Hallo,
gerade kam ein Beitrag in ZDF Wiso über die neuen Gesetze zum Telefonieren im Auto.
Danach dürfen ab 1. Oktober im KFZ nur noch Freisprechanlagen mit dem neuen "e" Kennzeichen benutzt werden. Das Zeichen bekommt die Anlage erst nach umfangreicher Prüfung. Headsets und Ähnliches werden das Zeichen wohl nicht bekommen sind somit auch nicht mehr zugelassen.
So ganz scheinen die rechtlichen Fragen noch nicht geklärt zu sein, es wird jedoch eine Übergangsfrist geben in der man seine "alte" Freisprech weiterverwenden darf.
Eine autotaugliche Freisprechanlage muss wenigstens fünf Bedingungen erfüllen:
1. Das Handy braucht einen festen Platz im Auto - möglichst im Blickfeld des Fahrers.
2. Es muss an eine Außenantenne angeschlossen sein.
3. Bei Anruf muss das Autoradio automatisch stumm schalten.
4. Mikrophon und Lautsprecher sollen eine Verständigung in normaler Lautstärke ermöglichen.
5. Jetzt Vorschrift: - das amtliche "e"-Kennzeichen auf dem Gerät.
[URL=http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/0,1872,2012713,00.html]Wiso Artikel[/URL]