Re: geldbeutel in arbeit verloren
OT: Sorry, aber ich muss jetzt mal eben was loswerden.
Beim Titel hab ich mich ja weggelacht. :p
Dachte zuerst du wärst vom Beruf Gynäkologe ![]()
Nix für Ungut, aber in Arbeit verloren ist einfach nur klasse ![]()
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BTT!
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Re: geldbeutel in arbeit verloren
OT: Sorry, aber ich muss jetzt mal eben was loswerden.
Beim Titel hab ich mich ja weggelacht. :p
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Arbeitsgeginn: Gelbeutel wird mit Wechselgeld gefüllt.
Während der Arbeit: Getränke werden über ein Boniersystem festgehalten
Arbeitsende: Wechseldgeld+Bon´s= Betrag vom Kellner zurückzugebe. Rest = Trinkgeld
Fehlbetrag: Ist vom Kellner draufzulegen. Meistens zumindest. Einen 5er oder so kann man schon mal durchgehen lassen.
Geldbeutel gestohlen: Ist für mich zumindest grob fahrlässig.
Ein Geldbeutel muss immer entweder hinter dem Tresen deponiert werden oder in einer Schublade verschlossen werden. Oder er wird am Mann getragen. Also hinten in der Hose oder am Geldbeutelhalter der Schürze etc.
Ich kenne keinen Gastronomen der so etwas (in der Größenordnung) ersetzt oder durchgehen lässt.
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Wenn einer Bedienung bei Aldi die Kasse geklaut wird (vielleicht nicht ganz so heimlich wie in einer Bar) dann wird sie sicherlich nicht haften müssen.
Warum dann dieses Beispiel? Ist doch überhaupt nicht vergleichbar... Wenn bei Aldi eine Kasse geklaut wird, wird i.d.R. eine Androhung von Gewalteinwirkung vorliegen und keine Fahrlässigkeit... :confused:
ZitatWie gesagt es kommt darauf an, ob er fahrlässig gehandelt hat, oder ob wirklich jemand die Chance genutzt hat und das kleine Kettchen (was ja meistens daran befestigt ist) durchtrennt hat
Eben damit gibst Du ja die Antwort selbst und deshalb war Dein Posting oben auch Quatsch - Sorry!
Denn:
ZitatOriginal geschrieben von hydranz
am letzten samstag ist mir bei meiner arbeit als barkeeper in einer discothek vom thresen mein bedienungsgeldbeutel mit etwa 1200 euro geklaut worden.
Re: geldbeutel in arbeit verloren
ZitatOriginal geschrieben von hydranz
hallo liebe tt-gemeinde,
am letzten samstag ist mir bei meiner arbeit als barkeeper in einer discothek vom thresen mein bedienungsgeldbeutel mit etwa 1200 euro geklaut worden. gibt es irgendeine moeglichkeit die angelegenheit ueber eine versicherung laufen zu lassen (haftpflicht, ...)
Weil 1200 euro zu blechen tut dann doch ganz schoen weh.
danke fuer eure tipps
hyd
ist zwar n bisschen OT und hilft auch nicht viel weiter, aber in welcher disco ist das noch heutzutage so, dass man mit bargeld zahlt? also mir ist bisher nur das scheckkartensystem bekannt, bei dem sowas wie dir nicht passieren kann. ich würde dies dem arbeitgeber zu schulden kommen lassen, es sei denn du hast das geld wirklich auf dem thresen liegen lassen, aber für diebstahl müsste er haften, wenn man in seiner disco mit bargeld zahlen kann und nicht erstmal mit scheckkarte alle getränke kauft und hinterher über einen "schalter" am ausgang alles dann in bargeld kassiert. ist n blödes system, so wie das in deiner disco gehandhabt wird.
Re: geldbeutel in arbeit verloren
ZitatOriginal geschrieben von hydranz
hallo liebe tt-gemeinde,
am letzten samstag ist mir bei meiner arbeit als barkeeper in einer discothek vom thresen mein bedienungsgeldbeutel mit etwa 1200 euro geklaut worden. gibt es irgendeine moeglichkeit die angelegenheit ueber eine versicherung laufen zu lassen (haftpflicht, ...)
Weil 1200 euro zu blechen tut dann doch ganz schoen weh.
danke fuer eure tipps
hyd
Wenn keine besonderen Abdreden zwischen dir und deinem Arbeitgeber bezüglich dem Kassenbestand getroffen wurden, gelten die Grundsätze des "innbetrieblichen Schadensausgleichs".
