Da ihr hier gerade so schön am "Recht" ausklabustern seit,
würde ich gerne auch etwas fragen:
Ich habe bei Ebay ein CD-Rom versteigert. Ein altes 2-fach.
Der Text in der Auktion lautete:
Elitegroup CD-ROM Laufwerk Model: Vertos 300SSD Keine weiteren Angaben möglich. Keine Gewährleistung.
[Anemrkung von mir: Ich habe das CD-Rom aus einem PC, der hier lief und auch das CD-Rom war i.O.!]
Für 1€ hat es nun ein Ebay-Bieter ersteigert.
Daraufhin habe ich ihm die Bankverbindung genannt und das vorraus. Porto. Das hat er überwiesen und das Geld war am letzten Donnerstag vor dem Feiertag (15.08 in Bayern) gegen 14h auf meinem Bankkonto gebucht.
Daraufhin habe ich ihm folgende eMail gesendet:
Zitat
Hallo,
Geld ist da,
Päckchen geht heute, spätestens Samstag (Freitag ist Feiertag!)raus.
Gruß,
Daraufhin habe ich von ihm die Antwort erhalten:
Zitat
Bitte heute noch versenden, da es am Samstag benötigt wird. Danke
Da habe ich mir schon gedacht, na toll, erst für 1€ ein CD-ROM ersteigern und dann auch noch erwarten das man "springt" .. aber gut,
ich habe das CD-ROM sogar noch am gleichen Tag in einer Original-Verpackung eines anderen CD-ROMs versendet!
Am Mo 18.08. kam dann diese eMail:
Zitat
CD Rom unsicher verpackt und defekt.... Erkennt CD nicht ?????? Bitte
Rückmeldung: Mit freundlichen Grüßen
Meine Antwort daraufhin:
ZitatAlles anzeigen
Defekt kann ich mir nicht vorstellen!
Unsicher verpackt?
Das war eine ideale Verpackung für ein CD-Rom.
Also wir heben keine Teile auf die Defekt sind,
von daher würde es mich arg wundern wenn das CD-Rom defekt ist!
Seine Antwort:
ZitatAlles anzeigen
2. Mängelrüge
Schadenersatz für Aufwendungen
Bitte den Betrag Rücküberweisen. Das CD Rom kann zur Begutachtung bei
jeder Postfiliale eingereicht werden.
Unsicher verpackt heißt, das der POST Kunde selbst dafür verantwortlich
ist wie das Päckchen verpackt wurde. Aufschriften und zeichen wie
"VORSICHT" "ZERBRECHLICH" usw werden nicht mehr beachtet.
Das CD Rom wurde ungepolstert verpackt und versandt. Völlig
unprofessionell. Eine "IT Handelsübliche Verpackung für Hardware"
besteht aus einer Polsterung aus Luft und / oder PVC Styropor o.ä.
Nach BGB und Bestimmungen zum Internethandel fordere ich sie auf den
Betrag innerhalb 3 werktagen zurück zu erstatten.
Andernfalls fordere ich anwaltlich die Übernahme aller entstandenen
Kosten und Nachteile ihrerseits. Hierunter fällt auch die Übernahme der
Mehrkosten zu einem im Laden gekauften CD Rom. ( Vergl. hierzu neues BGB
).
Mit freundlichen Grüßen
Alex Walther
Und jetzt, ich geb es zu, fühlte ich mich massiv auf den Schlips getreten.
Denn ich weiß, das CD-Rom funktionierte als ich es hier ausbaute!!!
Naja, meine Antwort fiel dementsprechend aus:
ZitatAlles anzeigen
Haben Sie einen Schuß?
Sie haben ein CD-ROM für 1€ gekauft und machen hier
die Welle als ob es um ein Neugerät aus dem Hochpreis-Segment geht!
Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung über den Kaufpreis von 1€ freue
ich mich schon jetzt. (Nebenbei: Das Porto war zu niedrig angesetzt!!!)
