Mieter zahlt nicht - wie schnell loswerden?

  • Zitat

    Ziel: schnellstmöglich über die Wohnung zu verfügen, um sie weiter zu vermieten.


    Das Übliche also ;)


    Zitat

    Hat der Vermieter das Recht, zwei mal im Jahr die Wohnung zu besichtigen? - wenn ja, der Mieter aber nicht reagiert, welche Möglichkeit hat man als Vermieter?


    Wenn davon auszugehen ist, dass der Mieter nicht ausgezogen ist, dann muss er zustimmen. Ansonsten wirst du de facto nichts auf dem Weg. Es sei denn, es gibt ganz offensichtlich eine akute große Gefahr für die Hütte, also Feuer, Wasserrohrbruch o.ä. Eine ausgeschaltete Heizung würde ich dazu jetzt nicht unbedingt zählen.


    Ist der Mieter nach erfolgter Kündigung ganz offensichtlich ausgezogen und will vermutlich auch nicht wiederkommen, kannst du m.W. rein.


    Zitat

    Hat der Vermieter das Recht, die Tür öffnen zu lassen und nachzusehen?


    M.E. nein, im Zweifelsfall Anwalt fragen.


    Zitat

    Falls dieses Vorgehen nicht rechtmäßig ist, mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste der Vermieter eventuell rechnen?


    Es ist nicht rechtmäßig und was der VM da anstellt, beginnt strafrechtlich bei Hausfriedensbruch und endet zivilrechtlich damit, dass der Mieter ggf. wieder einzieht.


    Zitat

    Wird das „Berliner Modell“ in Bremen praktiziert? Wie lange dauert es, bis der Gerichtsvollzieher tätig wird? Wie hoch sind die ungefähren Kosten?


    Anrufen beim Gerichtsvollzieher. Zwangsräumung frühestens drei Wochen nach Zustellung der Räumungsankündigung, geh davon aus, dass es mindestens 5-6 Wochen dauert nachdem du den Räumungstitel hast. (Gesetzliche Frist: Der Räumungstermin darf frühestens 3 Wochen nach der Zustellung durch den GV liegen, den musst du erstmal mit dem Antrag auf Räumung samt Titel versorgen, der Titel muss erst vom Gericht ausgefertigt werden.) Plus X, das ist hier die Auslastung der GV. Wie das da aussieht, wird auch am ehesten der GV selbst wissen.


    Zitat

    Wenn die fristlose Kündigung gültig ist, und der Mieter sich gar nicht meldet, ist das Mietverhältnis doch nicht mehr existent, oder?


    Wenn der Mieter definitiv ausgezogen ist, dann nicht. Ansonsten hat er bis zur Räumung durch den GV das Recht, in der Whg. zu sein und du hast dort als VM erstmal de facto gar nichts zu suchen.

  • Bei sowas hilft auf das Berliner Modell nicht wirklich weiter, da dies erst greift, wenn Du einen Räumungstitel bzw. ein Räumungsurteil gegen den Mieter hast.


    Selber die Wohnung betreten und die Schlösser auswechseln ist keine wirklich gute Idee, von solchen "Selbsthilfemaßnahmen" ist aus verschiedenen Gründen dringend abzuraten.


    "Der Jurist bezeichnet derartige Vorgehensweisen des Vermieters als "verbotene Eigenmacht". Zwar geschieht so etwas gar nicht einmal selten, allerdings ist es für den Mieter einfach, sich mit gerichtlicher Hilfe wieder automatisch den Zugriff auf die Mieträume zu verschaffen, diese unerlaubte Räumung also schnell wieder rückgängig zu machen."


    http://www.rechtsanwalt-rossba…mungsklage%20Raeumung.htm


    Also nicht lange fackeln, ab zum Anwalt und die Sache schnellstmöglich ins Rollen bringen.

  • Re: Mieter zahlt und meldet sich nicht


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    Aufgrund der langen Kälteperiode befürchtet der Vermieter mögliche Schäden in der Wohnung(bei Abwesenheit wird der Mieter kaum heizen). Hat der Vermieter das Recht, die Tür öffnen zu lassen und nachzusehen?

    Normal ist die Wohnung unverletzlich.
    Wenn Du allerdings gesehen hast, dass Wasser unter der Tür herausrinnt, dann ist Gefahr im Verzug.
    In einem solchen Fall muss man natürlich nachschauen und die Schäden versuchen zu beseitigen.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Aus leidvoller Erfahrung: Da gibt es nur eins - ab zum Anwalt, unverzüglich Räumungsklage einreichen. Alles andere führt zu nichts, und wenn du eigenmächtig die Schlösser tauschst machst du dich obendrein strafbar.


    Edit: Ich bin davon ausgegangen, dass der Mieter noch in der Wohnung wohnt. Ist der Mieter allerdings allem Anschein nach ausgezogen, sieht es sicher anders aus, denn der Mietvertrag ist ja wirksam zum Jahresende gekündigt worden. Da würde ich mal bei den Juristen von Haus & Grund nachfragen, ob man in diesem Fall die Wohnung nicht zumindest öffnen darf, um sich zu vergewissern, ob die Wohnung noch bewohnt ist. Wenn ja: siehe oben.

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