Mieter zahlt nicht - wie schnell loswerden?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Eine solche Forderung ist nichtig, selbst wenn sie im bereits unterzeichneten Mietvertrag steht. Der Mieter hat in jedem Falle das Recht, die Kaution in drei gleichen Raten zusammen mit den ersten drei Monatsmieten zu zahlen.


    Geht auch nicht, da ein Vermieter keinen Anspruch auf eine Schufa-Auskunft hat (das wäre datenschutzrechtlich sogar höchst illegal). Auch eine solche Klausel könnte der Mieter ohne Weiteres im Voraus unterschreiben, sie wäre dennoch nichtig.


    Mag sein, dass letzteres nichtig ist und ersteres ebenso, ich bin kein Jurist. Aber mich kann doch niemand als Vermieter zwingen einen Mietvertrag zu unterschreiben oder? Ergo kläre ich erst ab, was mit Schufa-Auskunft ist und gehe DANN zum Punkt der Unterzeichnung über. Lehnt der Interessent die Auskunft ab, dann bleibts halt n Interessent und er bekommt die Bude nicht. Da hat er ja dann keinen Anspruch drauf oder? Und ganz ehrlich: auch bei der Kaution würde ich ähnlich handeln. Da kann er dreimal das Recht haben. Wer mir die Kaution nicht bei Schlüsselübergabe geben wollen würde, den würde ich nicht als Mieter haben wollen. Anspruch hin oder her.


    Wenn ich das alles so bedenke...ich bleib einstweilen dennoch Mieter. Und Eigentum nur zur Selbstnutzung. Wenn überhaupt...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Geht auch nicht, da ein Vermieter keinen Anspruch auf eine Schufa-Auskunft hat (das wäre datenschutzrechtlich sogar höchst illegal). Auch eine solche Klausel könnte der Mieter ohne Weiteres im Voraus unterschreiben, sie wäre dennoch nichtig.


    Ich bin gerade erst wieder aus beruflichen Gründen umgezogen. Bei der jetzigen und den beiden vorherigen Wohnungen wurde die Schufa-Auskunft bereits vom Makler gefordert, zusammen mit drei Lohnzetteln.


    Mag sein, daß der Vermieter keinen Anspruch auf solche Auskünfte hat. Er kann sich aber sehr wohl die Freiheit rausnehmen, nur an Leute zu vermieten, die die "gewünschten" Unterlagen beibringen.


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Eine solche Forderung ist nichtig, selbst wenn sie im bereits unterzeichneten Mietvertrag steht. Der Mieter hat in jedem Falle das Recht, die Kaution in drei gleichen Raten zusammen mit den ersten drei Monatsmieten zu zahlen.


    Geht auch nicht, da ein Vermieter keinen Anspruch auf eine Schufa-Auskunft hat (das wäre datenschutzrechtlich sogar höchst illegal). Auch eine solche Klausel könnte der Mieter ohne Weiteres im Voraus unterschreiben, sie wäre dennoch nichtig.


    Das ist wohl wahr...


    Angebot und Nachfrage. Wenn die Mieter Schlange stehen, wird er auf die Schufa Auskunft und andere Vermieterwuensche auch eingehen, auch vor Unterzeichnung! Wenn die Wohnung allerdings in eher unguenstiger Wohnlage liegt, dann wird es schwierig.


    Hpman

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    1. ist der Betroffene in diesem Fall der Mieter. Zumindest verstehe ich das so.


    nein. Der Vermieter, der einen Mieter in der Wohnung hat der nicht bezahlt.

    Zitat

    Original geschrieben von flatie
    2. Davon ganz ab weiß ich nicht ob es so sinnig ist jemandem Geld zu bieten dass er auszieht. Du gibst es Ihm und er bleibt dann doch ;) Da bringen Dir dann auch Zeugen etc. herzlichst wenig. Wer schon im Mietrückstand ist und NK Nachzahlung nicht zahlen kann ist zumindest derzeit pleite und Du musst nun zudem noch deine Einmalzahlung einklagen...


    Das Geld gibt's natürlich erst wenn er wirklich raus ist. Geld gegen Schlüssel... Ihm vorher Geld zu geben wäre tatsächlich nicht sehr Klug :D
    Gerne kann man es allerdings schriftlich festhalten. "Nach Auszug, bei Schlüsselübergabe gibt es 1000 EUR bar auf die Hand." Für jemanden der kein Geld hat sind 1000 EUR viel. Wenn du den Mieter aber rausklagen musst ist das gar nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von karsten26
    ...
    Das Geld gibt's natürlich erst wenn er wirklich raus ist. Geld gegen Schlüssel... Ihm vorher Geld zu geben wäre tatsächlich nicht sehr Klug :D
    Gerne kann man es allerdings schriftlich festhalten. "Nach Auszug, bei Schlüsselübergabe gibt es 1000 EUR bar auf die Hand." Für jemanden der kein Geld hat sind 1000 EUR viel. Wenn du den Mieter aber rausklagen musst ist das gar nichts...



