Frage zu ebay Kauf und Rückgabe

  • Da ihr hier gerade so schön am "Recht" ausklabustern seit,
    würde ich gerne auch etwas fragen:


    Ich habe bei Ebay ein CD-Rom versteigert. Ein altes 2-fach.
    Der Text in der Auktion lautete:
    Elitegroup CD-ROM Laufwerk Model: Vertos 300SSD Keine weiteren Angaben möglich. Keine Gewährleistung.
    [Anemrkung von mir: Ich habe das CD-Rom aus einem PC, der hier lief und auch das CD-Rom war i.O.!]


    Für 1€ hat es nun ein Ebay-Bieter ersteigert.


    Daraufhin habe ich ihm die Bankverbindung genannt und das vorraus. Porto. Das hat er überwiesen und das Geld war am letzten Donnerstag vor dem Feiertag (15.08 in Bayern) gegen 14h auf meinem Bankkonto gebucht.


    Daraufhin habe ich ihm folgende eMail gesendet:


    Zitat


    Hallo,


    Geld ist da,
    Päckchen geht heute, spätestens Samstag (Freitag ist Feiertag!)raus.


    Gruß,


    Daraufhin habe ich von ihm die Antwort erhalten:


    Zitat


    Bitte heute noch versenden, da es am Samstag benötigt wird. Danke


    Da habe ich mir schon gedacht, na toll, erst für 1€ ein CD-ROM ersteigern und dann auch noch erwarten das man "springt" .. aber gut,
    ich habe das CD-ROM sogar noch am gleichen Tag in einer Original-Verpackung eines anderen CD-ROMs versendet!


    Am Mo 18.08. kam dann diese eMail:

    Zitat


    CD Rom unsicher verpackt und defekt.... Erkennt CD nicht ?????? Bitte
    Rückmeldung: Mit freundlichen Grüßen


    Meine Antwort daraufhin:


    Seine Antwort:


    Und jetzt, ich geb es zu, fühlte ich mich massiv auf den Schlips getreten.
    Denn ich weiß, das CD-Rom funktionierte als ich es hier ausbaute!!!


    Naja, meine Antwort fiel dementsprechend aus:


    Seine Antwort lies nicht lange auf sich warten:


    Da platzte mir die Hutschur. Betrug?
    Hallo?
    Gehts noch?


    Meine Antwort auf seine frech/dreiste eMail:

    Zitat


    Von welchem Betrug?


    Senden Sie das CD-ROM zurück
    dann erstatte ich Ihnen den Kaufpreis!
    So und nicht anders!


    Daraufhin kam erneut eine eMail von ihm:


    Darauf ich:


    Seine Antwort:


    Darauf ich, nachdem ich mit meinem Anwalt telefoniert hatte:


    Darauf seine letzte Antwort bisher:


    Jetzt frag ich euch,
    dir ihr mehr Erfahrung im Umgang mit Ebay habt und wohl auch der ein oder andere wesentlich mehr ahnung vom geltenden Recht (BGB) -
    was hätte man hier tun sollen?
    Was lief alles falsch und wie findet Ihr diese Angelegenheit an sich?


    Dank -
    ein gefrusteter PP

    Was andere uns zutrauen, ist meist bezeichnender für sie als für uns.

  • Es ist ganz einfach: Bist Du als Händler oder als Privatperson aufgetreten? Wenn Privatperson, und wenn in der Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, dann laß ihn machen. Es gibt keine Handhabe.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Es ist ganz einfach: Bist Du als Händler oder als Privatperson aufgetreten? Wenn Privatperson, und wenn in der Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, dann laß ihn machen. Es gibt keine Handhabe.


    Zivilrechtlich mag das stimmen (wenn § 444 BGB nicht vorliegt). Die Sache mit der Strafanzeige - sofern sie wirklich erstattet wurde - ist aber zumindest unangenehm.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    sag halt es ist wohl ein Transportschaden trotz richtiger Verpackung, die Gefahr trägt der Käufer ab Übergang an den Frachtführer


    Ich gehe mal davon aus, dass es richtig verpackt war.
    Wenn das so ist und es kein versicherter Versand war (für 4,10€ wohl kaum), dann würde ich es auch so machen.


    Eine andere Frage:
    Solltest Du ihm anbieten das Gerät bei Dir zu prüfen und ggf. zu reparieren?
    Wenn ja, muss er nicht das Gerät zuerst an Dich senden, bevor Du ihm das Geld zurück überweist?


    Grüße SpeedTriple

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Zivilrechtlich mag das stimmen (wenn § 444 BGB nicht vorliegt). Die Sache mit der Strafanzeige - sofern sie wirklich erstattet wurde - ist aber zumindest unangenehm.


