Frage zur KFZ-Haftpflicht

  • Naja, bei meinen Fahrkünsten... :D :rolleyes: Das liegt aber daran, dass ich seit 4 Jahren kaum noch zum Autofahren komme. :(


    Sinkt die SF den wirklich soooo schnell? Gut, dann sieht das ganze ja schon anders aus.


    @ SirShagalot
    Och, mit einem Mercedes-Coupé würd ich mich schon zufrieden geben. :cool: ;)
    140% bekomme z.B. bei HUK24. Hab mal deren Online-Rechner benutzt. Ich bin 23 und hab den Führerschein seit fast 6 Jahren. Daran wirds wohl liegen. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Cyber84
    Stimmt das? Fällt die Versicherung am Anfang wirklich so schnell? Bin ich wirklich, unfallfreie Fahrt vorrausgesetzt, innerhalb von einem Jahr bei 85%?
    Wie lange dauert es denn, bis man bei run 50% oder tiefer ist?

    Müsste jetzt selber nochmal nachsehen, aber bin mir recht sicher, daß es so war: 140% bei der Versicherung der Eltern eingestiegen - nach 6 Monaten auf 100% runter, dann noch 12 Monate später (evtl. auch 6 Monate) gehts auf 85%. Dann sind die Sprünge allerdings etwas kleiner von Jahr zu Jahr - also ganz normal. Am besten mal bei der jeweiligen Versicherung nachfragen.


    Kleiner Nachtrag der Vollständigkeit halber: Schadenfreiheitsklasse ist bei Haftpflicht und Kasko getrennt, d.h. auch wenn man ein "kleines billiges" Auto auf sich anmeldet und die Haftpflicht-Versicherung "runterfährt", bleibt solange man keine Kasko zusätzlich macht, noch die Kasko "oben". Ist vielleicht nicht jedem klar, der mit dem Gedanken spielt. Allerdings wird man bei einem alten Auto nicht jeden Kratzer über die Kasko abrechnen - anders als beim ersten "richtigen" Auto.


    €dit: Stefan: Gilt das nur für Geschäftswagen oder auch wie in diesem Fall bei einer Zweitwagenversicherung auf die Eltern?

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    (...) Stefan: Gilt das nur für Geschäftswagen oder auch wie in diesem Fall bei einer Zweitwagenversicherung auf die Eltern?


    Da bin ich mir eben nicht ganz sicher - ich meine, dass es so ist, kann es aber nicht 100% bestätigen.



    Stefan

  • Ach ja, wo ich das mit dem Frühjahr lese... die 6 Monate bis man auf 100% fällt gilt bei vielen Versicherungen nach dem Kalenderjahr. d.h. die Abstufung ist normalerweise erst zum 1.1. oder 1.7. nach Ablauf der 6 Monate fällig.


    Wie gesagt: Am einfachsten mal deinen Elternteil bei der Versicherung anrufen lassen und gezielt nachfragen. ;)


    Stefan: Hatte das ehrlich gesagt anders in Erinnerung. Deshalb die Frage. Viele melden ja den Zweitwagen "für alle Fahrer" an, so daß die Versicherung an sich nicht sicher weiß, daß die Tochter/ der Sohn ständig mit dem Auto unfallfrei rumkurvt. In dem Fall würde es ja keinen Sinn machen, ihr/ihm die niedrigeren Prozente zu gewähren. Könnte ja jeder kommen und behaupten, er wäre damit gefahren. Muß mich da nochmal genauer informieren. ;)

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Hallo!
    Ich ( nun 34 ) hab meinen PKW immer über meine Schwester versichert. Diese ist Beamtin und hat seit dem sie verheiratet ist keinen eigenen PKW mehr. Ich hab ihr die Prozente "heruntergefahren" und nach Beamtentarif wohl auch einige DM oder später Euro gespart. Man kann auch die Prozente umschreiben lassen aber nur wie in deinem Fall bei Eltern auf Kindern ( würd mich mal bei den Versicherungen erkundigen)
    Bei meinem Fall ging das auf jedenfall nicht und wir sind froh das meine Frau ihren PKW immer auf sich angemeldet hatte und wir nun für unsere weiteren PKWs ihren Prozentsatz nutzen!!


