O2 Kündigungsbestätigung fehlt

  • Hallo,


    ich mach mal einen neuen Thread auf, da ich in der Suche nichts entsprechendes gefunden habe:


    Ich habe meinen O2 schriftlich gekündigt und um schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten mit Termin 3 Tage vor Beginn der 3monatigen Kündigungsfrist.


    Ich erhielt am Tage nach Abschicken der schriftlichen Kündigung eine SMS, dass O2 sich bei mir meldet. Ein paar Tage später tatsächlich ein anonymer Anruf mit Frage nach Hintergründen. Ich sagte, ich hätte keinen Bedarf mehr, das auch umgehend akzeptiert wurde.


    Aber: Es fehlt noch immer die schriftliche Kündigungsbestätigung!
    Wie geht es nun weiter?


    Ich gehe jedenfalls von einer wirksamen Kündigung aus.
    Falls nicht, werden weitere Abbuchungen von mir storniert bzw. Rückbuchung veranlasst.


    Gruss
    tector

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Für die Wirsamkeit einer Kündigung kommt es nicht auf die Bestätigung derselben, sondern generell nur auf den Zugang beim Empfänger an.


    Du benötigst also, sofern alle weiteren Voraussetzung für die Kündigung vorliegen, keine Bestätigung.


    Taylormade

  • Bestätigung ist auch nicht alles ;)
    Ich habe drei davon und der monatliche Grundbetrag wird immer wieder abgebucht, obwohl der Vertrag schon eine ganze Weile beendet ist - laut den drei Bestätgungen :D

    Es gibt kein "Richtiges", oder "Falsches" Handy - es gibt nur Käufer die nicht zu ihrem Handy passen :-)

  • Re: O2 Kündigungsbestätigung fehlt


    Zitat

    Original geschrieben von tector
    Hallo,


    ich mach mal einen neuen Thread auf, da ich in der Suche nichts entsprechendes gefunden habe: ...


    Tatsächlich? :rolleyes:


    Zitat


    Ich habe meinen O2 schriftlich gekündigt und um schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten ...


    Alles schon mal dagewesen (Antwort hier) und auch in diesem Punkt haben die Bubble-Männeken ihren Service bedauerlicherweise nicht verbessern können/wollen.



    Gruß


    muli

  • muli:


    Nicht ganz korrekt ist, dass man mit nem Einschreiben den Zugang beweisen kann. Man kann damit nur beweisen, dass der Brief weggeschickt wurde, nicht jedoch den Zugang.


    Am nächsten kommt man dem Beweis noch mit nem Übergabeeinschreiben mit Rückschein. Da quittiert der Empfänger die Annahme des Schreibens und der Absender bekommt die Empfangsquittung als Beleg. Pferdefuß für ganz Genaue: Damit ist noch nicht bewiesen, was in dem Schreiben stand. Kann ja auch ein leeres Blatt gewesen sein.


    Taylormade

  • Zitat

    Original geschrieben von Taylormade
      muli:


    Nicht ganz korrekt ist, dass man mit nem Einschreiben den Zugang beweisen kann. Man kann damit nur beweisen, dass der Brief weggeschickt wurde, nicht jedoch den Zugang. ...


    Nicht direkt, man kann aber bei einem Einsschreiben im I-Net abfragen (bzw. telefonisch anfragen), wann das Einschreiben zugestellt wurde. Insofern der Empfänger den Empfang nicht verweigert hat, kann man von der Post eine entsprechende Bestätigung anfordern (Vorgehensweise u. Kosten siehe Rückseite des Einlieferungsscheins) und hat dann seinen Beweis. Wegen der möglichen Annahmeverweigerung empfehle ich zwischenzeitlich aber ein Einwurfeinschreiben per Postkarte. Warum? Wegen dem "Pferdefuß". (siehe hier)

  • Was die Zustelllung anbetrifft: Es ist bei deutschen Gerichten nicht unbekannt, dass die Postboten des öfteren alle Einschreiben als eingeworfen abhaken, noch ehe sie mit ihrer Zustellrunde begonnen haben (zumindest bei Einwurfeinschreiben). Insofern ist der Beweiswert zumindest strittig. Dies gilt auch für den Zugang einer Postkarte.


    Ansonsten ist die Idee mit ner Postkarte schon recht pfiffig. Wenngleich ich damit deren Inhalt trotzdem nicht beweisen kann. Und der Postbote wird sie wohl kaum gelesen haben und sich daran erinnern.


    Bombensicher ist nur der Einwurf eines unverschlossenen Schreiben durch einen Boten (z.B. Bekannten , Freund etc.), dem der Inhalt des Schreibens bei Zugang bekannt ist. Unverschlossen ist deshalb wichtig, damit der Bote, der später Zeuge sein soll, beim Einwurf in den Briefkasten Kenntnis vom Inhalt nehmen kann.


    Aber letztlich bleibt es im Rahmen der freien Beweiswürdigung immer noch dem Gericht überlassen, was es glaubt und was nicht und ab wann es eine Tatsache (in diesem Fall: Zugang der Kündigung) als bewiesen ansehen will.


    LG, Taylormade

  • Warum die Diskussion ?????


    Ohne einen Eingang der Kündigung hätte er auch keine Info-SMS bekommen und es hätte auch keiner des sog. "Winback-Teams" angerufen.
    Schiftl. Bestätigungen gehen ca. 2 bis 3 Wochen nach Kündigung raus.
    Um sicher zu gehen einfach bei der Hotline anrufen/mailen, sich die Kündigung mündlich bestätigen lassen und/oder um eine nochmalige schriftl. Bestätigung bitten

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • Zugegeben: Die Diskussion driftete ein wenig ins Akademische ab. Worum es ging, war letztlich die Frage, ob er überhaupt eine Zugangsbestätigung für die Wirksamkeit der Kündigung braucht, da er sich darüber offensichtlich ein paar Gedanken gemacht hat.


    Und was die mündliche Bestätigung des Kündigungszugang betrifft: Wie das im Ernstfall beweisen?


    Gleiches gilt für den Anruf des Winback (heißt das so?) Teams.


    Bei der SMS sehe ich dagegen schon eher Chanchen für eine gewisse Beweistauglichkeit. Wenngleich ich mir über evtl. Manipulationsmöglichkeiten nicht im Klaren bin.


    Gruß, Taylormade

  • Hi!
    Nur so zur Info, habe meinen Starter online ohne Handy (3Mon/mindest.lz.)
    letzten Monat zum 30.10. per Einwurfeinschreiben gekündigt.
    EINEN Tag später kam die SMS das die Kündigung umgehend bearbeitet wird!
    Eine Woche später kam das Bestätigungsschreiben!
    Vielleicht ist Deins einfach nur auf dem Postweg verschütt gegangen?
    Jedenfalls verschickt o2 solche Schreiben...


    Gruß
    frank

    Seit 4/99 bei VIAG/o2,
    Seit 28.09.17 zurück bei Tchibo,
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