ZitatOriginal geschrieben von Taylormade
Zum Anwalt des Vertrauens marschieren und Rat einholen. Der wird genaum beurteilen können, ob der Mietrückstand bereits zur Kündigung ausreicht Gruß, Taylormade
Mietrückstand als Kündigungsgrund
Folgendes muss erfüllt sein:
-bei zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder
-wenn über einen längeren Zeitraum nur Teilbeträge der Monatsmiete bezahlt wurden und der Rückstand insgesamt zwei Monatsmieten beträgt.
Gruß
Flatty