Sendo X super günstig

  • Zitat

    Original geschrieben von Mirko Lange

    UND NOCH ETWAS:


    Ja, Ihr könnt alle teltex auf Erfüllung verklagen. Wer's nicht weiß: Ich bin Jurist und verstehe also was von der Materie. Aber nicht sofort woanders kaufen: Ihr müsst erst mahnen und ihm am besten androhen, dass Ihr Euch das Handy ersatzbeschafen werdet. Er hat keinerlei Ausrede. Wenn er sich verzockt, dann muss er auch zu dem Preis liefern - es ist ja verfügbar.


    Moment mal, was ist mit der normalen Ausrede "Fehler im Angebot"? So wie es ja im Werbeforum in diversen anderen Threads gerade passiert ist.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von Mirko Lange
    UND NOCH ETWAS:


    Ja, Ihr könnt alle teltex auf Erfüllung verklagen. Wer's nicht weiß: Ich bin Jurist und verstehe also was von der Materie. Aber nicht sofort woanders kaufen: Ihr müsst erst mahnen und ihm am besten androhen, dass Ihr Euch das Handy ersatzbeschafen werdet. Er hat keinerlei Ausrede. Wenn er sich verzockt, dann muss er auch zu dem Preis liefern - es ist ja verfügbar.


    Die haben sicher auch irgendwo ein "Irrtümer vorbehalten" eingebaut. Gilt das auch dann?


    Z. B. aus der AGB:


    Die Darstellung unseres Sortiments auf unserer Homepage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Katalog dar.


    Im Prinzip meine ich das gleiche wie xoduz, ich war nur etwas später dran, weil ich noch auf teltex gesurft habe.

  • Wäre in sogenannter Erklärungs-Irrtum, der möglicherweise zur Anfechtung berechtigen könnte. Ist aber hier schlichtweg unglaubwürdig. Ich sage da gerne als Zeuge aus. Ich habe persönlich angerufen und mir den Preis telefonisch bestätigen lassen. Außerdem hat teltex da bestimmt einige hundert Verträge geschlossen - irgendwann hat's ich da ausgeirrtumt. Und das ist ja nicht das erste Mal, dass die sowas machen.

    Mirko Lange

  • Juristisch meinst Du was anderes. Das Eine ist der "Erklärungs-Irrtum", das andere ist die "Invitatio ad offerendum", also die Aufforderung, ein Angebot abzugeben.


    Normalerweise kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme desselben zustande.


    Die Frage ist immer, ob die Website schon das Angebot ist, wodurch der Vertrag dadurch zustande kommt, indem der Surfer durch das "bestellen" klicken das Angebot annimmt.


    Oder ob die Website diese "Invitatio" ist, der Surfer durch das "Bestellen" klicken das Angebot abgibt, das dann der Anbieter erst noch annehmen muss.


    Sobald Ihr aber irgendetwas von teltex bekommen habt, irgendeine Bestätigung oder so, dann ist die Frage hinfällig. Dann ist so oder so der Vertrag zustande gekommen.


    Und dann gilt: Pacta sunt servanda!


    (Ihr seht, die Juristen lieben Latein :D )

    Mirko Lange

  • Quod licet Iovi non licet bovi (Was Telt... äh Jupiter erlaubt ist, ist einem Ochsen noch lange nicht erlaubt.)


    Teltex versucht es dreißt mit dem "Quod non in actis, non in mundo" Prinzip - Was in den Akten steht, ist in der Welt nicht existent.
    Bei einer GmbH dürften dann ja AFAIR nicht mehr 250 Bestellungen eingefordert werden, sonst machen die dicht. Oder sehe ich das falsch? (Haftungsbeschränkung 25tsd €)


    Latein: 12 Punkte :D

    Suche: Samsung Galaxy Nexus - Kontakt via PN


    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Hab ich nen :apaul: oder hat Teltex das X von ihrer seite genommen? Ich find Sendo allgemein nicht mehr auf ihrer HP.


    Damit dürfte dieser Thread dann zu ende sein ;)




    Nachrtrag


    der " :gpaul: " kommt noch dazu. :rolleyes: Sollte wohl ned imemr alles "Überfleigen"

    Inner beauty is for ugly people

  • :D Du hat einen :apaul:, da es auf Seite 4 & Anfang 5 genau um das Thema ging.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

    info@KJnet.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mirko Lange
    UND NOCH ETWAS:
    Ja, Ihr könnt alle teltex auf Erfüllung verklagen. [...] Er hat keinerlei Ausrede. Wenn er sich verzockt, dann muss er auch zu dem Preis liefern - es ist ja verfügbar.


    Das Problem ist nur, dass es wohl einige Zeit in Anspruch nehmen wird, die Ansprüche durchzusetzen. Bis dahin wird das Sendo X schon unter dem von Teltex angesetzten Preis verramscht...


    Geht jemand von Euch nun den Klageweg?


    Gruß,


    Nomadd

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