittstermin Bescheid sagst, das man die Stelle nicht antritt, als dann am ersten Tag zu kommen und gleich zu kündigen. Aus Kulanz wird dann die Kündigung in aller Regel schon akzeptiert.


    Gerade bei Bewerbungen um Ausbildungsplätze ist sowas eh schon die Regel, wenn dann jemand eine bessere Stelle findet, oder den Schnitt für einen Studiengang oder Berufsfachschule doch noch geschaft hat.


    Aber bei regulären Anstellungen gibts das natürlich genauso.

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