ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
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Frage hierzu: ist das Deine einzige Sparform oder eine von mehreren? ...
Nein, ich schrieb ja, dass die LVen zum sicherheitsorientierten Teil meines Portfolios gehören. Daneben existiert natürlich auch ein Investment in risikobehaftete(re) Anlageformen, deren Komplexität sich an der Zeit und der Lust orientiert, die ich für deren Verwaltung aufwenden kann/will.
Das war aber auch schon damals so, als die Investition in LVen anstand. Bereits vor Abschluss meiner ersten LV bestand ein Wertpapierdepot, welches zu dieser Zeit aus Aktien bestand. Es existierte also keinerlei Anlass, mir von konservativen Anlageformen abzuraten.
Das einzige, was ich wirklich noch nie hatte, sind Beteiligungen am grauen/unregulierten Kapitalmarkt, wie PROKON sie repräsentiert. Hier stehen Ertragschancen auch bei scheinbar lukrativer Rendite aus meiner Sicht in keinem Verhältnis zum (wenn zunächst auch nur theoretisch) bestehenden Risiko eines Totalverlusts. Letzteres nähme ich insbesondere dann nicht in Kauf, wenn kein geregelter Markt existiert, an dem man sich ad hoc von solchen Anlagen trennen kann.
In dessen Fehlen besteht ja der leidvolle Charakter von Anlagen am grauen Markt. Wird hier öffentlich bekannt, dass das Schiff dem Untergang geweiht ist, haben sämtliche Rettungsboote längst abgelegt. Die verbliebenen Anleger sind dazu verdammt, ohnmächtig mit anzusehen, wie das Schiff ins schlingern gerät und sein Schicksal nur noch durch Faktoren beeinflusst wird, auf die der einzelne Anleger keinen Einfluss (mehr) hat. Schlimmstenfalls säuft das Schiff langsam und unaufhaltbar ab.
Das ist aber das spezielle an einem Markt, der entgegen landläufiger Ansicht durchaus seine Berechtigung hat. Der Gesetzgeber muss nicht alles und jedes regeln. Für wichtig hielte ich nur, dass am ungeregelten Markt nur diejenigen handeln, die das auch explizit wünschen. Für mich schaut es momentan nämlich so aus, dass vielen PROKON-Anlegern überhaupt nicht bewusst war, sich in einem Markt ohne die üblichen Schutzmechanismen zu bewegen. Und hier sehe ich durchaus ein Versäumnis des Gesetzgebers, dem es freisteht, eine Verpflichtung zur Aufnahme eines fett, kursiv oder GROSS gefassten Hinweises in die Hochglanzprospekte gesetzlich festzuschreiben.