Wenden in fremden Einfahrten

  • Zitat

    Original geschrieben von Elsdorf
    Moin.
    Wohne in eine Sackgasse , wenn es hier Sperrmull gibt ist halb Polen und Russland hier, mit bis zu 7.5 Tonner, und die wenden auch bei mir auf mein hof bin denn auch nicht grade begeistert, fahren im Blumenbeet usw.



    Also da ist es ja wohl berechtigt, wenn man sich aufregt. Hast du kein Hoftor o.ä. ? Das kannst du ja dann zumachen, wenn wieder Sperrmülltage sind...


    Ich zumindest würd das dann machen. :D

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24


    Grundsätzlich bin ich aber der Ansicht, dass man es durchaus vermeiden sollte auf privaten Grundstücken zu wenden.


    Das sehe ich ja grundsätzlich auch so, aber manchmal hat man keine andere Möglichkeit, ohne einen Kilometerlangen Umweg in kauf zu nehmen.

  • Zitat

    Das sehe ich ja grundsätzlich auch so, aber manchmal hat man keine andere Möglichkeit, ohne einen Kilometerlangen Umweg in kauf zu nehmen.


    Ganz meine Meinung. Höre auch jetzt zum Ersten Mal, dass sich darüber jemand aufregt. Ich würde auch in einer privaten Einfahrt wenden. Allerdings würde ich dabei so vorgehen, dass ich nicht weiter als nötig über die Bürgersteigkante hinausfahren würde.


    Ich meinte eigentlich auch nur, dass die StVo meiner Ansicht nach auch auf privaten Grundstücken gilt, solange diese nicht durch eine deutlich physische Barriere abgetrennt ist.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Nur zur Info:


    Wir hatten auch oft das Problem, (wir haben ne kleine Einfahrt wie bei ner Garage, nur keine Garage), dass dort oft Motorräder parkten. Solange das Gebiet nicht abgesperrt (Zaun, Kette, etc.) ist, ist es kein Hausfriedensbrauch und okay (wenn du mal zum wenden hinfährst). Sollte das Gebiet abgesperrt sein (wie wir es jetzt mit ner Kette gemacht haben), kannst du den anderen anzeigen, wenn er auch nur nen Fuß darauf bewegt.


    Erzähl das mal dem Opi. ;) :D

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Ob die StVO hier gilt oder nicht, ist völlig unerheblich, da die StVO keinerlei Benutzungsrechte regelt sondern nur das verkehrsbezogene Verhalten der Verkehrsteilnehmer.


    Selbstverständlich ist das Benutzen einer fremden Einfahrt, die erkennbar nicht dem öffentlichen Verkehr dient (wovon bei einer privaten Einfahrt auszugehen ist, vor allem wenn der Besitzer bereits ausdrücklich widersprochen hat) widerrechtlich, allerdings nur im zivilrechtlichen, nicht im strafrechtlichen Sinn.


    Der Besitzer kann sich wehren, z.B. indem er fremde Fahrzeuge versetzen lässt oder Personen, die sich widerrechtlich auf seinem Grundstück aufhalten, entfernt oder entfernen lässt. Hierbei ist (natürlich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit) auch körperliche Gewalt zulässig.


    Strafrechtlich liegt ein Tatbestand aber wie erwähnt nur dann vor, wenn das Besitztum befriedet ist.

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