Frage zu Bauhauptgewerbe/Architektur...

  • Habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen:
    Was ist Bauhauptgewerbe bzw Baunebengewerbe?
    Und zu was von denen beiden gehört "Architektur" bzw "Innenarchitektur"?
    Danke im Vorraus, Jan :)

  • Wer kann helfen? Brauche unbedingt diese "Unterscheidung" ... Wäre über Hilfe wirklich sehr dankbar :)

  • Ganz grobe Unterscheidung: Das Bauhauptgewerbe besteht aus allen Gewerken, die für den Rohbau zuständig sind, also Hoch- und Tiefbau, Erdbewegung, Fassadenbau, Verputzerei, Zimmerei, Dachdeckerei usw. (auch Straßenbau)


    Das Baunebengewerbe befasst sich hauptsächlich mit dem Ausbau (Tür- und Fensterbau, Heizungsbau, Elektro- und Sanitärinstallation usw.)


    Es gibt hier natürlich Überschneidungen, für die Mitgliedschaft z.B. in der ZVK-Bau sowie IHK oder Handwerkskammer ist entscheidend, was der Betrieb überwiegend macht.


    Architektur ist kein Gewerbe, sondern ein freier Beruf.

  • Danke erstmal!
    Es geht um ein Architektur-Studium. Dort wird ein Praktikum im Bauhauptgewerbe gefordert. Würde man jetzt ein Praktikum beim Architekten direkt machen, würde das aber ja nicht unter Bauhauptgewerbe fallen, oder?

  • Ich vermute, es ist ähnlich wie im Bauingenieurstudium: Ein Praktikum im Ingenieur- oder Architekturbüro genügt nicht, es muss schon eine handwerkliche Tätigkeit sein. Ich würde mir eine Praktikumsstelle in einem Baubetrieb suchen oder mich zumindest vor Antritt des Praktikums erkundigen, ob die gewählte Tätigkeit auch anerkannt wird. Nicht alles, was gewerberechtlich oder tarifrechtlich zum Bauhauptgewerbe gehört, wird von den Unis auch als Baupraktikum anerkannt!

  • Okay, also ist Bauhauptgewerbe nur der "Bau" direkt ?! Also muss man sich eine Baufirma suchen, oder gibt es noch andere Firmen die unter Bauhauptgewerbe fallen?

  • Naja, die lieben Architekten. Wollen sich immer vor der Arbeit drücken und sich nicht die Hände schmutzig machen. :D


    Ich denke mal, dass es auch bei der von Dir preferierten Uni/Hochschule eine "Ordnung für die praktische Vorbildung" gibt, in der nicht nur steht, dass das Vorpraktikum aus dem Bereich Bauhauptgewerbe kommen soll. Bei uns an der FHTW gibt es direkt eine Aufstellung von Aufgabenbereichen, die zur Erfüllung des VP erforderlich sind.


    Wenns Dir hilft, hier die Vorpraktikumsordung der FHTW-Berlin für BauIngs


    Greetz

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

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