    Ja, mehr aber auch nicht. Es ist in unserem Rechtssystem halt nun mal so, daß jeder jederzeit ohne irgendwelche Beweise eine Anzeige erstatten kann.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich habe selten einen Käufer gesehen, der mit so viel rechtlichem Halbwissen "geglänzt" hat.


    Ich hätte dem Käufer das Geld nicht überwiesen.
    Vor allem nicht nach dem Auftreten. Allerdings würde ich an deiner Stelle auch etwas sachlicher bleiben. Wenn ich immer, wenn mir die Hutschnur hochgeht, mit "Sie haben wohl einen Schuß" ansetzen würde, hätte ich diesen Satz schon häufig verwenden müssen:D .
    Außerdem verhärtet das die Fronten unnötig.


    Hätte der Käufer wirklich so viel Ahnung vom Recht, wie er vorgibt, wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass erstens die Gewährleistung ausgeschossen war, zweitens eine angemessene Frst zur Überweisung gesetzt werden müsste (3 Tage:rolleyes: ), drittens der Verkäufer bei der Gewährleistung ein Recht zur zweiten Andienung hat (Nacherfüllung), viertens der Verkäufer auch den Mangel sehen und ausbessern können muß, fünftens erst nach dem Scheitern der zweiten Andienung überhaupt an Rücktritt (das nennt er wohl Wandlung:rolleyes: ) oder Schadensersatz gedacht werden kann, sechstens der Schaden sicher nicht die Differenz zwischen dem alten und einem neuen Laufwerk darstellt usw.


    Meine Vorgehensweise:
    Das Gerät muß auf Kosten des Käufers zurückgeschickt werden und wird auf Mängel untersucht. Sollte ein Mangel vorliegen, wird der Kaufpreis erstattet oder nacherfüllt.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Danke,
    es beruhigt mich das meine Ansicht des Vorgangs nicht völlig falsch war.


    Natürlich richtig das ich von Anfang an etwas mehr Distanz hätte waren sollen, aber nach seiner "2.Mängelrüge" saß ich hier am Schreibtisch und konnte nicht glauben was ich eben gelesen hatte.


    Solche A******r können einem den Spass an Ebay wirklich vermiesen.


    Bringt es eigentlich rein rechtlich etwas, zusätzliche "Abkommen" oder "Regelungen" unter das Auktions-Angebot zu setzen?
    Sind die dann rechtskräftig, bei entsprechender Formulierung oder nur Makulatur?

    Was andere uns zutrauen, ist meist bezeichnender für sie als für uns.

  • Namd !


    Naja, gedroht, auch mit angeblichem Anwalt, usw. haben mir auch schon einige. Auch die Drohung der Strafanzeige habe ich schon gehört.


    Ich schone bei sowas meine Nerven, und maile/faxe/schreibe solchen Freaks, sobald mir rechtliche Konsequenzen angedroht werden, die Adresse meines RA's mit dem Vermerk, künftige Korrespondenz bitte nur noch über diesen laufen zu lassen.


    Gegen eine grundlose Anzeige wegen Betruges kannst Du z.B. mit einer Gegenanzeige wegen Verleumdung reagieren. Entweder kneift er dann den Schwanz ein, oder die Anwälte freuen sich.


    So oder so... ich fahre so eigentlich recht gut und Stressfrei, und habe mit dieser Verfahrensweise bisher weder eine Anzeige noch eine Anklage gehabt.


    Das Verbraucherschutzrecht treibt bei sowas schon eigenartige Blüten... Jeder Möchtegernschlumpf meint sofort gegen alles Vorgehen zu können. Den Fehler lieber erstmal beim anderen suchen und mit Konsequenzen drohen, egal ob haltbar/sinnvoll oder nicht...



    Gruesse


    Charlie


    P.S.: paolo: Mag es sein, das das Laufwerk nen extrigen Controller braucht/keine 100%ig kompatible IDE Schnittstelle hat (wäre bei dem Alter ja keine besonderheit) und dein "Kontrahent" nur zu hohl ist, das zu schnallen ?

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Paolo Pinkel
    Bringt es eigentlich rein rechtlich etwas, zusätzliche "Abkommen" oder "Regelungen" unter das Auktions-Angebot zu setzen?
    Sind die dann rechtskräftig, bei entsprechender Formulierung oder nur Makulatur?


    Natürlich bringt das was - korrekte Formulierung vorausgesetzt. Und es ist heutzutage auch mehr als angebracht, solche Vorkehrungen zu treffen. Ein Garantie-Disclaimer für Privatverkäufer ist ein Muß - wers nicht macht, ist selbst schuld.


    Natürlich sollte man sich - just 2 be sure - die Auktion ausdrucken, damit man dem Käufer die von ihm akzeptieren Bedingungen auch nach 23 Monaten noch unter die Nase halten kann. Ebay löscht die Auktionen ja nach einigen Wochen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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