    Stelle mir das gerade bildlich vor. Also einen schriftlichen Aufhebungsvertrag würde ich nicht machen ;)



    säumiger Mieter übergibt Schlüssel ==> Vermieter übergibt aus der linken Hand 1.000 € ==> Mieter bedankt sich ==> Vermieter sagt bitte und schiebt gleichzeitig aus der rechten Hand eine Ausfertigung eines gerichtlichen Mahnbescheid rüber.


    Kann ich eigentlich die 1.000 € als besondere Verfahrensausgabe innerhalb dieses Mahnbescheides mit geltend machen ? :confused: :p

  • Zitat

    Original geschrieben von karsten26
    nein. Der Vermieter, der einen Mieter in der Wohnung hat der nicht bezahlt.


    also ich habe mir nun den Beitrag von MCBANE nochmals durchgelesen und verstehe es so dass sein Kollege der Mieter mit den Zahlungsproblemen ist!
    Aber auch egal ;)

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    also ich habe mir nun den Beitrag von MCBANE nochmals durchgelesen und verstehe es so dass sein Kollege der Mieter mit den Zahlungsproblemen ist!
    Aber auch egal ;)


    du hast Recht. Ich hatte übersehen, dass es ein "neues" Problem gibt. Ich hatte mich auf das ursprüngliche Problem (von 2004-2006 :rolleyes: ) bezogen... :apaul:

  • Mieter zahlt und meldet sich nicht


    Moin,


    folgendes Problem:


    Sachverhalt: seit September 2010 keine Zahlung der monatlichen Miete . Keine Kontaktaufnahme des Mieters trotz Hinterlassen von Nachrichten auf der Mailbox und Einwerfen von Briefen in den Briefkasten(durch Boten dokumentiert).
    Am 18.11.10 Mahnung mit Fristsetzung und Ankündigung von fristloser und ordentlicher Kündigung; 09.12.10 fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung zum 31.12.10(unter hinzunahme eines Vermieterschutzbundes)– keine Reaktion des Mieters.


    Ziel: schnellstmöglich über die Wohnung zu verfügen, um sie weiter zu vermieten.


    Fragen:
    Hat der Vermieter das Recht, zwei mal im Jahr die Wohnung zu besichtigen? - wenn ja, der Mieter aber nicht reagiert, welche Möglichkeit hat man als Vermieter?


    Es handelt sich um eine Einraum-Dachgeschosswohnung in einem alten Mehrfamilienhaus. Aufgrund der langen Kälteperiode befürchtet der Vermieter mögliche Schäden in der Wohnung(bei Abwesenheit wird der Mieter kaum heizen). Hat der Vermieter das Recht, die Tür öffnen zu lassen und nachzusehen?


    Die Wohnung ist fristlos gekündigt, darf der Vermieter die Tür öffnen, das Schloss austauschen, in einer Nachricht an der Tür dem Mieter mitteilen, dass er binnen einer Woche sich bei dem Vermieter zu melden und dann die Wohnung zu räumen hat und bei Nichtmelden, bzw. -räumen der Vermieter die Gegenstände verwertet?
    Falls dieses Vorgehen nicht rechtmäßig ist, mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste der Vermieter eventuell rechnen?


    Wird das „Berliner Modell“ in Bremen praktiziert? Wie lange dauert es, bis der Gerichtsvollzieher tätig wird? Wie hoch sind die ungefähren Kosten?


    Ich weiss, dass einige Fragen hier im Thread teilweise schon beantwortet wurden, aber seit dem erstellen des Threads ist ja einiges Wasser die Weser heruntergeflossen. In was für einem Rechtsverhältnis stehen beide Parteien nun eigentlich? Wenn die fristlose Kündigung gültig ist, und der Mieter sich gar nicht meldet, ist das Mietverhältnis doch nicht mehr existent, oder?


    greetz

  • Re: Mieter zahlt und meldet sich nicht


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    (unter hinzunahme eines Vermieterschutzbundes)– keine Reaktion des Mieters.


    Dort bekommst du definitive und konkrete Aussagen. Bei solch wichtigen Dingen ist ein Telefon-Forum nicht die beste Wahl!

  • da hast Du Recht, aber hier sind viele Menschen mit einem grossen Erfahrungsschatz unterwegs.
    Wahrscheinlich wird es ohne juristische Unterstützung nicht gehen, aber Anregungen können ja nicht schaden. Über das Telefonbuch wurden die Eltern des Mieters ausfindig gemacht, und kontaktiert. Der Mieter hat den Kontakt zu denen zur Zeit unterbrochen, und den Vorschlag das sie uns bei einer Räumung unterstützen haben sie leider abgelehnt, da es so ein Verhalten Ihres Bengels schon mal gab, und sie jetzt keine Lust auf die selbe Aktion nochmals haben. Ich bin nebenbei für die Vermieter als Ansprechpartner vor Ort tätig, daher kümmere ich mich mit darum. Aber ich treffe den Herren leider nie an. Und nun ist guter Rat halt teuer, denn die bis jetzt entstandenen Kosten werden sicherlich nicht erstattet werden, und daher soll nicht noch mehr Geld verbrannt werden...

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