100 bei nässe... gilt das auch für nebel?

  • Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    Das Zusatzschild "Bei Nässe" ist dann wirksam und gültig, wenn die gesamte Fahrbahn einen Wasserfilm aufweist.


    Richtig. Und wieviele mm das sein muß, darüber streiten sich dann die Gerichte.


    Deshalb stehen die Schilder auch oft auch an Hightech Straßenbelägen, wo man sich fragt, wieso es gerade aus Eimern schüttet, aber auf dem Straßenbelag nicht eine einzige Pfütze zu sehen ist. Wenn es die Drainage wirklich nicht mehr schafft, sind die nämlich höllsch gefährlich, weil nicht nur 1 oder 2 mm Wasser unter dem Reifen ist, sondern viel viel mehr.

  • IMHO kann man bei Nebel soagr sagen:
    Sichtweite in Meter = Maximale Geschwindigkeit in Km/h.


    Es macht auch wenig Sinn, bei 51 Metern Sichtweite, volles Rohr zu rasen, und bei minimal weniger, dann plötzlich 50 zu fahren.
    Und bei 20 Miter Sicht (wenn sowas mal vorkommt) sind sogar 50 zu schnell.


    Aber ich denke, bei Nebel, ist sowiso die Straße meißt nass, so Daß sich das eventuell doch als Nässe auslegen lässt.

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  • Zitat

    Aber ich denke, bei Nebel, ist sowiso die Straße meißt nass, so Daß sich das eventuell doch als Nässe auslegen lässt.


    Warum sollte das so sein? Nebel tritt u.a. auf, wenn morgens Wiesen und Auen feucht sind. Das bedeutet längst nicht, daß die Straßen auch nass sind. Woher denn zwingend? Die Feuchtigkeit der Wiesen kommt aus dem Boden! Bei Asphalt dürfte das nicht ganz so wahrscheinlich sein. ;)
    Nein, Nebel ist Nebel, Nässe ist Nässe, auch wenn beides zur gleichen Zeit auftreten kann.


    Bei so manchen Fragen frage ich mich, wie man eigentlich den Führerschein bekommen hat? :rolleyes:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Nässe wird definiert als stehendes Wasser auf der Fahrbahn!
    Das heißt aber nicht "feucht", sprich wenn die Fahrbahn etwas "naß" ist!
    Also wenn es ein ganz bissel Sprühregen ist, ist es keine "Nässe"


    Bei Nebel darfst du als Höchstgeschwindigkeit 50 % der Sichtweite fahren, damit du auch bei Hindernissen, bzw. Gegenverkehr rechtzeitig zum stehen kommst!


    v.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Unsere örtliche Polizei hat es sich sogar zur Aufgabe gemacht, nach Regenschauern (also sehr viel Wasser :D ) auf unserer Autobahn zu blitzen.


    Glaubt mir, das ist ein Gewinngeschäft ohne Ende... :flop:


    Wenn du bei Nebel mit überhöhter Geschwindigkeit von einem Polizisten erwischt wirst, wird es teuer...und Lappen weg ...


    Siehe einen Bericht der Arag: Zitat:


    „Klassische“ Beispiele grober Fahrlässigkeit sind überhöhte Geschwindigkeit bei Nebel mit Sichtweite unter 30 Metern (OLG Nürnberg, Az.: DAR 89,349)


    Ergo: Vorsicht bei Nebel und Nässe !!!!


    :p


    MfG Patrick

    Ich habe eine Diät gemacht und fettem Essen und Alkohol abgeschworen - in zwei Wochen verlor ich 14 Tage!


