Mieter zahlt nicht - wie schnell loswerden?

  • Zitat

    Original geschrieben von Taylormade


    Zum Anwalt des Vertrauens marschieren und Rat einholen. Der wird genaum beurteilen können, ob der Mietrückstand bereits zur Kündigung ausreicht Gruß, Taylormade


    Mietrückstand als Kündigungsgrund


    Folgendes muss erfüllt sein:


    -bei zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder


    -wenn über einen längeren Zeitraum nur Teilbeträge der Monatsmiete bezahlt wurden und der Rückstand insgesamt zwei Monatsmieten beträgt.



    Gruß
    Flatty

  • ... gibt es denn keine Möglichkeit der sofortigen Räumung? In diesem Fall ist doch zu erkennen das keinerlei Willen gezeigt wird, miete zu zahlen.


    - es wird nicht auf Mahnungen reagiert,
    - das Wohngeld von Vater Staat in die eigene Tasche gesteckt


    Am Ende bleibt der Vermieter eventuell auf einer sanierungsbedürftigen und verwarrlosten Wohnung sitzen. :flop:

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Nein. Evtl. wie schon oben erwähnt, kannst Du Ihnen mit einer ANzeige wg. Betruges die Hölle heiß machen.


    Gruß
    Flatty

  • Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    ... gibt es denn keine Möglichkeit der sofortigen Räumung? In diesem Fall ist doch zu erkennen das keinerlei Willen gezeigt wird, miete zu zahlen.


    - es wird nicht auf Mahnungen reagiert,
    - das Wohngeld von Vater Staat in die eigene Tasche gesteckt


    Am Ende bleibt der Vermieter eventuell auf einer sanierungsbedürftigen und verwarrlosten Wohnung sitzen. :flop:


    Nicht nur das. In dem von mir genannten Fall heißt das Zahlungsunfähig, Haus muss unter Verlust verkauft werden (weil es noch nicht 10 Jahre in Besitz ist).


    Der Kerl tut mir jetzt schon leid :(

  • vielleicht lässt ja die Bank mit sich reden und setzt die Tilgung des Kredites aus?


    Sollte er wirklich mit Verlust verkaufen, so ist das mit den 10 Jahren relativ egal, da die dann fällige Spekulationssteuer ja nur auf den Gewinn gezahlt werden muss. Allerdings werden eventuelle Abschreibung aufgrechent, so dass aus dem Verlust dann ein Gewinn werden könnte.


    Hoffe, die Sache geht noch gut aus!

  • Ich glaube nicht das die Bank da viel mit sich reden lässt, obwohl es auch um deren Geld geht. Ist der Vermeiter denn gegen derartige Mieter nicht abgesichert? Ansonsten würde ichz auch den Strom abstellen, die Wasserzufuhr kappen oder einfach das schloss der Wohnung auswechseln - bringt aber sicher nicht viel da sie dann alles aufbrechen bzw. entsperren =(


    Aber wenn sie, wie du geschrieben hast, schon die unterlagen gefälscht haben (schufa) liegt auch Urkundenfälschung vor ... die Unterlagen fehlen somit und der Mietvertrag rückwirkend ungültig -> somit von einen auf den anderen Tag kündbar. Wenn die Persönchen also irgendwo wohnen wollen, sollen sie sich ans Sozialamt wenden (dieser Schriftzug steht sicher nicht über dem Hauseingang der vermieteten Immobilie).

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    Ich glaube nicht das die Bank da viel mit sich reden lässt, obwohl es auch um deren Geld geht. Ist der Vermeiter denn gegen derartige Mieter nicht abgesichert?


    Nein, leider nicht. Hier in der Gegend, bzw. wo er sein Haus hat, stehen viele Wohnungen leer, da ist man um so glücklicher wenn man sie vermietet kriegt. Er hat leider schon öfters negative Erfahrung gemacht. BTW ist er auch ein ruhiger Geselle und rummotzen/meckern liegt ihm überhaupt nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    Ansonsten würde ichz auch den Strom abstellen, die Wasserzufuhr kappen oder einfach das schloss der Wohnung auswechseln - bringt aber sicher nicht viel da sie dann alles aufbrechen bzw. entsperren =(


    Darf man nicht, im übrigen haben die ein kleines Kind von 4 Jahren mit in der Wohnung, das entschärft die Situation nicht gerade.

    Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    Aber wenn sie, wie du geschrieben hast, schon die unterlagen gefälscht haben (schufa) liegt auch Urkundenfälschung vor ... die Unterlagen fehlen somit und der Mietvertrag rückwirkend ungültig -> somit von einen auf den anderen Tag kündbar. Wenn die Persönchen also irgendwo wohnen wollen, sollen sie sich ans Sozialamt wenden (dieser Schriftzug steht sicher nicht über dem Hauseingang der vermieteten Immobilie).


    Er hat damals ein Gehaltsnachweis vorgelegt, wo er ca. 1400 netto verdient.

  • ... aber er sollte sich überlegen ob er wegen nem 4 jährigen Kind und deren nicht zahlenden Eltern sich selber in den Ruin stürzen will oder einfach mal hart durch greift. Sicher bekommt dort jeder Gewissensbisse, aber so kann es auch nicht weiter gehen.

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Selbst wenn er nur alle 6 Monate einmal rein darf, so kann er das aber umgehen, indem er Nachmieter mitbringt und so alle 2 Tage (natürlich immer angekündigt) die Wohnung mit selbigen besichtigt.


    Du glaubst ernsthaft, dass ein Mieter, der standhaft die Erfüllung seiner Hauptpflicht aus dem Mietvertrag - Zahlung der Miete - verweigert, dem Vermieter problemlos alle zwei Tage Zugang zur Wohnung gewähren wird? :confused:
    Nach Deiner Schilderung spricht vielmehr einiges dafür, dass er sich durch entsprechende Anfragen oder Ankündigungen des Vermieters nicht wird stören lassen und schon gar nicht die Türe öffnen wird.


    Dieser Thread zeigt übrigens mal wieder ganz deutlich, dass solche Fragen in die Hände eines Anwalts gehören und nicht in dieses Forum (einige Vorschläge sind wirklich *sehr* naiv).

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Nicht nur das. In dem von mir genannten Fall heißt das Zahlungsunfähig, Haus muss unter Verlust verkauft werden (weil es noch nicht 10 Jahre in Besitz ist).


    Der Kerl tut mir jetzt schon leid :(


    Das mag aus persönlichen Gründen nachvollziehbar sein, rein objektiv eher nicht. Offensichtlich hat sich die Person mit dem Immobilienkauf übernommen. Mir persönlich wäre es zu riskant, von meinem Mieter bei der Tilgung abhängig zu sein. Mietausfälle können schon vorkommen.


    Weiter reagiert der Vermieter auch viel zu spät. Beim Ausfall der ersten Miete würde ich mahnen, bei der zweiten, die ausbleibt, fristlos kündigen und nach Ablauf der gesetzten weiteren Räumungsfrist halt klagen. Wenn man länger wartet wird der Schaden durch immer mehr ausbleibende Mieten halt immer größer.


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

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