MP3-Player 256 MB - 5 Euro Sofortkauf bei eBay

  • @BB
    Hatte ich gelesen, wir sind uns da schon einig ;)


    Nur:
    Ich würde mich auf derartige Streitigkeiten nicht einlassen.
    Man weiß nie was die Gegenseite nicht plötzlich noch so aus dem Hut zaubert, wer weiß evtl. gab es da tatsächlich ein techn. Problem?
    Die Chancen die Anfechtung des VK vor Gericht kaputt zu bekommen sind sicher da, nur den ganzen Aufwand wegen einer Differenz von 50€ nur "aus Prinzip"?
    Danke das wäre mir zuviel Aufwand


    CH

  • Das ist eine andere Frage, klar. Natürlich würde auch ich mir den Aufwand nicht machen.


    Es ging mir wie gesagt eher ums Theorethisieren. Wenn die Differenz mal etwas größer wäre und einem die Gegenseite zu allem Überfluss auch noch dumm kommt, weil sie meint, es könne ihr nix passieren, dann ist es natürlich schon ganz interessant, all dies hier zu wissen. Oder auch umgekehrt, wenn man selbst mal betroffen ist, dann ist es natürlich auch sinnvoll zu wissen, wie man sich richtig verhält.


    Aus den gewonnenen Erkenntnissen heraus würde ich in diesem Fall halt sagen, dass das Verhalten des Verkäufers tendenziell eher nicht das Richtige ist. Denn bzgl. des Übermittlungsfehlers wäre er wohl in der Tat in einer Beweislast. Und wie man einen Irrtum bzgl. des 1,- statt ins Startpreis- ins SK-Feld beweist, ist mir nach wie vor unklar.


    Wenn er also nicht wirklich noch was in petto hat, dann KÖNNTE es für ihn schwierig werden, wenns jemand wirklich drauf anlegt - und an einen Richter kommt, der ähnlich argumentiert wie der in Moers... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Und wie man einen Irrtum bzgl. des 1,- statt ins Startpreis- ins SK-Feld beweist, ist mir nach wie vor unklar.


    Läuft in der Anfechtung unter der Kategorie "verschreiben".


    Nimm den Druckerfall:
    Er schreibt bei SK 1€ im Angebotstext 199€.
    Hätte er sich sofort auf einen Erklärungsirrtum wg. verschreibens berufen, wäre das völlig unproblematisch, da für jeden dieser Irrtum aufgrund der unterschiedlichen Angaben offensichtlich ist, groß beweisen muss man da nichts.


    Sofern im Angebotstext keine abweichenden Angaben gemacht werden ist es zwar schwieriger aber nicht unmöglich.


    Sofern man schlüssig darlegen kann, das man einen Artikel aufgrund seines eigentlichen Wertes nicht für 1€ verkaufen wollte, reicht es in dem meisten Fällen schon aus. Optional kann man auch andere eigene Auktionen mit ähnlichen Angboten als Referenz angeben.


    CH

  • bigblue


    Genau so sehe ich das auch - er muß den Datenübermittlungsfehler beweisen - und es wird wohl sehr schwer für ihn, das zu schaffen...


    Ist halt schon blöd, wenn man sich nur vertan hat - da paßt so ein Datenübermittlungsfehler viel besser ins Bild.... :D



    Btw: Von ebay gab es KEIN Anerkenntnis eines Fehlers o.ä. (den gabs in meinen Augen auch nicht) - vielmehr benutzt der VK ebay als Instrument, um seine Provision wiederzubekommen... :rolleyes:





    :D MTT :D

    Multae causae sunt bibendi...

  • Was passiert, wenn man bei eBay angibt, dass man sich nicht einig ist?


    Ich werde es ausprobieren, wenn er meine Mail nicht beantwortet :p


    Ich konnte ich über o2online ihm keine Emails schreiben (Fehlermeldung), aber über freenet schon :confused: Woran kann das liegen?


    Ich bin im Übrigen nicht geldgeil, sondern MP3 Player-geil :D

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Genau so sehe ich das auch - er muß den Datenübermittlungsfehler beweisen - und es wird wohl sehr schwer für ihn, das zu schaffen...


    Ist halt schon blöd, wenn man sich nur vertan hat - da paßt so ein Datenübermittlungsfehler viel besser ins Bild.... :D



    Eigentlich hätte er das nur anfechten müssen, aber genauso wie Einigen der Käufer die Gier auf der Stirn steht, so hat auch der Vk das Geld vor Augen und will die Ebay Provision zurück.


    Nur ist der Weg etwas merkwürdig. Wenn wegen so einem plötzlich mein Account in Gefahr ist und so viele hier bestätigen dass er mit derselben Masche vorgeht ist es zumindest sehr wahrscheinlich das Ganze wenigstens bei Ebay auflösen zu können.


    Er scheint ja Ebay gegenüber geschildert zu haben dass er den Artikel ja verkauft hätte und der Käufer ihn nicht abnimmt. Da ist dann auch die Anfechtung aufgrund eines Irrtums dahin. Ihr solltet das mit Ebay klären und zwar gemeinsam. Den Player bekommt ihr eh nicht, aber bei Ebay kann zumindest der Account sauber bleiben und er muss löhnen.


    Schon lustig wenn man sich so reinreitet nur weil man einen Irrtum nicht zugeben möchte! :flop:

  • Um das nochmal zusammen zu fassen:
    Er hat uns allen eine eMail geschickt, weil wir nicht bezahlen wollen.
    Mit dieser eMail hat er die Möglichkeit des Irrtums (bzw. Vertippens) ausgeschlossen, er akzeptiert ja, dass man den Player für 5€ gekauft hat, aber angeblich wolle man ihn ja nicht bezahlen.
    Da keiner den Player tatsächlich zurückgeben will, ist er doch jetzt eigentlich richtig tief drin in der Sache, oder?

    Suche: Samsung Galaxy Nexus - Kontakt via PN


    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Nein, Robin - nicht ganz.... er behauptet: "Der Käufer hat den Artikel irrtümlicherweise erstanden" .


    Und ich habe ihn schon darauf hingewiesen, daß das ganz sicher nicht so war... :D




    :D MTT :D

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    Um das nochmal zusammen zu fassen:
    Er hat uns allen eine eMail geschickt, weil wir nicht bezahlen wollen.
    Mit dieser eMail hat er die Möglichkeit des Irrtums (bzw. Vertippens) ausgeschlossen, er akzeptiert ja, dass man den Player für 5€ gekauft hat, aber angeblich wolle man ihn ja nicht bezahlen.


    So einfach ist das auch nicht. Diese Email war ja mehr oder weniger "angekündigt":


    Die komplette Auktion wird storniert werden, Sie erhalten deshalb noch eine diesbezügliche Mail von Ebay.


    In der Email von eBay steht nicht, dass man nicht bezahlen möchte, sondern dass man sich angeblich "einvernehmlich geeinigt" habe. Das habe ich nicht und das habe ich gerade eBay mitgeteilt.

  • Darf man mal fragen ,welchen Wortlaut Ihr dem VK bzw. Ebay geschickt habt ?


    Damit es kein Chat wird bitte per PN. Danke !


    yox

    Nix..............

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