Der Polizeivizepräsident Daschner vor Gericht - Foltervorwürfe.

  • Vielleicht könnt ihr euch ja noch erinnern.


    2002 wurde der Sohn der Familie Metzler entführt und später getötet. Das Geständnis wurde durch Androhung von Folter "erpresst", wenn man das so sagen kann.


    Heute steht/stand der damalige Kommisar + der Polizeivizepräsident vor Gericht, weil sie


    Zitat

    dem Tatverdächtigen 27-jährigen Jura-Studenten die Zufügung von Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den wahren Aufenthaltsort des drei Tage zuvor entführten elfjährigen Kindes nennen würde.


    Quelle: http://www.rp-online.de/public…/justiz/deutschland/69172


    Was haltet ihr von der ganzen Aktion?


    Ist die Handlung in dem Fall rechtfertigt? Ich bin mir da ziemlich unschlüssig, was die Sache angeht.


    Gruß,
    Dominik

  • Ja, das ist in der Tat ein sehr heikles Thema.


    Auf der einen Seite scheint es in diesem konkreten Fall gerechtfertigt gewesen zu sein, da die Polizisten zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht wußten, dass der kleine Junge schon tot war und eigentlich nur schnellstmöglich an die Information über den Aufenthaltsort des Jungen kommen wollten.


    Natürlich darf es keinen Freibrief für diese Maßnahme geben! Denn der Mißbrauch wäre mit Sicherheit groß!


    Bin gespannt, wie das Urteil ausfällt.

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Verständlich mag es in manchen Fällen schon sein, aber dennoch darf es natürlich in Rechtsstaaten keine Folter geben. Auch nicht ein bißchen Folter.


    Und daß es im Fall Daschner wohl keineswegs die ultima ratio war wie er es gerne darstellt, scheint sich auch nach und nach herauszukristallisieren.

  • Was sich da genau abgespielt hat wissen wohl nur die Beteiligten, aber wenn es sich "nur" um Folterandrohung handelt, und wenn ein Leben dadurch möglicherweise gerettet werden kann, dann ist es imho durchaus gerechtfertigt und vertretbar.


    Stellt euch vor, durch die Info hätten sie den Jungen lebend gefunden und retten können, da hätte es diesen Prozess jetzt wahrscheinlich nie gegeben.


    Wohlgemerkt ich rede nur von Folderandrohung in Extremfällen, wenn tatsächlich irgendeine Form von Folter mit ins Spiel kommt, sieht die Sache schon ganz anders aus.

    I scrutinize therefore I am

  • So wie es scheint, hat er wohl doch nicht alle legalen Mittel ausgeschöpft so dass es keine Ultima Ratio war. Ich denke, dass einiges hinter verschlossenen Türen in Deutschland passiert, neu ist nur, dass es hier schriftliche Aufzeichnungen dazu gab.


    Es ist halt das Problem, was man unter Folter versteht: Das Extrem ist im Iraq zu sehen und auf Guantanamo zu sehen. Wenn es allerdings um Leben und Tod geht (und alles legal mögliche ausgeschöpft wurde), würde ich es nicht als Folter empfinden, wenn man den Verdächtigen (hier war es ja sogar der Täter) unter Druck setzt

  • Zitat

    Original geschrieben von Vampyre
    Wohlgemerkt ich rede nur von Folderandrohung in Extremfällen, wenn tatsächlich irgendeine Form von Folter mit ins Spiel kommt, sieht die Sache schon ganz anders aus.


    Nur hat die Sache einen haken:
    Wenn in solchen Extremfällen, Folter angedrpht, werden dürfte, aber nicht vollzogen werden darf, dann hat das ganze wenig Sinn.
    Denn spätestens nach diesem Prozess weiß das dann jeder, und wenn es dann zu so einen Fall kommt, dann kann der Mensch sich problemlos zurücklehnen, und sagen: "Ja droht ruhig mit Folter, interresiert mich mich nicht, denn durchführen dürft Ihr sie ja doch nicht".


