ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Eine solche Forderung ist nichtig, selbst wenn sie im bereits unterzeichneten Mietvertrag steht. Der Mieter hat in jedem Falle das Recht, die Kaution in drei gleichen Raten zusammen mit den ersten drei Monatsmieten zu zahlen.
Geht auch nicht, da ein Vermieter keinen Anspruch auf eine Schufa-Auskunft hat (das wäre datenschutzrechtlich sogar höchst illegal). Auch eine solche Klausel könnte der Mieter ohne Weiteres im Voraus unterschreiben, sie wäre dennoch nichtig.
Mag sein, dass letzteres nichtig ist und ersteres ebenso, ich bin kein Jurist. Aber mich kann doch niemand als Vermieter zwingen einen Mietvertrag zu unterschreiben oder? Ergo kläre ich erst ab, was mit Schufa-Auskunft ist und gehe DANN zum Punkt der Unterzeichnung über. Lehnt der Interessent die Auskunft ab, dann bleibts halt n Interessent und er bekommt die Bude nicht. Da hat er ja dann keinen Anspruch drauf oder? Und ganz ehrlich: auch bei der Kaution würde ich ähnlich handeln. Da kann er dreimal das Recht haben. Wer mir die Kaution nicht bei Schlüsselübergabe geben wollen würde, den würde ich nicht als Mieter haben wollen. Anspruch hin oder her.
Wenn ich das alles so bedenke...ich bleib einstweilen dennoch Mieter. Und Eigentum nur zur Selbstnutzung. Wenn überhaupt...