Tut mir leid,
aber mir ist meine Zeit zu wertvoll als
das ich diese mit so einem Unfug verplempern würde!
Ich sehe die Korrespondenz hiermit als erledigt an.
Seine Antwort lies nicht lange auf sich warten:
ZitatAlles anzeigen
2. Mängelrüge
Wichtigkeit: Hoch
Da auch hier bei Ebay für einen Euro nach den Bestimmungen zum
Internethandel gehandelt wird, fordere ich sie zum dritten mal auf den
betrag innerhalb von drei Tagen zu überweiusen. Das Porto betrug
übrigens 4.10 € ( siehe Briefmarke ) und nicht wie von mir gezahlt 4.90
Euro oder gar mehr.
Sie haben in ihrem Angebot nicht darauf hingewiesen das der Artikel
defekt ist.
Da es mir hier nicht um irgendwelche 6 Euro geht, sondern darum ihren
Betrug zu anhnden werde ich, wie in solchen Fällen üblich, keinen
Kostenverursachenden Rechtsanwalt einschalten, sondern einen einfachen
Strafantrag wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Die
Kosten hierfür rund lediglich 5 Euro. Porto.
Selbstverständlich unterrichten wir auch das Ebay Auktionshaus von
diesem Betrug.
MFG
Da platzte mir die Hutschur. Betrug?
Hallo?
Gehts noch?
Meine Antwort auf seine frech/dreiste eMail:
Zitat
Von welchem Betrug?
Senden Sie das CD-ROM zurück
dann erstatte ich Ihnen den Kaufpreis!
So und nicht anders!
Daraufhin kam erneut eine eMail von ihm:
ZitatAlles anzeigenIch weiß nicht welches Spiel sie hier spielen.
Die Rückgabe läuft genauso wie der Verkauf. das hat seine Gründe. Gibt
es auch da ein Problem? Überweisen Sie den Betrag innerhalb der nächsten
3 Werktage. Nach Eingang des Geldes wird die Ware unverzüglich unfrei (
da auf ihre kosten )zurück gesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Da sie einen regen Internethandel betreiben ist die Gewerbeaufsicht (
Gewerbeamt / Steueramt ) ihres Kreises / Ihrer Stadt für sie Zuständig.
Nach abgelaufener Frist werde ich auch diese Institutionen unterrichten.
Darauf ich:
ZitatAlles anzeigen
Unfreie Ware wird nicht angenommen!
Ich biete Ihnen an:
Sie bekommen den Kaufpreis erstattet, zzgl. der Differenz zwischen dem
von Ihnen bezahlten Porto und dem tatsächlichen Porto! Gesamtbetrag zur
Erstattung: 1.80€
Desweiteren weise ich Sie darauf hin das Ihre Fristsetzung nicht
wahrgenommen wird, da Sie bisher keine Bankverbindung angegeben haben!
Weitere polemische Emails mit Drohungen wandern direkt in den
Papierkorb!
Seine Antwort:
ZitatAlles anzeigen
Ich missverständnissen vor zu beugen kläre ich sie auf, das ich ihnen
nur meine Rechte mitteile, welche sie hier mit Füßen treten.
Wenn sie nicht fähig sind, nach den egeln des BGB zu handeln, dann
sollten sie keinen Handel betreiben.
Nochmals der werdegang im Versandhandel und bei Kaufverträgen.
Wenn der Kunde einen Mangel rügt, hat der Händler auf Wunsch desKunden
den Kauf Rückabzuwickeln, oder den Mangel zu beseitigen. alles auf seine
Kosten.Weigert sich der Händler, hat der Kunde das Recht einen
gleichwertigen Artikel zu kaufen.Den Differenzbetrag hat der Händler zu
tragen.
Bei beseitigung sind Fristen einzuhalten, ist dies nicht der Fall darf
der Kunde wandeln.
