ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Da sind die Forderungen aber auf 5.000€ oder 10.000€ beschränkt.
Was heißt "oder" und wo steht das?
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ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Da sind die Forderungen aber auf 5.000€ oder 10.000€ beschränkt.
Was heißt "oder" und wo steht das?
Mein Bruder hatte auch mal seinen Firmenwagen an einen guten Kollegen verliehen der damit ein anderes Auto geschrammt hat.
Den Schaden am gegnerischen Fahrzeug sowie der Schaden am eigenen Fahrzeug wurden anstandslos übernommen, es kam jedoch wegen einer Vertragsstrafe zu einer Rechnung von ca. 300 €.
Wie sich die zusammengesetzt haben weiß ich nicht genau, aber die Versicherung hat keinesfalls die Kosten vom Unfall zurückgefordert.
ZitatWas heißt "oder" und wo steht das?
In deinen Versicherungsbedingungen.
GP
Ich habe keine Versicherungsbedingungen; MICH interessiert es auch nicht; ICH will meinen Firmenwagen ja nicht verleihen.
WENN ich welche hätte, steht da aber bestimmt nicht drin "Wir nehmen Sie mit 5000 oder 10000 Euro in Regress - je nach Tagesform". ![]()
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Was heißt "oder" und wo steht das?
Grundsätzlich ist die Regressforderung auf 5.000€ limitiert, in Einzelfällen kann jedoch der doppelte Satz verlangt werden, also 10.000€. Das ist aber dann wirklich das Maximum.
Das ist der Fall wenn der Verursacher gleich mehrere grobe Fahrlässigkeiten oder Vorsätze begeht, z.B. das Fahrzeug in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und dann Fahrerflucht begeht.
Ich habe weiter oben allerdings auch schon geschrieben, dass das bei der Haftpflicht so ist. In dem Link finde ich aber nichts zur Kasko.
Aber egal:
A-K: Ich glaube, es ist jetzt inzwischen hinreichend klar geworden, dass Dein Freund seinen Firmenwagen aller Wahrscheinlichkeit nach völlig problemlos an Dich verleihen kann und dabei im Grunde fast kein Risiko besteht. Ist doch toll, wenn das Forum so eine große Hilfestellung bietet, oder? ![]()
Für den extrem unwahrscheinlichen Fall, dass doch irgendwas passiert, und den noch viel Unwahrscheinlicheren, dass der Arbeitgeber und/oder die Versicherung Deinem Freund den Allerwertesten aufreißen, weißt Du aber auch, bei wem Du Dich dann NICHT zu beschweren brauchst. ![]()
-EOD-
@ BigBlue007:
Ja, jetzt ist mir alles klar geworden! ![]()
@ Alle:
Vielen Dank für die Antworten. Er wird seinen Arbeitgeber/Versicherung fragen, ob es für einen Tag eine Ausnahmeregelung gibt.
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
dass der Arbeitgeber
Und keine Strafzettel in fragwürdigen Gegenden zu fragwürdigen Uhrzeiten machen. ![]()
Ein Bekannter hat seinem Sohn mal sein Auto gegeben, was er eigentlich nicht durfte. Dann mußte er zum Chef "seinen" Strafzettel aus der Niddastr. von halb eins abholen.
Es gibt sicher Gründe, warum es das Rechtsberatungsgesetz gibt. Einen kann man ganz deutlich in diesem Fred sehen... :p
Genau, stammt noch aus den "guten alten Zeiten" - von 1935 :flop:
GP
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