Konkret heißt das, wenn du dem Arbeitgeber bei Pflichtverletzung des Dienstvertrages oder aus Delikt haften musst, und dein Verschulden grobe Farhrlässigkeit umfasst, es i.d.R auf eine Schadensteilung zw. AN und AG im Verhältnis 50/50 hinauslaufen dürfte.
Bei leichter Fahrlässigkeit würdest du dem AG dagegen nicht haften...
Re: Re: geldbeutel in arbeit verloren
ZitatOriginal geschrieben von ThunderHawk
ich würde dies dem arbeitgeber zu schulden kommen lassen ... aber für diebstahl müsste er haften, wenn man in seiner disco mit bargeld zahlen kann und nicht erstmal mit scheckkarte alle getränke kauft und hinterher über einen "schalter" am ausgang alles dann in bargeld kassiert. ist n blödes system, so wie das in deiner disco gehandhabt wird.
Meinst Du das ernst? :confused:
Dein System ist zwar besser, aber daraus jetzt Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu konstruieren finde ich völlig aus der Luft gegriffen.
Um im obigen Beispiel zu bleiben: Wenn die Aldi-Kassiererin ihre Kasse "verliert" soll sie dann Aldi belangen, nur weil man dort nicht mit Kreditkarte bezahlen kann? ![]()
Re: Re: geldbeutel in arbeit verloren
ZitatOriginal geschrieben von booner
Konkret heißt das, dass du dem Arbeitgeber wegen Pflichtverletzung des Dienstvertrages haften musst, wobei dein Verschulden grobe Farhrlässigkeit umfassen dürfte. Bei grober Fahrlässigkeit läuft es i.d.R auf eine Schadensteilung zw. AN und AG im Verhältnis 50/50 hinaus.
AFAIK kommt die anteilige Haftung des Arbeitgebers im innerbetrieblichen Schadensausgleich nur bei "normaler" Fahrlässigkeit zum Tragen, während bei grober Fahrlässigkeit der AN nur dann u.U. nicht vollumfänglich haftet, wenn die Tätigkeit an sich mit einem sehr hohen Risiko behaftet ist (z.B. Tanklaster fahren
) und mögliche Schäden in keinem Verhältnis zum Einkommen und der wirtschaftlichen Situation des Arbeitnehmers stehen...
Haftpflicht ist aussen vor, da diese nicht bei Schäden bei der Arbeitsausübung zahlt, auch Freundschaftsdienste sind nicht durch eine haftplficht gedeckt, da es sich um Gefälligkeitsschäden handeln würde.
Seit Sept. 1993 hat der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes die Grundsätze zur Haftung der Arbeitnehmer neu definiert. Die Haftungsbeschränkung bei "gefahrgeneigter Arbeit" ist künftig auf alle Tätigkeiten übertragbar.
Nach diesem "geltenten Recht" haftet ein AN gegenüber dem AG wie folgt:
Bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz hat der AN in aller Regel den gesamten Schaden allein zu tragen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nicht. Bei normaler Fahrlässigkeit (Außerbetrachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt), so ist eine Haftungsquote zwischen AN und AG zu finden, wobei die Gesamtumstände von Schadenanlass und Schadenfolge nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutsbarkeitsgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen sind.
In Deinem Fall würde eventuell eine normale Fahrlässigkeit in Betracht kommen, so dass eine Quotelung zu finden wäre.
Hoffe dies hilft erstmal weiter ![]()
Re: Re: Re: geldbeutel in arbeit verloren
ZitatOriginal geschrieben von Bob_Harris
Meinst Du das ernst? :confused:
Dein System ist zwar besser, aber daraus jetzt Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu konstruieren finde ich völlig aus der Luft gegriffen.
Um im obigen Beispiel zu bleiben: Wenn die Aldi-Kassiererin ihre Kasse "verliert" soll sie dann Aldi belangen, nur weil man dort nicht mit Kreditkarte bezahlen kann?
ich kann mir gut vorstellen, dass mein beitrag sicher nicht zählt, was nun letztendlich das recht anbelangt, aber meiner persönlichen meinung nach muss ein discothekenbesitzer mit so einer situation rechnen, wenn er soviel bargeld im verlaufe des abends direkt in der disco freigibt. das ist doch ein gefundenes fressen für diebe. im aldi sieht die sache schon anders aus; da haben die kassierer keinen geldbeutel sondern eine komplette kasse, welche man nicht so ohne weiteres klauen kann. ein aldi ist zudem übersichtlicher; mehr licht, keine lichteffekte etc.
meinte ja auch in meinem vorhergehenden beitrag dass ich eigentlich nur allgemein meine meinung dazu äußern wollte.
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