ZitatZiel: schnellstmöglich über die Wohnung zu verfügen, um sie weiter zu vermieten.
Das Übliche also ![]()
ZitatHat der Vermieter das Recht, zwei mal im Jahr die Wohnung zu besichtigen? - wenn ja, der Mieter aber nicht reagiert, welche Möglichkeit hat man als Vermieter?
Wenn davon auszugehen ist, dass der Mieter nicht ausgezogen ist, dann muss er zustimmen. Ansonsten wirst du de facto nichts auf dem Weg. Es sei denn, es gibt ganz offensichtlich eine akute große Gefahr für die Hütte, also Feuer, Wasserrohrbruch o.ä. Eine ausgeschaltete Heizung würde ich dazu jetzt nicht unbedingt zählen.
Ist der Mieter nach erfolgter Kündigung ganz offensichtlich ausgezogen und will vermutlich auch nicht wiederkommen, kannst du m.W. rein.
ZitatHat der Vermieter das Recht, die Tür öffnen zu lassen und nachzusehen?
M.E. nein, im Zweifelsfall Anwalt fragen.
ZitatFalls dieses Vorgehen nicht rechtmäßig ist, mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste der Vermieter eventuell rechnen?
Es ist nicht rechtmäßig und was der VM da anstellt, beginnt strafrechtlich bei Hausfriedensbruch und endet zivilrechtlich damit, dass der Mieter ggf. wieder einzieht.
ZitatWird das „Berliner Modell“ in Bremen praktiziert? Wie lange dauert es, bis der Gerichtsvollzieher tätig wird? Wie hoch sind die ungefähren Kosten?
Anrufen beim Gerichtsvollzieher. Zwangsräumung frühestens drei Wochen nach Zustellung der Räumungsankündigung, geh davon aus, dass es mindestens 5-6 Wochen dauert nachdem du den Räumungstitel hast. (Gesetzliche Frist: Der Räumungstermin darf frühestens 3 Wochen nach der Zustellung durch den GV liegen, den musst du erstmal mit dem Antrag auf Räumung samt Titel versorgen, der Titel muss erst vom Gericht ausgefertigt werden.) Plus X, das ist hier die Auslastung der GV. Wie das da aussieht, wird auch am ehesten der GV selbst wissen.
ZitatWenn die fristlose Kündigung gültig ist, und der Mieter sich gar nicht meldet, ist das Mietverhältnis doch nicht mehr existent, oder?
Wenn der Mieter definitiv ausgezogen ist, dann nicht. Ansonsten hat er bis zur Räumung durch den GV das Recht, in der Whg. zu sein und du hast dort als VM erstmal de facto gar nichts zu suchen.