Auf Grund Ihrer uneinsichtigen Mail, und meinen guten familiären
Beziehungen zur Staatsanwaltschaft Erfurt, habe ich soeben Strafantrag
wg. Betruges gestellt.
Die Bankverbindung ist Ihnen bekannt, da das Geld von einem Konto
angewiesen wurde.
Aber hier nochmals für Sie:
Empfänger : J.Pabst
Verwendung: - rück
KT.: xxxxxx
blz xxxxx
betrag: 6,50
Überweisen Sie zusätzlich die Kosten für den Rückversandt, da auch sie
diese Kosten tragen müssen.. plus 4,10 Euro.
Ich setzte ihnen nochmals eine Frist von 3 Werktagen.
Viel spaß beim löschen der polemischen Emails mit Drohungen. Wobei ich
ihnen nur die wege des Kunden aufgezeigt habe.
Und vielen Dank für ihren zuätzlichen recht lächerlichen Nachtrag bei
Ebay..
MFG
Aber auch
Darauf ich, nachdem ich mit meinem Anwalt telefoniert hatte:
ZitatAlles anzeigen
Betreff: AW: Hinweis
...wir sind weder im Versandhandel noch sind Sie "mein" Kunde! Ihr
Bankverbindung ist auf dem Kontoauszug nicht zu erkennen, sowas sollten
Sie eigentlich wissen! Warum müssen Sie eigentlich ein Konto auf den
Namen von jemand anderem benutzen?
Ich habe eben Rücksprache mit meinem Anwalt gehalten und wir haben das
weitere Vorgehen abgesprochen. Ich werde Ihnen nun umgehend Ihre
Forderungen überweisen und setzen Ihnen Ihrerseits eine Frist von 7
Werktagen für die Rücksendung des angeblich defekten CD-ROM-Laufwerkes.
Dieses werden wir anschliesend testen und im Falle der ordnungsgemäßen
Funktion den zivilrechtlichen Weg beschreiten um die rechtlich
einwandfreie Rückforderung der mir entstandenen Kosten zu veranlassen.
In diesem Falle werden Ihnen selbstverständlich die Anwaltskosten sowie
etwaige Gerichtskosten auferlegt.
Desweiteren möchte ich Ihnen sagen das ich die Bemerkung der "guten
familiären" Beziehungen zur Staatsanwaltschaft Erfurt zur Kentniss
genommen habe. Mein Anwalt wird die zuständige Aufsichtbehörde über
diesen Vorgang der "Klüngelei" im gegeben Falle verständigen und einen
Befangenheitsantrag stellen.
Desweiteren weise ich sie nochmal auf die Auktion hin,
in der es ausführlich hies: "Keine Gewährleistung" -
Sie haben also keinerlei Ansprüche auf Gewähleistung
schon garnicht bei einem von privat und gebraucht gekauftem Gerät.
Aber sie werden schon sehen wie weit sie mit Ihrer Tour kommen!
Darauf seine letzte Antwort bisher:
ZitatAlles anzeigen
Es geht doch, übrigens, der Strafantrag wird in Ihrem Heimaort gestellt.
Grüße an Ihren Anwalt.
Gewährleistung heißt : Kein Auftretender Mangel innerhalb einer
gesetzten Gewährleistungsfrist. Ist das Gerät defekt müssen sie darauf
hinweisen.
Auch das hätte ihnen ihr anwalt sagen müssen. Ich weiß auch nicht warum
sie solche Probleme machen wegen eben 6 oder sieben Euro. ( ??? )
Jetzt frag ich euch,
dir ihr mehr Erfahrung im Umgang mit Ebay habt und wohl auch der ein oder andere wesentlich mehr ahnung vom geltenden Recht (BGB) -
was hätte man hier tun sollen?
Was lief alles falsch und wie findet Ihr diese Angelegenheit an sich?
Dank -
ein gefrusteter PP