SF-Klassen übertragen ( KFZ-Versicherung )

  • Hallo TT-ler,


    mal eine Frage an die Versicherungsexperten unter Euch:


    kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt ( SF-Klasse z.B. 10 ) an meinen Ehepartner übertragen/ umschreiben?


    Meine Frau hat seit 4 Jahren den Führerschein, da aber noch nie ein KFZ auf Sie zugelassen war hat sie noch keine grossen "Schaden freie Jahre" zusammengefahren. Ich glaube in Prozent fährt sie bei 125 % ( aufgrund des Besitzes des Führerscheins über die Jahre).


    Da ich kein Auto mehr benötige, aber einen SF Klasse von 10 habe, wollte ich evtl. meiner Frau diesen "Rabatt" übertragen.


    Geht das? Wenn ja wie geht sowas von Statten? Geht sowas nur bei einer Neuanmeldung eines KFZ oder Ummeldung ( wir wollten in der nächsten zeit ein neues KFZ anmelden )?


    Viele Grüße,
    thorty

  • Ein Brief an die Versicherung, mehr nicht! Ggf. musst Du es begründen, wenn Du den Wagen nicht ummeldest. Auf jeden Fall geht es. Ich habe es schon oft gemacht!


    Bei einigen Versicherungen verliert man dabei eine SF! Man kann das aber aushandeln! Ich habe schon manchmal SF5 von Anfang an ausgehandelt und dann einen Bekannten übertragen. Es gibt da wirklich viele Möglichkeiten. Man braucht aber einen kompetenten Versicherungsvertreter, der sich 100% für einen einsetzt! ;)

  • Re: SF-Klassen übertragen ( KFZ-Versicherung )


    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    Frau diesen "Rabatt" übertragen.


    Geht das? Wenn ja wie geht sowas von Statten? Geht sowas nur bei einer Neuanmeldung eines KFZ oder Ummeldung ( wir wollten in der nächsten zeit ein neues KFZ anmelden )?


    Viele Grüße,
    thorty


    Wenn man Prozente anderen überschreibt, wird nur das angerechnet, was er bisher hätte anfahren können. Sprich mein Vater überschreibt mit 45%, ich würde aber trotzdem mit 80 oder 100% anfangen, weil ich eben noch nicht so lange den Führerschein habe. So schauts aus.


    Am besten ihr macht das so. Sie wird Halter und du Versicherungsnehmer, so bleiben die Prozente bei dir, aber läuft auf ihren Wagen. So mach ich es auch und es klappt wunderbar.

  • Re: AdministratorDr



    Ja, das funktioniert genauso. Der Wagen läuft auf meinen Namen, aber Versicherungsnehmer ist mein Vater.


    Eine Versicherung die das macht ist z.B. die Rheinland-Versicherung.


    Wenn man die Doppelkarte von der Versicherung bekommt, ist das u.a. auch vermerkt, steht dann dick und fett: Halter: Person X Versicherungsnehmer: Person Y


    Gruß,
    Dominik

  • Re: Re: AdministratorDr



    Funktioniert bei meiner Freundin und mir ebenso, Sie ist Halter und ich Versicherungsnehmer. Ein weiterer Vorteil kann dabei sein, dass Rabatte aufgrund des Arbeitsverhältnisses des Versicherungsnehmers (Öffentlicher Dienst o. Beamter) oder auch der Berufsgruppe ebenso bestehen bleiben. Dies wäre bei einer Übertragung nicht der Fall. Hängt natürlich davon ab, wer ähnliche Rabatte bekommt.


    Gruß,
    Martin

  • hallo,
    normalerweise kann man nur die prozentstufen übertragen die in den jahren des besitzes des führerscheins anfallen können! also wie in deinen fall die rabattstufen die in den 4 jahren führerscheinsbesitz anfallen können .

  • Hola,


    bei der Allianz kann man (lt. meinem Versicherungsvertreter) ohne Probleme SF-Rabatte übertragen die der neue Versicherungsnehmer sich eh schon "erfahren" hätte.
    Scheint also normal zu sein.


    Die Umschreiberei lohnt sich für Anfänger fast nie, also lieber die Rabatte behalten und Geld sparen.


    Dementsprechend werde ich erst mit 34 eine eigene Police haben. :D

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • ...oder von jemand anders die Prozente übernehmen :D

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