Mietvertrag - Rücktritt einen Tag nach dem Unterschreiben möglich?!?

  • Hey!



    Da wir leider immer noch ziemlich Streß mit dem Mieter über uns haben, und unserem Vermieter leider der gesetzliche Rahmen fehlt, um diese Person vor die Türe zu setzen, haben wir uns nach etwas anderem umgesehen.


    Wir haben uns letzten Sonntag ein anderes Objekt angesehen, welches ab dem 15. Oktober zu mieten wäre. Nach Suche eines Nachmieters, und Klärung mit dem jetzigen Vermieter haben wir den Anbieter des neuen Mietobjektes Bescheid gegeben, daß wir das Objekt gerne mieten würden.


    Dazu haben wir uns gestern (also den Sonntag eine Woche nach der Besichtigung) getroffen, um den Mietvertrag zu unterschreiben, was wir auch getan haben.
    Die Zweitschrift für uns wurde uns noch nicht ausgehändigt, da die Frau des neuen Vermieters als Mitvermieterin noch mit unterschreiben muss.


    Nach einer schlaflosen Nacht, und vielen Überlegungen, sind wir zu dem Entschluß gekommen, daß das Mietobjekt doch nicht wirklich geeignet ist (dazu gehört zum Beispiel die Wohnfläche, die in der Anzeige größer angegeben war, als sie in der Realität ist -> die Raummaße haben wir ebenfalls erst gestern bekommen).


    BTW: das Mietobjekt steht schon über einen längeren Zeitraum leer (also kein direkter Vormieter), und wird zur Zeit noch renoviert. Seit längerer Zeit wird es inseriert, scheint jedeoch auf nicht allzu großes Interesse zu stoßen - ist also auch nicht so, daß wir einem anderen Interessenten zuvorgekommen wären!


    Nun würden wir gerne den Mietvertrag rückgängig machen! Geht das einfach so? IMHO gibt´s doch da so eine Klausel, die einen Rücktritt innerhalb einer Woche (nach Erhalt der Zweitschrift) vorsieht!


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Gerade weil das Objekt seit längerer Zeit inseriert wird, wird euch der Vermieter wohl nicht so gerne los lassen.


    Ich denke der sinnvollste Weg ist das ehrliche Gespräch mit dem Vermieter. Ihr solltet schon mal ausrechnen wie hoch die Gesamtmiete bei sofortiger ordentlicher Kündigung ist.


    Das wäre dann euer maximaler Schaden. Ich vermute ein einigermaßen vernünftiger Vermieter wird euch aber mit ~ 1 Monatsmiete(netto) davonkommen lassen. Zumindest würde ich (hab mehrere WE) es so machen. Denn glücklich wird der Vermieter mit euch ja sowieso nicht, wenn Ihr baldmöglichst wieder auszieht.

  • Zitat

    Nun würden wir gerne den Mietvertrag rückgängig machen! Geht das einfach so?


    Wie schon erwähnt, kommt wohl auf den Vermieter an. Ich hab auch schon bei Bekannten mitbekommen, dass ein klärendes Gespräch oft wunder wirkt.

  • Hey!



    Schonmal danke für eure Antworten!


    Hatte irgendwie halt gehofft, daß man - ähnlich bei einem Kaufvertrag - so etwas wie ein 14tägiges Rücktrittsrecht, etc. hätte. :(


    Heute abend werden wir wohl mit dem Vermieter sprechen! Erreichen ihn vorher leider nicht.
    Na dann mal Daumendrücken, daß wir noch mit einem blauen Auge davonkommen!


    Wegen der Sache mit dem nicht ausgehändigten Mietvertrag kann man nichts machen, oder?!?


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Eine Klausel wird es wohl nicht geben. Die Aushändigung ist auch egal.
    Es gibt wohl nur wenige Dinge, durch die sich Vermieter beeindrucken lassen; das sind sonst harte Knochen:


    - weißt Du, wie lange Du Deinen Job behalten wirst?
    - fällt es Dir vielleicht schwer, die Mietkaution zu zahlen, weil Dir das finanziell über den Kopf wächst?
    - weißt Du vielleicht nicht, ob Du die Miete überhaupt zahlen kannst, da Du Deine Wohnung ja noch nicht los geworden bist?
    - Alkoholiker/Drogensucht
    ...........


    Sofern es bei einer der Sachen zutrifft, kann es ja sein, dass Dein Vermieter Muffensausen bekommt und ganz froh ist, wenn Du die Bude doch nicht nimmst :D


    PS: Natürlich nur nutzen, wenn es auch zutrifft :top:


    PPS: Ein Rücktrittsrecht gibt es auch beim Kaufvertrag normalerweise nicht.


    PPPS: Überlegt man sich nicht vorher, ob einem eine Wohnung gefällt und mietet anschließend?

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  • Du hast geschrieben, daß die inserierten qm nicht übereinstimmen mit den reellen Zahlen.


    Vielleicht kannst du über diesen Weg etwas regeln.

  • Hey!



    Von gefallen kann gar keine Rede sein! Gefallen tut uns das Mietobjekt schon! Genauer ist das Mietobjekt sogar ein ganzes Haus zur Miete! Und es wirklich richtig schön!


    Das Problem sind eben die Räumlichkeiten! Wo man im leeren Raum noch schätzt, daß alles reinpasst, sieht´s auf dem Plan dann eben doch um einiges enger aus!
    Und Haus hin, oder Haus her - wenn wir unsere Möbel nicht unterbekommen, dann macht das ganze keinen Sinn!


    Aber wenn ich mir das so überlege, der ein oder andere Punkt könnte schon zutreffend gemacht werden! :D


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • ...du hast doch beim genauen Betrachten der Raummasse bestimmt erst festgestellt das die Küche nicht paßt und andere Möbel auch kaum zu gebrauchen sind... bei einer leeren Wohnung vertut man sich ja schon sehr... einen Rechtsanspruch hast du zwar nicht, aber bei der Argumentation hilft es dir hoffentlich...


    Ohhhh, das hat sich aber echt blöd überschnitten...

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