Schadenersatz von Telekom

  • Hat jemand Erfahrung mit Schadenersatzforderungen an die Telekom? Bei uns wurde im Frühjahr das Kabel vor dem Haus repariert und dabei der Abwasserkanal beschädigt. Nun war alles verstopft. Haben aufgegraben und die Telekom hat den Schaden begutachtet. Da nun zwischen den Jahren kein Bautrupp zur Verfügung stand, haben wir den Schaden selbst kurzerhand behoben. Kostenübernahme der Telekom wurde uns zugesichert. Wie hoch kann man den Stundensatz ansetzen?

  • Hi,
    erstmal herzlich willkommen bei TT!


    Ich würde einen Kostenvoranschlag eines Handwerkers einholen, diesen einreichen, MWST abziehen und gut sollte sein.


    Erscheint mir die logischste Lösung, auch für die Mitarbeiter der Telekom, die darüber entscheiden müssen.


    Viel Erfolg!


    greetz
    cm

  • Willkommen im Forum!
    muellix: Die Kosten für den Kostenvoranschlag (;)) musst imho aber du bezahlen, weil es ja "auch billiger gegangen wäre"...

  • Zitat

    Original geschrieben von muellix
    Ich würde einen Kostenvoranschlag eines Handwerkers einholen, diesen einreichen, MWST abziehen und gut sollte sein.

    Warum sollte er die MwSt abziehen? Er ist doch wahrscheinlich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt...? :confused:


    Ich würde aber auf alle Fälle erst einmal einen - zumindest halbwegs freundlichen - Brief an die Telekom schreiben und wenn sich da nix tut dann kann er immer noch einen RA einschalten. Ein bisschen Gedult brauchts auch noch, denn die Telekom hat Ihre Arbeitsgeschwindigkeit seit der Privatisierung nahezu unverändert beibehalten... :rolleyes:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Hi,


    naja, ich verstehe nicht warum hier gleich welche zum Anwalt raten. Bisher lief doch alles ok, oder? Wenn man von dem Schaden mal absieht, aber Fehler passieren. Der Anwalt ist zu diesem Zeitpunkt völlig überzogen, unnötig und teuer.


    Hol dir einen Kostenvoranschlag für das Ganze bei nem Handwerker und reich das bei der Telekom ein. Über die IHK kannst du, glaube ich, auch aktuelle Stundensätze der Handwerker bekommen. Zumindest ungefähr. Die kannst du dann als Ansatz nehmen. Für das Material die Rechnungen (Kopie) beilegen und gut ist.


    Wenn die dann rumzicken kannst du immer noch einen Anwalt einschalten. Weil, so wie man in die Wald ruft, schallt es zurück.


    Grüße und guten Rutsch


    Bastian

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Warum sollte er die MwSt abziehen? Er ist doch wahrscheinlich nicht Vorsteuerabzugsberechtigt...? :confused:


    (...)


    Hi,
    weil die Telekom wohl kaum eine Mehrwertsteuer zahlen will, die sie nicht als Vorsteuer absetzen kann.


    Ist bei Versicherungen (z.B. Autoschäden) ja mittlerweile üblich und würde ich einfach in meiner Kalkulation so einbeziehen.


    greetz
    cm

  • Re: Schadenersatz von Telekom


    Wozu Kostenvoranschlag und Mehrwertsteuerdiskussion?


    Der Themenersteller hat selbst Arbeitsstunden erbracht, welche er vergütet haben möchte. Es spielt keine Rolle, welche Firma wieviel für die Arbeiten berechnen würde. Die Frage ist:


    Zitat

    Original geschrieben von Jürgen59
    (...)Wie hoch kann man den Stundensatz ansetzen?


    Man konnte eigene Arbeitsleistungen früher mal mit 20,00 DM pro Stunde und Person gegenüber Versicherungen in Ansatz bringen, z. B. bei einem Hochwasserschaden, den man in Eigenleistung beseitigte (Reinigungsarbeiten). Zwischenzeitlich sind ggf. auch 15,00 EUR pro Stunde und Person angemessen. Ich würde es einfach mit diesem Betrag versuchen. Gekürzt wird der Betrag eh, wenn er nicht angemessen ist.


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Erstmal vielen Dank für die schnellen Reaktionen. Hätte nicht gedacht in so kurzer Zeit so viele Antworten zu bekommen.


    Also Rechtsanwalt brauch ich nicht, da Telekom zugesagt hat den Schaden zu bezahlen. Der Bruch der Leitung war genau unter dem geflickten Kabel. Und ein Tonrohr bricht nun mal nicht von alleine 1,50 m unter der Erde, zudem es auch noch die Muffe war.


    Wir hatten uns auch schon überlegt 20 € pro Stunde zu berechnen plus Materialkosten.


    Bin zwar Selbstständig, aber das Grundstück gehört mir privat. Also werde ich keine Mehrwertsteuer berechnen.


    Interessant wird vielleicht noch meine 2. Rechnung. Da das Rohr im August schon einmal verstopft war, ich 2 Spiralen von Nachbarn aufgearbeitet habe und die Sche.... kniehoch war bei Temperaturen um 30°. Wir haben die Leitung freibekommen und deshalb nicht so weit aufgegraben. Mal schauen, ob Sie die auch akzeptieren. 2. Rechnung deshalb, damit ich auf jeden Fall für diesmal das Geld bekomme. Mit der 2. werden wir uns warscheinlich streiten müssen.



    Gruß
    Jürgen

  • Zitat

    Original geschrieben von Jürgen59
    Bin zwar Selbstständig, aber das Grundstück gehört mir privat. Also werde ich keine Mehrwertsteuer berechnen.


    Darfst Du ja hier auch gar nicht.


    MwSt darf nur berechnet werden, wenn diese auch entsprechend abgeführt wird.
    Das tust Du ja in diesem Fall nicht.


    CH

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