    [small] - Joe E. Lewis - [/small]

  • Wenn mich die Polizei "nach" einem Regenschauer blitzen würde, mit der Begründung ich hätte bei "Nässe" die Geschwindigkeit nicht eingehalten, würde das direkt zum Anwalt gehen! Denn Nässe ist kein definierter Ausdruck laut StVo!! Die StVO sagt dazu nur folgendes:"Das Zusatzschild 'Bei Nässe' ist wirksam und gilt dann, wenn die gesamte Fahrbahn einen Wasserfilm aufweist" Aus diesem Grunde haben sich bereits mehrere Gerichte mit dem Thema beschäftigt! Ich habe mal kurz geschaut und folgendes der Rechtsprechung gefunden:


    (BGHSt 27, 318 = NJW 78, 652 = StVE Nr. 11). 'Nässe' besteht hiernach dann, wenn Struktureinzelheiten der Fahrbahnoberfläche nicht mehr erkennbar sind. BayObLG VRS 53, 144; Bouska VD 77, 74, 161, 193; 78, 9; bzw. OLG Celle VRS 53, 128). Voraussetzung ist deutliche Nässe der gesamten Fahrbahn (BGHSt 27, 318 = NJW 78, 652 = StVE Nr. 11), sie darf nicht nur feucht oder tellenweise naß sein (Spurrillen) (OLG Hamm VRS 53, 220 = StVE Nr. 8). Das Schild gilt bei Regen beliebiger Stärke und kurz danach. Für die Rechtsprechung (OLG Celle VRS 53, 128 - Az. 1 SS WI 553/76) "nicht klar und eindeutig genug, um eine Zuwiderhandlung gegen die bedingte Geschwindigkeitsbegrenzung als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können".


    (der untere Teil, die Urteile, stammt aus einem Rechtsforum, war selber zu faul zum nachschlagen)

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Gibt es in Deutschland eine ältere unklare Rechtsauslegung als "Nässe" auf der Fahrbahn? Ich glaube nicht.


    Bei diesem großen Spielraum ist die Willkür in gewisser Weise doch schon absehbar. In einem Verkehrsmagazin wurd "Nässe" damit definiert, dass das vorausfahrende Fahrzeug eine derartige Gischt erzeugt, dass die eigene Windschutzscheibe nass wird. Andere Aussagen sind wieder dahingehend, dass es nass ist, wenn die Reifenspuren des Vorausfahrenden auf dem Asphalt sichtbar sind.


    Aber wie definiert es jetzt Hauptwachtmeister Müller in Hamburg?
    Genauso wie Hauptkommissarsanwärter Schneider in München?


    Eher nicht.


    Ein uraltes, typisch deutsches Thema, um welches sich sicher noch einige Generationen nach uns streiten werden. Es sei denn, die EU schreitet mal ein und findet eine in der gesamten EU gültige Regelung - das wäre dann auch mal was Positives aus Brüssel und nicht immer nur eine Beschneidung nationaler Rechtsprechung.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Bei diesem großen Spielraum ist die Willkür in gewisser Weise doch schon absehbar. In einem Verkehrsmagazin wurd "Nässe" damit definiert, dass das vorausfahrende Fahrzeug eine derartige Gischt erzeugt, dass die eigene Windschutzscheibe nass wird. Andere Aussagen sind wieder dahingehend, dass es nass ist, wenn die Reifenspuren des Vorausfahrenden auf dem Asphalt sichtbar sind.


    Schon richtig, aber was irgendwelche Wachtmeister oder Zeitschriften definieren ist mir ziemlich schnuppe! Ich halte mich da ehr an die allgemeingültige Urteile der Gerichte und die sind sich da mehr oder minder einig!

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Ich kann aber nicht verstehen, wenn die Sachlage doch so unklar ist, warum dann trotzdem bei wirklich "nasser" Fahrbahn geblitzt wird.
    Da sind doch bestimmt schon Opfer gegen vorgegangen und es wird trotzdem noch gemacht... :confused:


    MfG Patrick

    Ich habe eine Diät gemacht und fettem Essen und Alkohol abgeschworen - in zwei Wochen verlor ich 14 Tage!


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  • Hallo,


    wenn du mit 100 bei Nebel fahren willst, musst du 200 m weit "klar" sehen können. Da sind immerhin 4 Leitpfähle weit.


    Bei der nicht definierten Nässe würde ich generell langsam machen.


    Die Strassen in D werden immer schlechter und die Aquaplaninggefahr immer grösser!


    Gruss
    tector

    Gruss tector
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