    Ich möcht nicht wissen was ich bezahlen müsste wenn ich ein Auto auf meinen Namen anmelde!

    Wolli-Holzwurm

  • Habe ich auch irgendwelche Vorteile, wenn ich angebe, das ich aktuell im Fuhrpark einer Klinik meinen Zivi mache und in diesem Jahr etwa 50.000 km fahre/gefahren bin ... Mit einem Nachweiß, das es unfallfrei war natürlich. Zusätzlich habe ich noch an Fahrsicherheitstrainings teilgenommen - hm.
    Mal schauen, wie ich das nächstes Jahr alles geregelt bekomme.

  • Ich habe mal ein bisschen auf unserem Server gestöbert, der Versicherung meines Geschäftswagens gegenüber bin ich explizit als Fahrer benannt und stehe momentan bei 60% (nach 2,5 Jahren). Dieser Schadenfreiheitsrabatt "gehört mir".


    Wenn man nicht explizit als Fahrer angegeben ist, klappt es also anscheinend mit dem SF nicht.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Wenn man nicht explizit als Fahrer angegeben ist, klappt es also anscheinend mit dem SF nicht.

    Danke für deine Mühe! So macht das natürlich Sinn. Dürfte dann wohl auch ähnliche Fragen beantworten. ;)


    Cyber84: Dürfte auch dir helfen einzuschätzen, ob es dir was bringt. Bis auf das Fahrsicherheitstraining, dürfte der Rest die Versicherung wohl wenig interessieren - außer du bist explizit als Fahrer gemeldet.

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Kleiner Nachtrag der Vollständigkeit halber: Schadenfreiheitsklasse ist bei Haftpflicht und Kasko getrennt, d.h. auch wenn man ein "kleines billiges" Auto auf sich anmeldet und die Haftpflicht-Versicherung "runterfährt", bleibt solange man keine Kasko zusätzlich macht, noch die Kasko "oben". Ist vielleicht nicht jedem klar, der mit dem Gedanken spielt. Allerdings wird man bei einem alten Auto nicht jeden Kratzer über die Kasko abrechnen - anders als beim ersten "richtigen" Auto.


    €dit: Stefan: Gilt das nur für Geschäftswagen oder auch wie in diesem Fall bei einer Zweitwagenversicherung auf die Eltern?



    stimmt nicht, wenn man vorher keine VK hatte, bekommt man in der VK dieselbe SF klasse wie in der haftpflicht

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Kleiner Nachtrag der Vollständigkeit halber: Schadenfreiheitsklasse ist bei Haftpflicht und Kasko getrennt, d.h. auch wenn man ein "kleines billiges" Auto auf sich anmeldet und die Haftpflicht-Versicherung "runterfährt", bleibt solange man keine Kasko zusätzlich macht, noch die Kasko "oben".


    Der Vollständigkeithalber solltest du aber auch dazu sagen dass man die Haftpflicht- also auch Vollkasko runter fahren kann - die Teilkasko bleibt davon aber unberührt! Bei der Teilkasko kann man keinen SFR erfahren.


    katinka:


    Ich würde den Wagen auf deinen Vater als Zweitwagen anmelden, und später die Prozente von Ihm übernehmen. Dabei solltest du allerdings drauf achten dass dein Vater sowohl als VN als auch Fahrzeughalten engetragen wird. Denn manche Versicherer verlangen einen kleinen Aufschlag bei der Prämie wenn VN ungleich Fahrzeughalter ist. Und natürlich sollte dein Vater dich in den Benutzerkreis einschliessen, um Problemen bei der späteren Übertragung des SFR, sowie Schadensfällen aus dem Weg zu gehen.
    Die Versicherer welche einen Zweitwagen in der selben SF-Klasse einstufen wie den Erstwagen, verlangen alle dass der Zweitwagen ausschließlich von Personen >23 (bzw. 25) Jahren, und nur vom Halter des Erstwagens gefahren werden darf. Du müsstest dich also auf 140% einstellen.

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