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  • kurze Frage zu den Schecks die man als Prämie bekommt. Die Schecks sind ja auf den Werber ausgestellt, kann die trotzdem jemand anders einlösen,oder ist das dann an die person gebunden ?


    Gruß Yoda

  • Unsere Volksbank löst die auch ohne Unterschrift für jeden anderen ein... Das ist überhaupt kein Problem.

  • Meine Erfahrungen sehen da etwas anders aus. Hab mit meinem Bruder ein Abo abgeschlossen.
    Bei meinem Bruder kam nun ein so genannter ORDER Scheck an.Hier ist rechts am Scheck die rote Bezeichnung ORDER zu sehen.
    Versendet der Abodienst solche ORDER Schecks kann nur die darauf eingetragene Person den Scheck einlösen!!!


    Da ja innerhalb der Familie gabs da kein Problem und mein Bruder hat den Scheck bei seiner Bank eingereicht.


    Nichtdestotrotz, bei einem normalen V Scheck kann man ohne weiteres einen auf fremden Namen ausgestellten Scheck bei seiner Bank einreichen. Bei einem ORDER Scheck eben nicht.


    NUn aber weiter mit den Abo Tipps!!!

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  • Das mit dem Scheck stimmt so nicht. Der Empfänger des Orderschecks kann einfach auf der Rückseite unterschreiben und den Scheck dann an jede beliebige Person weitergeben, die ihn dann einlösen kann. Siehe hier.

  • Bei mir /uns gabs jedenfalls mit dem Orderscheck Probleme. Meine Bank wollte den nicht annehmen...Liegt zwar innerhalb der Familie, aber unterschiedliche Familiennamen..., nun musste mein Bruder bei seiner Bank 'ran


    In den entsprechenden Wiki Beiträgen steht ja drin, dass man mit Orderschecks höheren Verwaltungsaufwand hat, vielleicht hatte man daher wohl auch keine Lust sich damit zu beschäftigen.

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  • Also "meine" Sparkassenfiliale weiß davon auch nichts.
    Wollte einen V-Scheck meiner Mutter einlösen, sie hatte auf der Rückseite unterschrieben, aber auf mein Konto konnte ich es nicht einzahlen, sondern nur auf das meiner Mutter.
    Ist das generell so bei der Sparkasse oder habe ich nur eine "komische" Bearbeiterin erwischt?



    Edit:
    Danke schnapper für die Info. :top:

  • Beim Orderscheck muss immer derjenige auf der Rückseite unterschreiben, auf den der Scheck ausgestellt wurde.
    Reicht jemand anderes den Scheck bei seiner Bank ein, muss dieser erneut hinten unterschreiben (= zwei Unterschriften oder Indossamente auf der Rückseite).


    So muss jede Bank den Scheck zur Gutschrift aufs Konto annehmen, und es sollte auch funktionieren !

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