    Folglich ist die Androhung von Folter nur Sinnvoll, wenn auch die Möglichkeit besteht, daß die Folter durchgeführt wird.


    Und da, wie schon erwähnt, in einem Rechtsstaat kann es keine Folter geben, und damit natürlich auch keine Androhung derselben.


    Also würde ich generell die Androhung der Folter auch nicht zulassen, andererseits könnte man in diesem Fall von einem "Rechtfertigenden Notstand" Sprechen.


    Daher ist es schwer hier ein Urteil zu finden. Sicher, es bestand die Chance, den jungen lebend zu finden, aber kann man dann in jedem ähnlich gelagertem Fall auch so verfahren? Kindesentführungen gibt es ja in Deutschland (leider) nicht nur dieses eine Mal. Was den Sachverhalt sicherlich kompliziert.

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  • Wie hieß es im Fernsehen so schön:
    Menschlich verständlich - rechtlich verboten!


    Jedem normalen Menschen geht bei dem Verbrechen der Hut hoch, aber dieses Mittel ist dann doch Fehl am Platze. Auch unter Berücksichtigung aller Bedingungen und Aspekte.


    Um die menschliche Gefühlsseite ein wenig ins Lot bringen, überlegt Euch am Besten Ihr werdet verhaftet (unschuldigerweise) und man presst unter der Androhung von Folter ein Geständniss aus Euch heraus.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Folter sollte niemals staatlich erlaubt sein. Egal unter welchen Umstaenden.
    Es gibt ja das beruehmte "ticking bomb scenario". Irgendwo im Land liegt eine Bombe, man hat den Taeter, aber der verraet den Ort nicht. Darf die staatliche Gewalt (Poizei, Staatsanwalt...) diesen - um viele unschuldige Menschen zu retten - foltern?
    Meiner Meinung nach ein klares Nein.


    Man wuerde durch Erlaubnis staatlicher Folter, egal unter welchen Umstaenden, etwas lostreten, was man niemals kontrollieren koennte.


    In der FAZ hat vor einiger Zeit ein Professor aus Bochum (Datum weiss ich nicht mehr) einen Leitartikel hierueber geschrieben, dem ich mich inhaltlich anschliesse.


    Quintessenz war, das Folter niemals erlaubt sein darf. Wenn eine drastische Situation wie oben beschrieben eintritt, wird sich jemand finden, der die Grenze ueberschreitet und "das Noetige tut". Dieser muss sich aber bewusst sein, dass seine Taten illegal sind und er dafuer bestraft wird.
    Diese drohende Bestrafung ist der einzige Schutzwall, um willkuerliche Folter zu verhindern.


    Wenn also sehr viel auf dem Spiel steht, wird es immer jemanden geben, der bereit ist geltendes Recht zu brechen und auch die Strafe auf sich zu nehmen. Es darf aber niemandem (auch keiner staatlichen Institution) jemals a priori ein Recht auf Folter eingeraeumt werden.


    In unserem Staat hat dieser das Gewaltmonopol inne. Damit dieses Monopol aber gerechtfertigt werden kann, muessen an die Ausuebung dieser Gewalt sehr hohe Huerden angelegt werden. Diese Huerden sind die ersten Artikel unserer Verfassung. Meiner Meinung nach ist hier ein absolutes Folterverbot eingeschlossen.

  • Zitat

    Menschlich verständlich - rechtlich verboten!


    Dem ist nichts hinzuzufügen. In einem Rechtsstaat gibt es nicht den geringsten Raum für Folter. Ohne wenn und aber.

  • Zitat

    Original geschrieben von holden
    Folter sollte niemals staatlich erlaubt sein. Egal unter welchen Umstaenden.
    Es gibt ja das beruehmte "ticking bomb scenario". Irgendwo im Land liegt eine Bombe, man hat den Taeter, aber der verraet den Ort nicht. Darf die staatliche Gewalt (Poizei, Staatsanwalt...) diesen - um viele unschuldige Menschen zu retten - foltern?
    Meiner Meinung nach ein klares Nein.


    Erinnert an die Serie 24 :rolleyes:;)

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